Praxishandbuch der Berufs- und Wirtschaftsverbände
Steuer- und Gesellschaftsrecht
Das Fachbuch für alle gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragen im Verbandsrecht
Vor dem Hintergrund verstärkter Prüfungstätigkeit von Seiten der Finanzverwaltung ist das Buch optimal geeignet für Verbandsgeschäftsführer sowie für Rechtsanwälte und...
Vor dem Hintergrund verstärkter Prüfungstätigkeit von Seiten der Finanzverwaltung ist das Buch optimal geeignet für Verbandsgeschäftsführer sowie für Rechtsanwälte und...
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Produktinformationen zu „Praxishandbuch der Berufs- und Wirtschaftsverbände “
Klappentext zu „Praxishandbuch der Berufs- und Wirtschaftsverbände “
Das Fachbuch für alle gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragen im VerbandsrechtVor dem Hintergrund verstärkter Prüfungstätigkeit von Seiten der Finanzverwaltung ist das Buch optimal geeignet für Verbandsgeschäftsführer sowie für Rechtsanwälte und Steuerberater, die Berufs- und Wirtschaftsverbände betreuen.
Umfassende Darstellung aller gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragestellungen im Verbandsrecht
Gestaltungsempfehlungen zur Organisation des Verbandes und zur Besteuerung der Verbandstätigkeit
Steuerliche Auswirkungen von Änderungen in der Verbandsstruktur
Beendigung des Verbandes durch Auflösung, Insolvenz, Entziehung der Rechtsfähigkeit
Lese-Probe zu „Praxishandbuch der Berufs- und Wirtschaftsverbände “
LESEPROBE AUS DEM KAPITEL 1 "BEGRIFF DES BERUFSVERBANDS" (S. 27-29)BEGRIFF DES BERUFSVERBANDS
Eine einheitliche Definition des "Berufsverbands" gibt es nicht. Gesellschaftspolitisch stellt ein Verband eine auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen oder juristischen Personen mit dem Ziel dar, gemeinsame Interessen in organisierter Weise zu verfolgen bzw. zu vertreten. (Berufs-) Verbände zählen - wie auch gemeinnützige Organisationen - regelmäßig zu den Non-Profit-Organisationen. Im allgemeinen Sprachgebrauch finden sich Begriffe wie:
− Wirtschaftsverband
− Fachverband
− Berufsverband
− Interessenvereinigung
− Gewerkschaft
− Arbeitnehmerverband
− Arbeitgeberverband
− Unternehmerverband
− Dachverband
− Spitzenverband
Die steuerliche Definition von Berufsverbänden ist vom Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung festgelegt worden: "Berufsverbände sind Vereinigungen von natürlichen Personen oder Unternehmen, die allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle und wirtschaftliche Interessen des Berufsstands oder Wirtschaftszweigs wahrnehmen." Diese Definition ist von der Rechtsprechung zuletzt 2003 bestätigt worden. Gleichgültig ist, ob die Interessenwahrnehmung nur den Mitgliedern oder dem Berufsstand/Wirtschaftszweig insgesamt zugute kommt. Die Finanzverwaltung hat sich diese Definition in R 16 Abs. 1 KStR 2004 zu Eigen gemacht. Auch der EuGH verwendet eine ähnliche Definition für Zwecke der Umsatzsteuer: "Eine Einrichtung, die Ziele "de nature syndicale" verfolgt,bezeichnet eine Organisation, deren Hauptziel die Verteidigung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder - unabhängig davon, ob es sich dabei um Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angehöriger freier Berufe oder Personen handelt, die eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit ausüben - und deren Vertretung gegenüber betroffenen Dritten einschließlich staatlicher Stellen ist."
