Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren.
Eine auch rechtsvergleichende Evaluation von Normen des deutschen und schweizerischen zivilprozessualen Wiederaufnahmerechts.. Dissertationsschrift
Die als Gesetzesevaluation konzipierte Studie befasst sich mit der Faktizität des Rechtsschutzes gegen materiell rechtskräftige, aber sachlich unrichtige Urteile bei Geltendmachung der von der ZPO hierzu als ultima ratio bereitgestellten außerordentlichen...
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Produktinformationen zu „Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren. “
Die als Gesetzesevaluation konzipierte Studie befasst sich mit der Faktizität des Rechtsschutzes gegen materiell rechtskräftige, aber sachlich unrichtige Urteile bei Geltendmachung der von der ZPO hierzu als ultima ratio bereitgestellten außerordentlichen Rechtsbehelfe. Sie ist daher der Wirkungsforschung zuzuordnen. Gegenstand der Evaluation sind außer der Anhörungsrüge des
321a ZPO und der Restitutionsklage des
580 Nr. 5 ZPO in Verb. mit
339 StGB auch die Vorschriften der neuen bundeseinheitlichen schweizerischen ZPO zum zivilprozessualen Wiederaufnahmerecht.
321a ZPO und der Restitutionsklage des
580 Nr. 5 ZPO in Verb. mit
339 StGB auch die Vorschriften der neuen bundeseinheitlichen schweizerischen ZPO zum zivilprozessualen Wiederaufnahmerecht.
Klappentext zu „Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren. “
Die Arbeit ist als Gesetzesevaluation konzipiert, gerichtet auf die Feststellung der Effektivität des von der ZPO mittels der außerordentlichen Rechtsbehelfe gebotenen Rechtsschutzes gegen judikatives Unrecht in nicht (mehr) rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren, und fällt damit in das Gebiet der Wirkungsforschung. Nach einem Rekurs auf die Problematik des "Rechtsschutzes gegen den Richter" und die gesetzgeberischen Implementationsfehler bei Einführung der Anhörungsrüge befasst sich die Studie mit der vom BGH zu verantwortenden Erodierung des339 StGB zu einer Rechtsnorm mit nur noch symbolischer Funktion, die zur faktischen Eliminierung der Restitutionsklage des
580 Nr. 5 ZPO in den Fällen der Rechtsbeugung führte. Begründet wird außerdem die Notwendigkeit der Sanktionierung massiver Verstöße der Gerichte gegen die Entscheidungsbegründungspflicht bei letztinstanzlichen Urteilen.
Inhaltsverzeichnis zu „Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren. “
Teil 1: Aufgabenstellung und Konzeption der Evaluation1 Einführung in die Thematik
2 Gegenstand, Zielsetzung und Durchführbarkeit der Evaluation(en)Teil 2: Durchführung der Evaluation: Feststellung des Befunds und Ermittlung der Interventionswirkungen
3 Erfassung der gesetzlichen Vorgaben der Rechtsschutzgewährleistung gegen sachlich unrichtige letztinstanzliche Urteile
4 Erfassung der für die Richterkontrolle maßgeblichen sekundären Sanktionsnormen
5 Schilderung der durch die Interventionen in die ZPO bewirkten Veränderungen der VerfahrenswirklichkeitTeil 3: Ursachenanalyse, Bewertung und Auswertung der Evaluationsergebnisse
6 Ursachenanalyse
7 Auswertung der EvaluationsergebnisseZusammenfassung der EvaluationsergebnisseAnhangLiteratur- und Sachwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Achim Schulz-Arenstorff
Achim Schulz-Arenstorff studierte Rechtswissenschaft in München und Verwaltungswissenschaften in Speyer. Promotion an der Universität Zürich. Er ist als Rechtsanwalt und vereidigter Buchprüfer in München und Berlin tätig und war nach der Wende Reprivatisierungsbeauftragter der THA/BvS (Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingtes Sondervermögen), Niederlassung Potsdam.
Bibliographische Angaben
- Autor: Achim Schulz-Arenstorff
- 2013, 208 Seiten, Maße: 15,4 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 342814094X
- ISBN-13: 9783428140947
- Erscheinungsdatum: 23.04.2013
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