Steuer-Ratgeber für den privaten Haushalt
- Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte von Hilfen im Haushalt - Haushaltsnahe Dienstleistungen - Mit Handwerkerleistungen Steuern sparen
Es ist eine Herausforderung, Familie, Beruf und Haushalt gleichermaßen gut zu bewältigen. Oft ist Hilfe nötig, denn niemand kann alles selbst erledigen. Und er muss es auch nicht! Denn das Schöne, wenn man sich helfen lässt, ist: Man spart Steuern. Denn...
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Produktinformationen zu „Steuer-Ratgeber für den privaten Haushalt “
Klappentext zu „Steuer-Ratgeber für den privaten Haushalt “
Es ist eine Herausforderung, Familie, Beruf und Haushalt gleichermaßen gut zu bewältigen. Oft ist Hilfe nötig, denn niemand kann alles selbst erledigen. Und er muss es auch nicht! Denn das Schöne, wenn man sich helfen lässt, ist: Man spart Steuern. Denn wenn Sie eine Hilfe in Ihrem Privathaushalt anstellen, oder wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, oder wenn Sie statt "Do it yourself" Handwerker beauftragen, wird all dies steuerlich gefördert.Es scheint ein unausrottbares Vorurteil zu sein, dass Putzhilfen oder Babysitter zu teuer sind, wenn sie angestellt sind. Auch Handwerksleistungen werden aus demselben Grund oft lieber schwarz "geordert", statt "gegen Rechnung". Zugegeben: Legale Verhältnisse mögen etwas teurer sein als illegale. Aber man hat den Vorteil, dass man keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge hinterzieht, dass man keinen bösen Nachbarn und keine enttäuschte Haushaltshilfe fürchten muss. Also auch keine Bußgelder und Strafen drohen können.
Das Fachbuch stellt die verschiedenen Möglichkeiten der Hilfe in Privathaushalten unter Berücksichtigung steuer- sowie sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Aspekte dar.
Lese-Probe zu „Steuer-Ratgeber für den privaten Haushalt “
Nach dem "Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen" sind seit dem 1.1.2009 alle haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, die früher an verschiedenen Gesetzesstellen erfasst waren, in einer Vorschrift, nämlich35a Einkommensteuergesetz (EStG), zur Förderung privater Haushalte als Auftraggeber einer Dienstleistung bzw. als Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zusammengefasst worden. Die Förderung beträgt einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr. Wer also beispielsweise im Jahr seiner Haushaltshilfe insgesamt 15.000 Euro bezahlt, kann 20 Prozent = 3.000 Euro von der Steuer abziehen. Wer der Haushaltshilfe 25.000 Euro bezahlt, kann dagegen nur höchstens 4.000 Euro und eben nicht 20 Prozent von 25.000 Euro = 5.000 Euro abziehen.
Es scheint ein unausrottbares Vorurteil zu sein, dass Putzhilfen oder Babysitter viel zu teuer sind, wenn sie angestellt sind. Auch Handwerksleistungen werden aus demselben Grund oft lieber schwarz "geordert", statt "gegen Rechnung". Beliebt ist auch das "Argument", niemanden zu finden, der "auf Karte" arbeiten wolle. Es kann durchaus sein, dass sich hier die "Katze in den Schwanz beißt". Die Belastungsprobe kommt für solche Schwarzarbeiten immer dann, wenn es Streit gibt, beispielsweise um Geld, um Fehler, um verursachte Schäden.
Zugegeben: Auf den ersten Blick mögen legale Verhältnisse etwas teurer sein als illegale. Das stimmt aber nicht immer. Was aber vor allem auch zählt, ist der unschätzbare Vorteil, dass man - weil man weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge hinterzieht - keinen bösen Nachbarn und keine enttäuschte Haushaltshilfe, keine drohenden Bußgelder und Strafen fürchten muss. Und "noch ein" Vorteil: Wenn mal etwas zu Bruch geht oder Fehler passieren, dann sind die Regeln, wer in welchem Fall warum in welcher Höhe für Schäden haftet, klar.
Wer also konkret wissen will, welche
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mannigfaltigen Möglichkeiten er hat, sich in seinem Privathaushalt helfen zu lassen, hat mit diesem Ratgeber die richtige Wahl getroffen, denn neben allen steuerlichen, finden Sie hier auch alle wichtigen sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Aspekte. Dieser Ratgeber benennt Ihnen die wichtigsten Rahmenbedingungen, kann aber eine professionelle Beratung und Unterstützung, z. B. durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.