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Auch Zusammenschlüsse von Berufsverbänden, d. h. bspw. Bundes-, Landes-, Dach-, Spitzenverbände, internationale Verbände, sind ebenfalls Berufsverbände im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG6. Berufsverbände müssen die allgemeinen wirtschaftlichen Belange aller Angehörigen eines Berufsstands oder Wirtschaftszweigs wahrnehmen, nicht nur die besonderen wirtschaftlichen Interessen einzelner Angehöriger einer bestimmten Berufsgruppe oder eines Wirtschaftszweigs. Kein Berufsverband ist somit im Umkehrschluss eine Interessenvertretung, die nur die besonderen geschäftlichen Belange ihrer Mitglieder wahrnimmt - auch wenn sämtliche Mitglieder an einer derartigen Tätigkeit des Verbands interessiert sind. Wahrgenommen werden müssen aber nicht sämtliche allgemeinen Belange eines Berufsstands oder Wirtschaftszweigs; es reicht aus, wenn zumindest ein einziges wirtschaftliches Interesse wahrgenommen wird ("Ein-Thema-Verband"). Ein eigenständiges Rechtskleid existiert für Berufsverbände nicht; sie bedienen sich jedoch regelmäßig der Rechtsform des rechtsfähigen oder nichtrechtsfähigen Vereins. Denkbar, aber in der Praxis derzeit wohl nicht zu finden, sind auch eine Berufsverbands-GmbH oder andere Rechtsformen.
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Inhaltsverzeichnis zu „Praxishandbuch der Berufs- und Wirtschaftsverbände “
Aus dem Inhalt:VORWORT
ABKüRZUNGSVERZEICHNIS
LITERATURVERZEICHNIS
A EINFüHRUNG
1 Begriff des Berufsverbands
2 Abgrenzung zu Berufsvertretungen
3 Aufgaben
4 Steuerliche Behandlung
B GRüNDUNG
1 Rechtsform
2 Zivilrechtliche Grundlagen
2.1 Abgrenzung rechtsfähiger/nichtrechtsfähiger Verein
2.2 Abgrenzung Idealverein/wirtschaftlicher Verein
2.3 Gründungsakt
2.3.1 Feststellung der Satzung
2.3.2 Bestellung des ersten Vorstands
2.3.3 Gründungsprotokoll
2.3.4 Anmeldung zum Vereinsregister
2.3.5 Erlangung der Rechtsfähigkeit
2.4 Satzung
2.4.1 Name des Vereins
2.4.2 Sitz des Vereins
2.4.3 Absicht zur Eintragung in das Vereinsregister
2.4.4 Zweck des Vereins
2.4.5 Erwerb der Mitgliedschaft
2.4.6 Beendigung der Mitgliedschaft
2.4.6.1 Austritt
2.4.6.2 Ausschluss
2.4.6.3 Weitere Gründe
2.4.7 Mitgliedsbeiträge
2.4.8 Bildung des Vorstands
2.4.9 Mitgliederversammlung
2.4.10 Sonstige Satzungsbestimmungen
2.4.11 Unterzeichnung der Satzung
2.5 Vereinsordnung und Geschäftsordnung
2.6 Dachverband und Gesamtverein
3 Steuerliche Besonderheiten
3.1 Zweckrichtung des Verbands
3.1.1 Ausgestaltung der Satzung
3.1.2 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung
3.1.3 Auseinanderfallen von Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung
3.2 Wechsel in die und aus der Steuerbefreiung
C ORGANISATION DES VERBANDS
1 Mitgliedschaft
1.1 Erwerb der Mitgliedschaft
1.2 Rechte der Mitglieder
1.3 Pflichten der Mitglieder
1.4 Beendigung der Mitgliedschaft
1.4.1 Austritt
1.4.2 Ausschluss
1.4.3 Streichung aus der Mitgliederliste
Autoren-Porträt von Lutz Engelsing, Olaf Lüke
Dr. Lutz Engelsing ist Steuerberater und Fachautor auf dem Gebiet der Besteuerung von Berufs- und Wirtschaftsverbänden.Dr. Olaf Lüke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Sein Beratungschwerpunkt liegt im Bereich des Gesellschaftsrechts.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Lutz Engelsing , Olaf Lüke
- 2008, 1., Auflage, 346 Seiten, Maße: 15,6 x 21,6 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Haufe-Lexware
- ISBN-10: 3448088048
- ISBN-13: 9783448088045
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