Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
( 182 StGB). Diss. Univ. Gießen 2002
Als Ergänzung zum Kinderschutz intendiert Paragraf 182 StGB den Schutz weiblicher wie männlicher Jugendlicher unter 16 Jahren vor bestimmten Formen des sexuellen Mißbrauchs durch Erwachsene. Die Vorschrift fristet zwar seit ihrer Einführung im Jahre 1994...
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Klappentext zu „Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen “
Als Ergänzung zum Kinderschutz intendiert Paragraf 182 StGB den Schutz weiblicher wie männlicher Jugendlicher unter 16 Jahren vor bestimmten Formen des sexuellen Mißbrauchs durch Erwachsene. Die Vorschrift fristet zwar seit ihrer Einführung im Jahre 1994 ein"stilles Dasein"in Rechtsprechung und Literatur, doch lohnt sich gerade deshalb, die Frage nach ihrer Notwendigkeit im System der Sexualdelikte zu stellen. Paragraf 182 StGB ersetzte die nach dem Einigungsvertragsgesetz von 1990 nur in den alten Bundesländern geltenden Vorschriften Paragraf 175 StGB a.F. (sog."Homoparagraph") und Paragraf 182 StGB a.F. ("Verführung" unbescholtener Mädchen) sowie Paragraf 149 StGB-DDR(Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen), der nur in den neuen Bundesländern anzuwenden war. Durch ihre geschlechtsspezifische Sonderbehandlung waren die aus dem"Sittenstrafrecht"stammenden Paragrafen 175, 182 StGB a.F. Jahrzehnte heftigster Kritik u.a. aus Politik, Strafrechtswissenschaft, Sexualwissenschaft sowie von Schwulen- und Lesbenverbänden ausgesetzt. Aber auch die neue Jugendschutzvorschrift Paragraf 182 StGB ist seit ihrer Einführung heftig umstritten. Im Zentrum der Kritik stehen die durch Paragraf 182 StGB erzeugten Neupönalisierungen im Bereich aggressionsfreier und einvernehmlicher sexueller Handlungen außerhalb von Abhängigkeitsverhältnissen. Durch die geschlechtsneutrale Fassung der Vorschrift werden etwa erstmals seit über 120 Jahren auch Frauen in den Täterkreis einbezogen und damit auch lesbische sexuelle Handlungen für strafbar erklärt. Auch wenn sichere Aussagen über die Schädlichkeit der von Paragraf 182 StGB erfaßten Handlungsweisen für die sexuelle Entwicklung von Jugendlichen nicht getroffen werden können, steht dem Gesetzgeber angesichts des mit Paragraf 182 StGB erklärten Ziels eines umfassenden und effektiven Jugendschutzes eine verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Strafbefugnis zu. Es sprechen aber viele gewichtige rechts- und kriminalpolitische Gründe gegen die
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Strafwürdigkeit des Paragraf 182 StGB, insbesondere - enthält Paragraf 182 StGB eine Vielzahl schwer nachweisbarer Tatbestandsmerkmale und ist in der Praxis schlecht handhabbar,- läßt sich die Schädlichkeit der Tathandlungen nach Paragraf 182 StGB für die sexuelle Entwicklung von Jugendlichen auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht belegen,- steht Paragraf 182 StGB im Widerspruch zur heutigen Entwicklung und Lebensrealität eines Großteils der Jugendlichen und kollidiert mit dem Recht Jugendlicher auf sexuelle Selbstbestimmung.Paragraf 182 StGB erreicht deshalb nicht den Standard eines rational gestalteten Sexualstrafrechts.
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Bibliographische Angaben
- Autor: Thomas Stephan
- 2002, VIII, 219 Seiten, Maße: 21,5 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Tectum-Verlag
- ISBN-10: 3828884334
- ISBN-13: 9783828884335
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