Umdeutung fehlerhafter Verwaltungsakte
Dissertationsschrift
Die Umdeutung fehlerhafter Verwaltungsakte ist als Rechtsinstitut zu begreifen, dessen praktische Anwendung auch nach der Normierung in 47 VwVfG erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Die Arbeit stellt zur Lösung dieser Probleme zunächst die zivilrechtlichen...
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Produktinformationen zu „Umdeutung fehlerhafter Verwaltungsakte “
Klappentext zu „Umdeutung fehlerhafter Verwaltungsakte “
Die Umdeutung fehlerhafter Verwaltungsakte ist als Rechtsinstitut zu begreifen, dessen praktische Anwendung auch nach der Normierung in 47 VwVfG erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Die Arbeit stellt zur Lösung dieser Probleme zunächst die zivilrechtlichen Wurzeln und Grundprinzipien heraus und nimmt auf dieser Grundlage dann Abgrenzungen zu verwandten Rechtsinstituten vor.Ein Schwerpunkt der Arbeit geht der für viele Folgeprobleme bedeutsamen Frage nach, ob Umdeutung als Erkenntnis - oder Gestaltungsakt zu begreifen ist. Eingehende Behandlung erfahren aber auch die für die Praxis so entscheidenden Probleme der Umdeutungsbefugnis, der Voraussetzungen und Ausschlußgründe des Rechtsinstituts sowie Rechtsschutzfragen.
Inhaltsverzeichnis zu „Umdeutung fehlerhafter Verwaltungsakte “
Aus dem Inhalt: Grundprinzipien des Rechtsinstituts der Umdeutung - Abgrenzung zur Auslegung und zum Nachschieben von Gründen - Umdeutungsbefugnis der Gerichte oder der Behörden - Voraussetzungen der Konversion - Rechtsschutzfragen.
Bibliographische Angaben
- Autor: Peter Nikolaus Wirth
- 1990, Neuausg., 248 Seiten, Maße: 14,6 x 20,8 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3631433549
- ISBN-13: 9783631433546
- Erscheinungsdatum: 01.12.1990
Pressezitat
"...so kann nach meiner Überzeugung kein Zweifel bestehen, daß Wirth mit seiner Arbeit ein Standardwerk zur Umdeutung geschaffen hat, das einen wesentlichen Fortschritt in der Diskussion der bisher strittigen Fragen bedeutet und an dem künftig keine Behörde, kein Gericht und niemand mehr, der aus wissenschaftlichen oder anderen Gründen mit Fragen der Umdeutung von Verwaltungsakten befaßt ist, vorbeigehen kann." (Ferdinand Kopp, Die Öffentliche Verwaltung)Kommentar zu "Umdeutung fehlerhafter Verwaltungsakte"
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