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Inhaltsverzeichnis zu „Steuer-Ratgeber für den privaten Haushalt “
1 Die Grundsätze im Überblick2. Der Dreh- und Angelpunkt: Haushalt2.1 Haushalt im steuerlichen Sinn2.2 Grenzen des Haushalts: Ist öffentliches Gelände außen vor?2.3 Sonderformen von Haushalten2.3.1 Eigentümergemeinschaften2.3.2 Betreutes Wohnen 2.3.3 Zweit-, Wochenend- und Ferienwohnungen2.3.4 Unentgeltlich überlassene Wohnungen an haushaltszugehörige Kinder2.4 Sonderfragen bei Abrechnungen2.4.1 Nebenkosten schließen Kosten für Hilfen im Haushalt ein2.4.2 Dienst- oder Werks- und Altenteilerwohnungen2.5 Wohnungswechsel, Neubegründung oder Aufgabe eines Haushalts2.5.1 Umzug 2.5.1.1 Privat veranlasste Umzüge2.5.1.2 Beruflich bedingte Umzüge2.5.1.3 Umzug als außergewöhnliche Belastung2.5.2 Unterjähriges Begründen und Beenden von Haushalten2.5.2.1 Neubau 2.5.2.2 Begründen und Beenden eines gemeinsamen Haushalts3 So schnell wird man Arbeitgeber: haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (§ 35a Abs. 1 und Abs. 2, Satz 2, 1. Alternative EStG)3.1 Minijobber in Privathaushalten3.1.1 Die Grundsätze3.1.2 Haushaltsscheckverfahren3.1.3 Wichtige arbeitsrechtliche Konsequenzen3.1.3.1 Mindestlohn bei Minijobbern3.1.3.2 Mindestlohn bei kurzfristig Beschäftigten3.1.3.3 Entgeltfortzahlung im Urlaub und bei Krankheit3.2 Sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter in Privathaushalten (§ 35a Abs. 2 Satz 1, 1. Alternative EStG)3.2.1 Mehrere Beschäftigungen3.2.1.1 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung3.2.1.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung3.2.1.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben einer kurzfristigen Beschäftigung3.2.1.4 Mehrere kurzfristige Beschäftigungen3.3 Allgemeine Arbeitgeberpflichten3.3.1 Die Suche nach einem Arbeitnehmer3.3.2 Ihr Fragerecht als potenzieller
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Arbeitgeber3.3.3 Befristung des Arbeitsverhältnisses und Probezeit3.3.3.1 Die zeitliche Befristung3.3.3.2 Die sachliche Befristung3.3.4 Probezeit3.3.4.1 Probezeit und Kündigungsschutz3.3.4.2 Probearbeiten ohne Lohn3.3.4.3 Urlaubsansprüche während der Probezeit3.3.5 Pflichten während des laufenden Arbeitsverhältnisses3.3.6 Kündigung von Arbeitsverhältnissen3.3.6.1 Der Arbeitnehmer kündigt3.3.6.2 Der Arbeitgeber kündigt3.3.6.3 Kündigungsfristen3.3.6.4 Außerordentliche Kündigung3.4 Die Beschäftigung von Rentnern3.4.1 Die Beschäftigung von Regelaltersrentnern3.4.2 Hinzuverdienst vor Erreichen der Regelaltersgrenze3.4.4 Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei Altersrentnern4 Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1, 2. Alternative EStG)4.1. Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?4.2 Was sind Dienstleistungen?4.4 Wichtige einzelne haushaltsnahe Dienstleistungen4.4.1 Müll und Entsorgung4.4.2 Versorgung und Betreuung von Haustieren5 Pflege als haushaltsnahe Dienstleistung5.1 Pflege im eigenen Haushalt5.2 Pflege außerhalb des eigenen Haushalts5.3 Pflege als außergewöhnliche Belastung5.4 Behinderten-Pauschbetrag6 Kinderbetreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistung6.1 Kinderbetreuung - steuerlich6.2 Kinderbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung oder 7. Haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 1 EStG)7.1 Die Grundsätze7.2 Begünstigte Handwerkerleistungen7.3 Außen vor: Öffentlich geförderte Maßnahmen7.4 Weiteres Steuersparpotenzial8 Checkliste begünstigte / nicht begünstigte haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen9 Checkliste begünstigte Leistungen für den Garten
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Bibliographische Angaben
- Autor: Claudia Ossola-Haring
- 2016, 230 Seiten, Maße: 13,1 x 19,2 cm, Taschenbuch, Deutsch
- Verlag: Datev
- ISBN-10: 3944505425
- ISBN-13: 9783944505428
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