Rechtfertigungsgründe im Wirtschaftsstrafrecht
Die Arbeit behandelt die Frage, weshalb im Wirtschaftsstrafrecht bewährte Strafausschließungsgründe kaum je zugunsten des Angeklagten herangezogen werden. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass sich die erprobten Strukturen des Allgemeinen Teils des...
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Produktinformationen zu „Rechtfertigungsgründe im Wirtschaftsstrafrecht “
Die Arbeit behandelt die Frage, weshalb im Wirtschaftsstrafrecht bewährte Strafausschließungsgründe kaum je zugunsten des Angeklagten herangezogen werden. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass sich die erprobten Strukturen des Allgemeinen Teils des StGB am Wirtschaftsleben des 21. Jahrhunderts "fortentwickeln" lassen und in von Rechtsunsicherheit geprägten Kontexten Orientierung stiften können.
Klappentext zu „Rechtfertigungsgründe im Wirtschaftsstrafrecht “
»Statutory Defenses in White-Collar Criminal Law«The dissertation examines the relevance of statutory defenses from the German Penal Code, e.g., self-defense, in the context of modern-day white-collar crime. The author contends that while courts and academia have shied away from such principles in the area of economic criminal law, statutory defenses may in fact help provide meaningful orientation in business-related contexts in which the development of criminal law does not easily keep up with steadily evolving new challenges.
Inhaltsverzeichnis zu „Rechtfertigungsgründe im Wirtschaftsstrafrecht “
1. Teil: EinführungRechtsfertigungsgründe im Wirtschaftsstrafrecht als Gegenstand der Untersuchung - Gang der Darstellung
2. Teil: Überlegungen zu den Grundbegriffen der Arbeit. Wirtschaftsstrafrecht, Rechtswidrigkeit und Rechtfertigung
Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts - Strukturprinzipien von Rechtfertigungsgründen und der Ausschluss strafrechtlichen Unrechts durch Erlaubnissätze
3. Teil: Die allgemeinen Rechtfertigungsgründe im Wirtschaftsstrafrecht
Die Notwehr - Der rechtfertigende Notstand - Die rechtfertigende und die mutmaßliche Einwilligung - Rechtfertigungsgründe im Unterlassungsdelikt
4. Teil: Weitere Fragestellungen des Wirtschaftsstrafrechts mit Bezug zur Rechtfertigungslehre
Berufsbedingtes Verhalten und Rechtswidrigkeit - Verwaltungsakzessorietät, behördliche Erlaubnis und Rechtfertigung, insbesondere im Kapitalmarktstrafrecht - Weisungen in Betrieben bzw. Unternehmen und Rechtfertigung des Angewiesenen bei drohendem Verlust des eigenen Arbeitsplatzes - Strafrechtlich bedeutsame Pflichtenkollisionen mit Bezug zum Gesellschaftsrecht - Pflichtenkonflikt zwischen arbeitsstraf- und gesellschaftsrechtlicher Haftung - Rechtfertigunggründe im Umfeld von unternehmerischer Compliance und Whistleblowing
5. Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse und Konklusion
Übersicht über die wichtigsten Ergebnisse zum Einsatz von Erlaubnissätzen im Wirtschaftsstrafrecht - Resümee zu Rechtfertigungsgründen im Wirtschaftsstrafrecht
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Florian Jochen Späth
Florian Späth hat von 2005 bis 2010 Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School, Hamburg, und der Universität Paris I (Panthéon-Sorbonne) studiert und den Schwerpunktbereich Wirtschaftsstrafrecht belegt. Die Arbeit entstand zum größten Teil nach Abschluss des ersten Staatsexamens bis zum Beginn des Masterstudiums an der Stanford Law School im August 2011. Florian Späth absolvierte das juristische Referendariat am Oberlandesgericht Hamburg und ist seit Anfang 2015 in einer US-amerikanischen Sozietät in Frankfurt a.M. tätig.
Bibliographische Angaben
- Autor: Florian Jochen Späth
- 2015, 456 Seiten, Maße: 15,6 x 23,2 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428147820
- ISBN-13: 9783428147823
- Erscheinungsdatum: 12.12.2015
Pressezitat
»Verf. hat ein großes und so gut wie vollständiges Werk zur Rechtfertigung im Wirtschaftsstrafrecht vorgelegt.« Prof. em. Dr. Dr. Klaus Tiedemann, in: JuristenZeitung, 11/2016»Späth z hat eine gut lesbare Arbeit vorgelegt, die einen umfassenden Überblick über die wirtschaftsstrafrechtlichen Fallgestaltungen gibt, in denen die Rechtfertigungsgründe bei der Lösung der dort aufgeworfenen Fragen eine Rolle spielen können.« Dr. Christian Brand, in: Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen, 6/2016
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