Strafbarkeitsrisiken durch Compliance.
Auswirkungen von Compliance-Regelungen auf das Wirtschaftsstrafrecht.
Entgegen der Zielsetzung ihrer Initiatoren erschöpft sich der Bedeutungsgehalt von Compliance nicht in der Kriminalprävention. Vielmehr können Compliance-Regelungen auch bestehende Strafbarkeitsrisiken verschärfen und neue begründen. Die Grundaussage dieser...
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Produktinformationen zu „Strafbarkeitsrisiken durch Compliance. “
Entgegen der Zielsetzung ihrer Initiatoren erschöpft sich der Bedeutungsgehalt von Compliance nicht in der Kriminalprävention. Vielmehr können Compliance-Regelungen auch bestehende Strafbarkeitsrisiken verschärfen und neue begründen. Die Grundaussage dieser Theorie besteht darin, dass Compliance-Regelungen bei täterbezogenen Strafbarkeitsvoraussetzungen strafbarkeitsbegründende Wirkung entfalten, während sie sich bei tatbezogenen Strafbarkeitsvoraussetzungen strafbarkeitskonkretisierend auswirken.
Klappentext zu „Strafbarkeitsrisiken durch Compliance. “
Die Arbeit widmet sich dem Thema Compliance und dessen Bedeutung für das Wirtschaftsstrafrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwiefern unternehmensinterne Compliance-Konzepte bestehende Haftungsrisiken verschärfen oder neue begründen können. Die Autorin identifiziert Wechselbeziehungen zwischen Compliance-Regelungen einerseits und gesetzlich normierter Strafbarkeit andererseits und ordnet diese in ein umfassendes Gesamtkonzept ein. Die Grundaussage der in der Arbeit entwickelten Theorie besteht darin, dass Compliance-Regelungen bei täterbezogenen Strafbarkeitsvoraussetzungen strafbarkeitsbegründende Wirkung entfalten, während sie sich bei tatbezogenen Strafbarkeitsvoraussetzungen strafbarkeitskonkretisierend auswirken. Verifiziert wird diese These anhand exemplarisch ausgewählter Compliance-Regelungen verschiedener Unternehmen. Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse kommt die Autorin zu dem Schluss, dass Compliance-Regelungen eine mit Sondernormen vergleichbare Indizwirkung beigemessen werde sollte, um Risiken einer ausufernden Compliance-Kultur wirksam zu begegnen.
Inhaltsverzeichnis zu „Strafbarkeitsrisiken durch Compliance. “
Einleitung1. Kapitel: Strafrechtliche Relevanz des Untersuchungsgegenstands im wissenschaftlichen Diskurs und in der Unternehmenspraxis
2. Kapitel: Abgrenzung tat- und täterbezogener Voraussetzungen der Strafbarkeit
3. Kapitel: Strafbarkeitsbegründende Wirkung bei täterbezogenen Voraussetzungen der Strafbarkeit - Strafbarkeitskonkretisierende Wirkung bei tatbezogenen Voraussetzungen der Strafbarkeit
4. Kapitel: Strafbarkeitsbegründende Wirkung durch Individualisierung und Standardisierung
5. Kapitel: Strafbarkeitskonkretisierende Wirkung bei tatbezogenen Voraussetzungen der Strafbarkeit
Resumee: Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse, Bewertung und Ausblick
Literaturverzeichnis
Sachwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Susanne A. Zimmermann
Susanne Annette Zimmermann wurde 1986 in Sulzbach-Rosenberg geboren und studierte von 2006 bis 2011 Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth. Nach dem ersten Staatsexamen promovierte sie bei Prof. Dr. Christian Jäger und arbeitete als wissenschaftliche Mitarbeiterin an seinem Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht und Medizinrecht an der Universität Bayreuth. Im Sommer 2013 besuchte sie die Summer School der Columbia Law School an der Universiteit van Amsterdam. Von 2013 bis 2014 absolvierte sie ein LL.M. Studium an der Columbia Law School in New York und arbeitete dort als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Anu Bradford.
Bibliographische Angaben
- Autor: Susanne A. Zimmermann
- 2014, 297 Seiten, Maße: 15,6 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428144333
- ISBN-13: 9783428144334
- Erscheinungsdatum: 18.11.2014
Pressezitat
»Wertvoll ist die Arbeit, weil sie in der bisherigen Diskussion eher verstreut behandelte Einzelfragen thematisch sinnvoll zusammenführt und dabei ihre Zusammenhänge explizit aufzeigt. Sie leistet auch eine verdienstliche Aufbereitung der Diskussion, liefert konkrete Beispiele und bereichert die Diskussion um rechtsprechungsnahe, gesetzesbezogene Stellungnahmen.« Prof. Dr. Jan C. Schuhr, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, Heft 6/2017
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