Tendenzträger als Betriebsräte und Sprecherausschussmitglieder
Dissertationsschrift
Im Zentrum der Arbeit stehen betriebsverfassungsrechtliche Besonderheiten, die für Betriebsratsmitglieder gelten, welche Tendenzträger sind. Ausgangspunkt ist die Grundsatzentscheidung des BAG, nach der die Kündigung eines als...
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Klappentext zu „Tendenzträger als Betriebsräte und Sprecherausschussmitglieder “
Im Zentrum der Arbeit stehen betriebsverfassungsrechtliche Besonderheiten, die für Betriebsratsmitglieder gelten, welche Tendenzträger sind. Ausgangspunkt ist die Grundsatzentscheidung des BAG, nach der die Kündigung eines als Tendenzträger beschäftigten Betriebsratsmitglieds nicht der Zustimmung des Betriebsrats bedarf. Die Untersuchung bezieht weiterhin Tendenzträger mit ein, welche Sprecherausschussmitglieder sind, denn das Spannungsverhältnis zwischen Tendenzträgereigenschaft und Amtsträgereigenschaft besteht auch hier. Nach einer Abgrenzung des Kreises der Tendenzträger in den verschiedenen Typen von Tendenzbetrieben werden die wesentlichen Fragen der Tendenzträgereigenschaft der Organmitglieder untersucht. So werden auch bislang kaum behandelte Fragenkreise wie Einschränkungen der aus den §§ 37 bis 39 BetrVG abzuleitenden Befugnisse von Betriebsratsmitgliedern durch deren Tendenzträgereigenschaft ausführlich erörtert.
Inhaltsverzeichnis zu „Tendenzträger als Betriebsräte und Sprecherausschussmitglieder “
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Kapitel: Der Personenkreis der Tendenzträger: § 1 Die Figur des Tendenzträgers: Tendenzträgereigenschaft - Tendenztreuepflichten - § 2 Tendenzträger der einzelnen Tendenzen: Prägende Tätigkeit für die in § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG aufgeführten Bestimmungen und Zwecke - Streitigkeiten - 2. Kapitel: Tendenzträger als Betriebsräte und Sprecherausschussmitglieder: § 1 Tendenzträgereigenschaft und Organwahl: Tendenzträgereigenschaft und Zusammensetzung und Wahl des Organs - Tendenzträgereigenschaft und Wahlschutzvorschriften - § 2 Arbeitsversäumnis von Tendenzträgern als Organmitglieder zugunsten von Organtätigkeiten: Arbeitsfreistellung von Tendenzträgern als Organmitglieder - Arbeitsversäumnis von Tendenzträgern als Betriebsräte und Sprecherausschussmitglieder - Leitung von Sprechstunden während der Arbeitszeit durch Tendenzträger als Organmitglieder - § 3 Störungs- und Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot wegen der Organstellung und Tendenzträgereigenschaft: Störungs- und Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot gemäß § 78 BetrVG und Tendenzträgereigenschaft von Betriebsräten - Störungs- und Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot gemäß § 2 Abs. 3 SprAuG und Tendenzträgereigenschaft von Sprecherausschussmitgliedern - § 4 Geheimhaltungspflichten: Geheimhaltungspflicht von Tendenzträgern als Betriebsräte gemäß § 79 Abs. 1 BetrVG - Geheimhaltungspflicht von Tendenzträgern als Sprecherausschussmitglieder gemäß § 29 Abs. 1 SprAuG - § 5 Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Tendenzträgern als Betriebsräte - Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Tendenzträgern als Sprecherausschussmitglieder -
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Zusammenfassung - Literatur- und Sachverzeichnis
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Bibliographische Angaben
- Autor: Maren Poeck
- 2010, 246 Seiten, Maße: 15,7 x 23,2 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428134036
- ISBN-13: 9783428134038
- Erscheinungsdatum: 21.12.2010
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