Setzler, M: Polizei und Recht im Dritten Reich. Die Institut
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Abteilung für Zeitgeschichte), Veranstaltung: Generation und Institution:...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Abteilung für Zeitgeschichte), Veranstaltung: Generation und Institution: Sozial- und Politikhistorische Aspekte des nationalsozialistischen, 18 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Kanzler des Deutschen Reiches am 30. Januar 1933 begann sich ein neues System totaler Herrschaft zu etablieren, in dem Terror und Unterdrückung eine gewichtige Rolle innerhalb des Lebens spielten. Diese Arbeit geht davon aus, dass eines der wichtigsten Machtinstrumente dieser Zeit ein mächtiger und gefährlicher Polizeiapparat war. Sie stellt die These auf, dass das "Reichsicherheitshauptamt" (RSHA) mit den ihm angegliederten Polizeien wichtigstes institutionalisiertes Merkmal einer Willkürherrschaft war, welche Eigenschaften der Justiz übernahm und judikative und exekutive Gewalt missbrauchend in sich vereinigte. Sie zeigt, dass die Justiz den wachsenden Kompetenzen der Polizei kaum etwas entgegensetzte, sondern sich vielmehr dahingehend betätigte, dem begangenen Unrecht den Nimbus der Legalität zu verschaffen.Grundlage dieser Überlegungen bilden die Begriffe "Maßnahmen-" respektive "Normenstaat", die vom jüdischen Forscher Ernst Fraenkel geprägt und definiert worden sind. Die Arbeit beschäftigt sich zunächst mit den beiden wichtigsten Polizeiorganisationen des Dritten Reiches, wobei die Beschreibung der Anfangsphase der "Gestapo" und des "Sicherheitsdienstes" einen Einblick in die Struktur und Entwicklung der maßgebenden Terrorinstitutionen geben. Darüber hinaus werden die Ordnung der Polizeibehörden und die damit verbundenen Machtkämpfe zwischen den Protagonisten Heinrich Himmler und Hermann Göring fokussiert, die schließlich in der Bildung des
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"Reichssicherheitshauptamtes" gipfelten. Auf der Basis einführender Bemerkungen zum Begriff des "Doppelstaats" erfolgt eine detaillierte Darstellung der maßnahmenstaatlichen Aktionen und ihres Verhältnisses zu normenstaatlichen Handlungen. Daran anknüpfend geht die Darstellung der Frage nach, inwiefern die skizzierten Entwicklungen dafür sprechen, dass im Nationalsozialismus eine neue Staatlichkeit institutionalisiert wurde, in der Normen und Willkür verschmolzen. Die Befunde klären darüber auf, ob die Bezeichnung "Doppelstaat" tatsächlich passend gewählt ist. Am Beispiel der sogenannten "Schutzhaft" der "Gestapo" lassen sich die Willkür des "Maßnahmenstaats" und die Verdrängung juristischer Kompetenzen veranschaulichen. Unter den Begriffen "Sonderbehandlung" und "Arbeitserziehungslager" wird die nationalsozialistische 'Rechtspraxis' noch differenzierter beleuchtet und aufgezeigt, inwiefern sich die Justiz den Interessen des Regimes unterordnete...
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Bibliographische Angaben
- Autor: Markus Setzler
- Maße: 15,2 x 21,4 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 363872851X
- ISBN-13: 9783638728515
- Erscheinungsdatum: 21.08.2007
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