Steuer 2015 für Rentner und Pensionäre
Ihre Einkommensteuererklärung 2014
Zahlen Sie auch im Ruhestand keinen Cent zuviel! Dieser Ratgeber zeigt Ihnen genau, wo Sie bei der Einkommensteuererklärung 2014 und bei der erbschaftsteuerlichen Übertragungsgestaltung am besten Steuern sparen können.
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Produktinformationen zu „Steuer 2015 für Rentner und Pensionäre “
Zahlen Sie auch im Ruhestand keinen Cent zuviel! Dieser Ratgeber zeigt Ihnen genau, wo Sie bei der Einkommensteuererklärung 2014 und bei der erbschaftsteuerlichen Übertragungsgestaltung am besten Steuern sparen können.
Klappentext zu „Steuer 2015 für Rentner und Pensionäre “
Sie wollen Ihre Steuererklärung nicht (allein) Ihrem Steuerberater überlassen? Mit diesem Ratgeber haben Sie einen leicht verständlichen Leitfaden für Ihre Steuererklärung parat. Der Schluss-Check stellt sicher, dass Sie keine wichtigen Details vergessen!Inhalte:
Alle wichtigen Informationen zur Einkommensteuererklärung speziell für Rentner und Pensionäre.
Zeile für Zeile durch die Einkommensteuererklärung 2014.
Mit großem Schluss-Check, damit Sie nichts vergessen.
Umfangreiches Steuerlexikon.
Hinweise zum richtigen Umgang mit dem Finanzamt.
Wann müssen Sie die Steuererklärung abgeben? Was bekommen Sie heraus?
Komprimierter Leitfaden für alle wichtigen ESt-Formulare und Hilfestellung bei der Bescheidprüfung.
Experten-Tipps zu Schenkung, Hinzuverdienst und Zusatzeinkünfte.
Lese-Probe zu „Steuer 2015 für Rentner und Pensionäre “
Bis wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein (Abgabetermin)?Verpflichtende Abgabe einer Steuererklärung (Pflichtveranlagung)
Wenn Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2013 gesetzlich verpflichtet sind, müssen Sie die Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31.5.2014 (§ 149 AO) beim Finanzamt abgeben. Da dieser Termin durch EDV überwacht wird, werden steuerlich erfasste Bürger bei Nichtabgabe meist sechs bis acht Wochen später bereits (noch einmal) zur Abgabe der Erklärung innerhalb eines Monats aufgefordert (Erinnerung). Wenn Sie darauf nicht reagieren, wird ein sog. Zwangsverfahren eingeleitet und ein Zwangsgeld von mindestens 150-300 Euro je ausstehender Steuererklärung angedroht und gegebenenfalls festgesetzt. Spätestens jetzt ist die Abgabe der Steuererklärung dringend zu empfehlen, denn ansonsten wird das Zwangsgeld durch den Vollziehungsbeamten zeitnah eingefordert.
Wenn Sie vor Zahlung des Zwangsgelds die Steuererklärung einreichen, entfällt zwar das Zwangsgeld, das Finanzamt kann jedoch - sobald ein Zwangsgeld angedroht wurde - zusammen mit dem Steuerbescheid einen Verspätungszuschlag bis zu maximal 10% der festgesetzten Steuer fordern. Dies gilt insbesondere bei Steuernachzahlungen.
Deswegen sollten Sie Ihre Steuererklärung spätestens nach der Erinnerung einreichen. Durch eine späte Abgabe der Steuererklärung können Sie zwar die Fälligkeit einer Nachzahlung hinausschieben, Sie müssen aber, neben dem möglichen Verspätungszuschlag, damit rechnen, dass zusätzlich zur Nachzahlung im gleichen Bescheid kurzfristig fällig werdende Vorauszahlungen für die Folgejahre verlangt werden.
Freiwillige Abgabe der Steuererklärung (Antrag auf Veranlagung)
Sie können die Veranlagung bis zum Eintritt der Verjährung beantragen. Für 2013 ist der Antrag - vier Jahre lang - bis Ablauf des Jahres 2017 - möglich.
Sollte sich aufgrund einer Antragsveranlagung unerwartet eine Nachzahlung
... mehr
ergeben, können Sie gegen den Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen und den Antrag zurücknehmen. Das Finanzamt wird den Steuerbescheid in diesem Fall ersatzlos aufheben, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vor.
