Fröhlich, G: Schnelleinstieg Buchführung
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Produktinformationen zu „Fröhlich, G: Schnelleinstieg Buchführung “
Klappentext zu „Fröhlich, G: Schnelleinstieg Buchführung “
Inhalte:
- Schritt-für-Schritt-Einführung, Buchungstechniken, Abwicklung laufender Geschäftsvorfälle
- Übersichtliche Erläuterung aller Vorbereitungen und Tätigkeiten für die Erstellung des Jahresabschlusses
- Konkrete Beispiele aus der Praxis vermitteln das Know-how für den buchhalterischen Alltag
- Prüfungsrelevante Themen der IHK, z.B. "Rücklagen" und "Rückstellungen"
- Mit vielen Beispielen, Tipps und Übungsaufgaben mit Lösungen
- alle Änderungen zu E-Bilanz, ELSTER, ELStAM und SV-Meldungen
Lese-Probe zu „Fröhlich, G: Schnelleinstieg Buchführung “
Es ist nicht nur eine uralte Praxis, dass kaufmännische Aufzeichnungen angefertigt werden; auch für das "Wie" gibt es bewährte Vorgehensweisen. Vor fast 500 Jahren beschrieb Lucas Paciolo, ein italienischer Mönch, der in der Gegend von Mailand lebte, die Prinzipien der Bilanz mit der doppelten Buchführung. Er war mit Leonardo da Vinci befreundet und schrieb auf dessen Anregung hin eine Abhandlung über den Goldenen Schnitt, welche von Leonardo da Vinci illustriert wurde. (Anmerkung: Der Film "Da-Vinci-Code" hat diese Zusammenhänge populär gemacht.) Paciolos Buch über die Prinzipien der Bilanz stammt aus dem Jahr 1504. Es wird als Grundlage aller seither zu diesem Gebiet geschriebenen Lehrbücher betrachtet. Die heutige Buchführung stützt sich auf Erfahrung und Tradition. Es ist erstaunlich, dass die alten Grundlagen immer wieder Neues in sich aufnehmen konnten, ohne die Substanz zu verändern, und sich bis in die heutige Zeit, in der die manuelle Buchführung fast vollständig durch den Computer ersetzt wurde, erhalten haben. Das letzte Kapitel dieses Buches bietet eine Einführung in die Arbeit mit einer Buchführungssoftware. Dabei wird beispielhaft der lexware buchhalter verwendet.Die seit vielen Jahren bestehende kaufmännische Praxis der Buchführung ist Gesetzesinhalt geworden. Das HGB (Handelsgesetzbuch) und die AO (Abgabenordnung) schreiben nicht nur vor, dass Kaufleute Bücher führen müssen, sondern sie setzen auch einen Rahmen dafür, wie das zu geschehen hat. Die entscheidende Vorschrift enthält § 238 HGB:
Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
Mit diesen Sätzen sind Regelungen von erheblicher Tragweite getroffen.
Wer ist ein "sachverständiger Dritter"? Es ist nicht nur der Finanzbeamte, der bei Ihnen im
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Rahmen einer Außenprüfung die Buchführung kontrolliert. Sachverständiger Dritter kann auch ein Familienangehöriger oder Geldgeber sein, der sich anhand Ihrer Geschäftsbücher davon überzeugen will, dass sein Geld gut angelegt ist.
Einheitliche Richtlinien innerhalb der Buchführung gewährleisten eine schnelle und inhaltlich klare Verständigung zwischen den jeweiligen Partnern.
Trotz genauer Regeln ist zugleich ein genügend weiter Rahmen für die Buchführung gegeben. So kann sie ganz oder auch teilweise "per Hand" vorgenommen werden. Mit wenigen Ausnahmen wird jedoch der Computer genutzt. Dafür sind viele Programme im Angebot.
Das Buchhaltungsprogramm lexware buchhalter erscheint dem Autor als das zweckmäßigste Programm am Markt. Als besondere Qualität des Programms ist zu erwähnen, dass der innere Datei-Aufbau für d en Anwender sehr gut nachvollziehbar ist. Dennoch, eine gute Software ersetzt keine buchhalterischen Kenntnisse!
