Schätzungen im Rahmen der Schuldfeststellung am Beispiel der Rechtsprechung des BGH zu Vermögensdelikten und Serienstraftaten.
Zentrale Aufgabe des deutschen Strafprozesses ist die Ermittlung der materiellen Wahrheit. Vor diesem Hintergrund muss die Tatsache, dass Schätzungen als Mittel der Wahrheitsfindung von der Rechtsprechung in bestimmten Konstellationen anerkannt werden,...
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Produktinformationen zu „Schätzungen im Rahmen der Schuldfeststellung am Beispiel der Rechtsprechung des BGH zu Vermögensdelikten und Serienstraftaten. “
Zentrale Aufgabe des deutschen Strafprozesses ist die Ermittlung der materiellen Wahrheit. Vor diesem Hintergrund muss die Tatsache, dass Schätzungen als Mittel der Wahrheitsfindung von der Rechtsprechung in bestimmten Konstellationen anerkannt werden, aufhorchen lassen. Versteht man doch unter dem Begriff der Schätzung einen Versuch der Annäherung an die Wirklichkeit auf der Basis von Wahrscheinlichkeitserwägungen. Der Autor untersucht die Vereinbarkeit dieser Praxis mit den Strukturprinzipien des Strafprozessrechtes.
Klappentext zu „Schätzungen im Rahmen der Schuldfeststellung am Beispiel der Rechtsprechung des BGH zu Vermögensdelikten und Serienstraftaten. “
»Estimations as Means for Determining Guilt on the Basis of the Jurisdiction of the German Federal Court of Justice (Bundesgerichtshof) Using the Example of Criminal Offences against Property and Serial Criminal Offences«The core task of the German criminal court proceedings is the pursuit of substantive truth. Bearing this in mind, it is noteworthy that under specific circumstances estimations can be used by German criminal courts as legitimate means for determining guilt. This seems to violate the legal principal of establishing precise and objective facts. The author analyses the compatibility of this practice with the structural principles of German criminal procedural law.
Inhaltsverzeichnis zu „Schätzungen im Rahmen der Schuldfeststellung am Beispiel der Rechtsprechung des BGH zu Vermögensdelikten und Serienstraftaten. “
A. Einleitung und Gang der BearbeitungB. Grundlagen
Der Begriff der Schätzung - Freie Beweiswürdigung, subjektive Überzeugung und materielle Wahrheit im Spannungsverhältnis mit richterlichen Schätzungen
C. Die Schätzklauseln im StGB
Schätzung des Einkommens zur Bestimmung der Tagessatzhöhe gemäß 40 III StGB - Schätzungen des Sachwertes bei der Wertersatzeinziehung nach 74c III StGB - Schätzung der Höhe sowie des Umfangs des Erlangten im Zusammenhang mit der Verfallsanordnung nach 73b StGB - Schätzungen im Adhäsionsverfahren nach 403 ff. StPO i.V.m. 287 ZPO - Zusammenfassung
D. Schätzungen im Rahmen des Schuldumfanges
Grundsätzliches - Ausgewählte Rechtsprechung zur Schätzung des Schuldumfanges - Die wesentlichen Grundsätze des BGH für eine ordnungsgemäße Schätzung des Schuldumfanges - Bewertung der Rechtsprechungspraxis auf Grundlage der Bildung von Fallkategorien
E. Schlussbetrachtungen
Anhang 1: Ergebnis der Maximum-Likelihood-Schätzung
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Dennis Federico Otte
Dennis Federico Otto studierte Rechtswissenschaften in Mailand, Konstanz, Berlin und Bologna. Nach dem ersten Staatsexamen arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Kriminologie und Strafrecht von Herrn Professor Hoffmann-Holland an der Freien Universität Berlin sowie als Repetitor beim privaten Repetitorium von Lilien & Kraatz. Zurzeit ist er als Referendar mit einem Schwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht tätig.
Bibliographische Angaben
- Autor: Dennis Federico Otte
- 2018, 304 Seiten, Maße: 15,9 x 23,4 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428153081
- ISBN-13: 9783428153084
- Erscheinungsdatum: 10.03.2018
Pressezitat
"ln seiner Dissertation gelingt es Otte durch die Untersuchung von Schlüsselentscheidungendie Grundlagen von Schätzungen im Rahmen der Schuldfeststellung herauszuarbeiten. Insbesondere im Hinblick auf die Abwägung von Schätzungen und prozessualen Prinzipien kann die Dissertation überzeugen. Die in den Schlussausführungen aufgeworfene Betrachtung, dass in Zweifelsfällen der Unschuldsvermutung der Vorrang gebührt, ist überzeugend. Für den mit Schätzungen befassten Leser stellt die Dissertation von Otte eine ideale Lektüre dar, die neben der ausführlichen Darstellung der Rechtsprechung, aber auch der Meinungsstreitigkeiten eine sinnvolle Ergänzung darstellt." Marcus Traut, in: Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., 1/2020
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