Fristverlängerung
Die Finanzämter verlängern Ihnen auf Antrag die gesetzliche Abgabefrist, wenn Sie sie aus zwingenden Gründen nicht einhalten können. Meist genügt für eine Fristverlängerung sogar ein Telefonanruf (Steuernummer bereithalten!), ansonsten ein kurzes Schreiben. Wenn Sie stichhaltige Gründe angeben (z. B. das Fehlen von für die Erstellung der Steuererklärung benötigten Unterlagen), können Sie im Regelfall eine Fristverlängerung von vier bis sechs Wochen, oftmals auch bis zum 30.9., ohne Nachteile erreichen. Für von Steuerberatern erstellte Erklärungen gilt im Normalfall eine durch die Verwaltung verlängerte Abgabefrist bis 31.12. des Folgejahres.
Fristverlängerung
Die Finanzämter verlängern Ihnen auf Antrag die gesetzliche Abgabefrist, wenn Sie sie aus zwingenden Gründen nicht einhalten können. Meist genügt für eine Fristverlängerung sogar ein Telefonanruf (Steuernummer bereithalten!), ansonsten ein kurzes Schreiben. Wenn Sie stichhaltige Gründe angeben (z. B. das Fehlen von für die Erstellung der Steuererklärung benötigten Unterlagen), können Sie im Regelfall eine Fristverlängerung von vier bis sechs Wochen, oftmals auch bis zum 30.9., ohne Nachteile erreichen. Für von Steuerberatern erstellte Erklärungen gilt im Normalfall eine durch die Verwaltung verlängerte Abgabefrist bis 31.12. des Folgejahres.
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Inhaltsverzeichnis zu „Steuer 2015 für Rentner und Pensionäre “
AbkürzungsverzeichnisVorwort
Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch
Teil I: Steuerformulare
1 Rund um die Einkommensteuererklärung
2 Hauptvordruck (ESt1A, Mantelbogen)
3 Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen)
4 Anlage Unterhalt
5 Anlage R (Renten)
6 Anlage N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit)
7 Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
8 Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
9 Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
10 Anlage AUS (Ausländische Einkünfte)
11 Die wichtigsten Einkommensteuertipps auf einen Blick
Teil II: Das aktuelle Steuerlexikon
Abgeltungsteuer
Abschreibungen/Gebäude
Altersentlastungsbetrag
Altersvorsorgeaufwendungen und Wohnriester
Außergewöhnliche Belastung
Behinderte Menschen
Beteiligungen/Erben- und Grundstücksgemeinschaften
Ehrenamt
Finanzierungskosten
Haushaltsnahe Tätigkeiten/Dienstleistungen
Kapitaleinkünfte
Krankheitskosten
Kur
Minijobs
Pensionen/Betriebsrenten
Pflegekosten/Betreuungskosten/Heimunterbringung
Renten
Reparaturen
Sonderausgaben
Spekulationsgeschäfte
Spenden
Steuerberatungskosten
Unterhaltszahlungen
Veranlagung von Ehegatten und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Vermietung/Immobilien
Versicherungen
Werbungskosten, -pauschbeträge und -pauschalen
Zusatzeinkünfte
Teil III: Vorsorgeplanung im Alter
1 Erbschaft-/Schenkungsteuer
2 Grundsteuer/Grunderwerbsteuer
3 Steuerliche Berücksichtigung von Krankheitskosten
4 Kapitalanlagen im Ausland
5 Sozialhilferegress - praktische Bedeutung und zulässige Umgehung
Gesamtstichwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Willi Dittmann, Dieter Haderer, Rüdiger Happe, Ulrike Fuldner
Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Stuttgart, Schwäbisch Gmünd.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Willi Dittmann , Dieter Haderer , Rüdiger Happe , Ulrike Fuldner
- 2014, 9. Aufl., 368 Seiten, Maße: 16,1 x 22,8 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Von Willi Dittmann, Dieter Haderer, Rüdiger Happe u. a.
- Verlag: Haufe-Lexware
- ISBN-10: 3648052977
- ISBN-13: 9783648052976
- Erscheinungsdatum: 16.10.2014
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