BEACHTEN SIE:Nur derjenige, der per Hand die Grundlagen der Buchführung beherrscht, kann den Computer als "dienstbaren Geist" mit Nutzen einsetzen.
Aus den angeführten Überlegungen zum zitierten § 238 HGB ergibt sich für die betriebliche Praxis, dass nur die DOPPELTE BUCHFÜHRUNG den gesetzlichen Anforderungen genügt. Sie hat s ich für die Buchführung mit der Hand durchgesetzt und liegt ebenfalls jedem FIBU (Finanzbuchführungs-)-Computerprogramm zu Grunde. Für den oben erwähnten lexware buchhalter liegt ein Testat vor, dass die "Grundsätze der ordnungsmäßigen Speicherbuchführung" gewahrt sind. Die Programmphilosophie beinhaltet die traditionellen und gesetzlich vorgeschriebenen Herangehensweisen.
Wie auch immer im Einzelnen betriebliche Aufzeichnungen gestaltet werden, sie müssen den GRUNDSÄTZEN ORDNUNGSMÄßIGER BUCHFÜHRUNG (GOB)genügen. Die GoB lassen sich in den zwei Grundprinzipien WAHRHEIT UND KLARHEITzusammenfassen.
LEITSATZ: Wahrheit in der Buchführung bedeutet: Alles muss so gebucht werden, wie es tatsächlich abgelaufen ist. Nichts darf gebucht werden, was nicht wirklich passiert ist. Scheinbuchungen sind verbotene Fälschungen. Klarheit bedeutet: Alles muss übersichtlich, eindeutig, lesbar, nachvollziehbar und geschützt vor Fälschungen sein.
Der erfahrene Kaufmann erkennt aus Ihrer Buchführung sofort, ob Sie oder Ihre Angestellten gute Arbeit mit Liebe zum Beruf geleistet haben. Oberflächliche Texte im Journal zum Beispiel, die nur mit Geistesakrobatik zu deuten sind, führen so gut wie jeden Außenprüfer des Finanzamts dazu, den Verdacht zu schöpfen, dass ohne Nachdenken gearbeitet wurde oder gar etwas vertuscht werden soll. Er wird sich die Belege zeigen lassen und genauer prüfen.
Eine sich aus der Forderung nach Wahrheit und Klarheit zwingend ableitende Regel lautet, dass keine Buchung erfolgen darf, ohne dass ein Beleg vorliegt. Sie sollten sich folgende Grundregel als unabdingbar einprägen:
LEITSATZ: Keine Buchung ohne Beleg!
Wenn der Beleg nicht aus dem Geschäftsfall direkt entsteht (z. B. Eingangsrechnung, Quittung), ist ein Eigenbeleg anzufertigen (Kopie der Ausgangsrechnung, Lohnbeleg, Materialentnahmeschein, Abschreibungsbeleg usw.). Bei der Anfertigung von Eigenbelegen ist von vornherein zu bedenken, dass sie jeder Revision standhalten müssen, besonders auch vor dem Finanzamt.
TIPP:
Fast jeder Auszubildende in einem kaufmännischen Beruf wird in seinen Prüfungen nach den GoB gefragt. Zumeist muss er auch einen Praxisbericht anfertigen. Darin ist aufzuzeigen, wie die GoB im Ausbildungsbetrieb verwirklicht werden. Die GoB sind ein Regelwerk aus bewährten praktischen Verfahren und gesetzlichen Anforderungen. Nirgendwo in Gesetzen oder in der Literatur sind sie einheitlich und allgemein anerkannt umfassend dargestellt. Für Prüfungen und Berichte kann folgende Gliederung empfohlen werden. Ausbilder können sie ihren Auszubildenden vorgeben. Es kann dann dargestellt werden, dass die betriebliche Praxis tatsächlich an den Grundsätzen orientiert ist.
