Staatsorganisationsrecht und politische Willensbildung
In der vorliegenden Arbeit wird das Staatsorganisationsrecht als eigenständige Rechtsmaterie erfaßt. Regelungsaufgabe, Regelungsgegenstand, Normstruktur, gerichtliche Kontrollmechanismen und historische Entwicklung sind gegenüber den Grundrechten zu...
Leider schon ausverkauft
Buch (Kartoniert)
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenlose Rücksendung
Produktdetails
Produktinformationen zu „Staatsorganisationsrecht und politische Willensbildung “
Klappentext zu „Staatsorganisationsrecht und politische Willensbildung “
In der vorliegenden Arbeit wird das Staatsorganisationsrecht als eigenständige Rechtsmaterie erfaßt. Regelungsaufgabe, Regelungsgegenstand, Normstruktur, gerichtliche Kontrollmechanismen und historische Entwicklung sind gegenüber den Grundrechten zu unterscheiden. Auf der Grundlage der Alexyschen Unterscheidung zwischen Regeln und Prinzipien läßt sich sagen, daß das Staatsorganisationsrecht überwiegend formale Regeln enthält. Diese lassen den Staatsorganen mehr Freiraum als Prinzipiennormierungen. Das von dem Verfassungsgeber geschaffene Ineinandergreifen von Regelungsaufgabe und Normstruktur gilt es gegen Versuche zu verteidigen, das formale Staatsorganisationsrecht mit inhaltlichen Vorgaben zu befrachten.
Inhaltsverzeichnis zu „Staatsorganisationsrecht und politische Willensbildung “
Aus dem Inhalt: Besonderheiten des Staatsorganisationsrechts im Verhältnis zu den Grundrechten und die daraus entstehenden Folgerungen für die Anwendung staatsorganisationsrechtlicher Normen.
Bibliographische Angaben
- Autor: Philipp Schauer
- 1990, Neuausg., 179 Seiten, Maße: 15,6 x 22,8 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3631427492
- ISBN-13: 9783631427491
- Erscheinungsdatum: 01.08.1990
Kommentar zu "Staatsorganisationsrecht und politische Willensbildung"
0 Gebrauchte Artikel zu „Staatsorganisationsrecht und politische Willensbildung“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Staatsorganisationsrecht und politische Willensbildung".
Kommentar verfassen