GRUNDSÄTZE ORDNUNGSMÄßIGER BUCHFÜHRUNG (GOB)
Organisationsgrundsätze der GoB:
- Jeder Geschäftsvorfall ist in einem Beleg zu erfassen.
- Die Belege sind zeitnah zu erfassen.
- Die Geschäftsvorfälle sind zu systematisieren.
Buchungsgrundsätze der GoB:
Die Buchungen und Aufzeichnungen müssen - vollständig, - richtig, - zeitgerecht, - geordnet und - verständlich sein.
Wenn Buchungen und Aufzeichnungen verändert worden sind, muss das erkennbar sein.Die GoB sind ein Regelwerk aus bewährten praktischen Verfahren und gesetzlichen Anforderungen. Nirgendwo in Gesetzen oder in der Literatur sind sie einheitlich und allgemein anerkannt umfassend dargestellt. Für Prüfungen und Berichte kann folgende Gliederung empfohlen werden. Ausbilder können sie ihren Auszubildenden vorgeben. Es kann dann dargestellt werden, dass die betrie
Einheitliche Richtlinien innerhalb der Buchführung gewährleisten eine schnelle und inhaltlich klare Verständigung zwischen den jeweiligen Partnern.
Trotz genauer Regeln ist zugleich ein genügend weiter Rahmen für die Buchführung gegeben. So kann sie ganz oder auch teilweise "per Hand" vorgenommen werden. Mit wenigen Ausnahmen wird jedoch der Computer genutzt. Dafür sind viele Programme im Angebot.
Das Buchhaltungsprogramm lexware buchhalter erscheint dem Autor als das zweckmäßigste Programm am Markt. Als besondere Qualität des Programms ist zu erwähnen, dass der innere Datei-Aufbau für d en Anwender sehr gut nachvollziehbar ist. Dennoch, eine gute Software ersetzt keine buchhalterischen Kenntnisse!
BEACHTEN SIE:Nur derjenige, der per Hand die Grundlagen der Buchführung beherrscht, kann den Computer als "dienstbaren Geist" mit Nutzen einsetzen.
Aus den angeführten Überlegungen zum zitierten § 238 HGB ergibt sich für die betriebliche Praxis, dass nur die DOPPELTE BUCHFÜHRUNG den gesetzlichen Anforderungen genügt. Sie hat s ich für die Buchführung mit der Hand durchgesetzt und liegt ebenfalls jedem FIBU (Finanzbuchführungs-)-Computerprogramm zu Grunde. Für den oben erwähnten lexware buchhalter liegt ein Testat vor, dass die "Grundsätze der ordnungsmäßigen Speicherbuchführung" gewahrt sind. Die Programmphilosophie beinhaltet die traditionellen und gesetzlich vorgeschriebenen Herangehensweisen.
Wie auch immer im Einzelnen betriebliche Aufzeichnungen gestaltet werden, sie müssen den GRUNDSÄTZEN ORDNUNGSMÄßIGER BUCHFÜHRUNG (GOB)genügen. Die GoB lassen sich in den zwei Grundprinzipien WAHRHEIT UND KLARHEITzusammenfassen.
LEITSATZ: Wahrheit in der Buchführung bedeutet: Alles muss so gebucht werden, wie es tatsächlich abgelaufen ist. Nichts darf gebucht werden, was nicht wirklich passiert ist. Scheinbuchungen sind verbotene Fälschungen. Klarheit bedeutet: Alles muss übersichtlich, eindeutig, lesbar, nachvollziehbar und geschützt vor Fälschungen sein.
Der erfahrene Kaufmann erkennt aus Ihrer Buchführung sofort, ob Sie oder Ihre Angestellten gute Arbeit mit Liebe zum Beruf geleistet haben. Oberflächliche Texte im Journal zum Beispiel, die nur mit Geistesakrobatik zu deuten sind, führen so gut wie jeden Außenprüfer des Finanzamts dazu, den Verdacht zu schöpfen, dass ohne Nachdenken gearbeitet wurde oder gar etwas vertuscht werden soll. Er wird sich die Belege zeigen lassen und genauer prüfen.
Eine sich aus der Forderung nach Wahrheit und Klarheit zwingend ableitende Regel lautet, dass keine Buchung erfolgen darf, ohne dass ein Beleg vorliegt. Sie sollten sich folgende Grundregel als unabdingbar einprägen:
LEITSATZ: Keine Buchung ohne Beleg!
Wenn der Beleg nicht aus dem Geschäftsfall direkt entsteht (z. B. Eingangsrechnung, Quittung), ist ein Eigenbeleg anzufertigen (Kopie der Ausgangsrechnung, Lohnbeleg, Materialentnahmeschein, Abschreibungsbeleg usw.). Bei der Anfertigung von Eigenbelegen ist von vornherein zu bedenken, dass sie jeder Revision standhalten müssen, besonders auch vor dem Finanzamt.
TIPP:
Fast jeder Auszubildende in einem kaufmännischen Beruf wird in seinen Prüfungen nach den GoB gefragt. Zumeist muss er auch einen Praxisbericht anfertigen. Darin ist aufzuzeigen, wie die GoB im Ausbildungsbetrieb verwirklicht werden. Die GoB sind ein Regelwerk aus bewährten praktischen Verfahren und gesetzlichen Anforderungen. Nirgendwo in Gesetzen oder in der Literatur sind sie einheitlich und allgemein anerkannt umfassend dargestellt. Für Prüfungen und Berichte kann folgende Gliederung empfohlen werden. Ausbilder können sie ihren Auszubildenden vorgeben. Es kann dann dargestellt werden, dass die betriebliche Praxis tatsächlich an den Grundsätzen orientiert ist.
GRUNDSÄTZE ORDNUNGSMÄßIGER BUCHFÜHRUNG (GOB)
Organisationsgrundsätze der GoB:
- Jeder Geschäftsvorfall ist in einem Beleg zu erfassen.
- Die Belege sind zeitnah zu erfassen.
- Die Geschäftsvorfälle sind zu systematisieren.
Buchungsgrundsätze der GoB:
Die Buchungen und Aufzeichnungen müssen - vollständig, - richtig, - zeitgerecht, - geordnet und - verständlich sein.
Wenn Buchungen und Aufzeichnungen verändert worden sind, muss das erkennbar sein.Die GoB sind ein Regelwerk aus bewährten praktischen Verfahren und gesetzlichen Anforderungen. Nirgendwo in Gesetzen oder in der Literatur sind sie einheitlich und allgemein anerkannt umfassend dargestellt. Für Prüfungen und Berichte kann folgende Gliederung empfohlen werden. Ausbilder können sie ihren Auszubildenden vorgeben. Es kann dann dargestellt werden, dass die betrie
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Inhaltsverzeichnis zu „Fröhlich, G: Schnelleinstieg Buchführung “
VORWORT A KAUFMÄNNISCHE AUFZEICHNUNGEN - EIGENINTERESSE UND PFLICHT 1 Kaufmännische Aufzeichnungspflichten
2 Bilanzrecht und seine Modernisierung
3 Buchführung für alle Unternehmer
4 Gewinnermittlung - ein Ziel der Buchführung
5 Beschaffenheit der Buchführung
B BILANZ, KONTEN UND GESCHÄFTSFÄLLE
1 Die Bilanz im Mittelpunkt der Buchführung
2 Die Inventur als Ausgangspunkt der Buchführung
3 Von der Bilanz zum Konto
4 Der Buchungssatz
5 Das Journal
6 Das Schlussbilanzkonto
7 Die Gewinn- und Verlustrechnung
8 Die Umsatzsteuer beim Einkauf und beim Verkauf
9 Ein Zwischenergebnis
C BUCHFÜHRUNG IN DER GESCHÄFTSPRAXIS
1 Die Nummerierung von Konten
2 Buchungen im Ein- und Verkaufsbereich
3 Buchungen im Wechselverkehr
4 Buchung von Personalaufwendungen
D JAHRESABSCHLUSS
1 Vorbereitende Abschlussbuchungen
2 Abschreibung für Anlagegüter/Absetzung für Abnutzung
3 Bestände und Verbrauch von Material
4 Die Hauptabschlussübersicht
5 Abschlussübungen
E ABGRENZUNGSPOSTEN, RÜCKSTELLUNGEN, RÜCKLAGEN
1 Abgrenzungsposten
2 Rechnungsabgrenzung
3 Rückstellungen
4 Rücklagen
F DIE ORGANISATION DER BUCHFÜHRUNG
1 Die EDV ist das Instrument der Gegenwart
2 Welches Buchführungsprogramm ist geeignet?
3 Einführung
4 Erste Schritte zum Kennenlernen eines Buchführungsprogramms
5 Die Kontokorrentbuchführung mit "offenen Posten"
6 Einsatz eines EDV-Programms zur Vermeidung von Doppelarbeiten im Unternehmen
G LÖSUNGEN DER ÜBUNGSAUFGABEN Übungsaufgabe
1 Übungsaufgabe
2 Übungsaufgabe
3 Übungsaufgabe
4 Übungsaufgabe
5 Übungsaufgabe
6 Übungsaufgabe
7 Übungsaufgabe
8 Übungsaufgabe
9 STICHWORTVERZEICHNIS DIE 27 WICHTIGSTEN LEITSÄTZE
ÜBERSICHTEN UND CHECKLISTENbnutzung
3 Bestände und Verbrauch von Material
4 Die Hauptabschlussübersicht
5 Abschlussübungen
E ABGRENZUNGSPOSTEN, RÜCKSTELLUNGEN, RÜCKLAGEN
1 Abgrenzungsposten
2 Rechnungsabgrenzung
3 Rückstellungen
4 Rücklagen
F DIE ORGANISATION DER
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BUCHFÜHRUNG
1 Die EDV ist das Instrument der Gegenwart
2 Welches Buchführungsprogramm ist geeignet?
3 Einführung
4 Erste Schritte zum Kennenlernen eines Buchführungsprogramms
5 Die Kontokorrentbuchführung mit "offenen Posten"
6 Einsatz eines EDV-Programms zur Vermeidung von Doppelarbeiten im Unternehmen
G LÖSUNGEN DER ÜBUNGSAUFGABEN Übungsaufgabe
1 Übungsaufgabe
2 Übungsaufgabe
3 Übungsaufgabe
4 Übungsaufgabe
5 Übungsaufgabe
6 Übungsaufgabe
7 Übungsaufgabe
8 Übungsaufgabe
9 STICHWORTVERZEICHNIS DIE 27 WICHTIGSTEN LEITSÄTZE
1 Die EDV ist das Instrument der Gegenwart
2 Welches Buchführungsprogramm ist geeignet?
3 Einführung
4 Erste Schritte zum Kennenlernen eines Buchführungsprogramms
5 Die Kontokorrentbuchführung mit "offenen Posten"
6 Einsatz eines EDV-Programms zur Vermeidung von Doppelarbeiten im Unternehmen
G LÖSUNGEN DER ÜBUNGSAUFGABEN Übungsaufgabe
1 Übungsaufgabe
2 Übungsaufgabe
3 Übungsaufgabe
4 Übungsaufgabe
5 Übungsaufgabe
6 Übungsaufgabe
7 Übungsaufgabe
8 Übungsaufgabe
9 STICHWORTVERZEICHNIS DIE 27 WICHTIGSTEN LEITSÄTZE
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Autoren-Porträt von Gerhard Fröhlich
Gerhard FröhlichDr. Gerhard Fröhlich ist als Wirtschaftsberater und als Dozent für das Fach Buchhaltung in Berlin tätig. Er hat jahrelange Lehrerfahrung und hat früher selbst als Buchhalter gearbeitet.
Bibliographische Angaben
- Autor: Gerhard Fröhlich
- 7. Auflage 2012, 234 Seiten, Maße: 14,9 x 20,8 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Haufe-Lexware
- ISBN-10: 3648024426
- ISBN-13: 9783648024423
- Erscheinungsdatum: 30.04.2012
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