Veränderungen der Hauptverhandlung durch die Neuregelung des beschleunigten Verfahrens
Dissertationsschrift
Die vorliegende Arbeit stellt die Veränderungen dar, die die Hauptverhandlung des beschleunigten Verfahrens durch die Neuregelung der
417 ff StPO im Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28.10.1994 erfahren hat. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht
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417 ff StPO im Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28.10.1994 erfahren hat. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht
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Produktinformationen zu „Veränderungen der Hauptverhandlung durch die Neuregelung des beschleunigten Verfahrens “
Klappentext zu „Veränderungen der Hauptverhandlung durch die Neuregelung des beschleunigten Verfahrens “
Die vorliegende Arbeit stellt die Veränderungen dar, die die Hauptverhandlung des beschleunigten Verfahrens durch die Neuregelung der417 ff StPO im Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28.10.1994 erfahren hat. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht
420 StPO, der die Regelungen des Normalverfahrens für die Beweisaufnahme im beschleunigten Verfahren modifiziert. Über den Titel der Arbeit hinausgehend werden aber auch praxisrelevante Probleme wie z. B. die Einleitung und Beendigung des beschleunigten Verfahrens, die Reichweite des Sanktionsrahmen des
419 Abs. 1 Satz 2 StPO sowie die Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen Urteile im beschleunigten Verfahren erörtert. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß eine einheitliche Bewertung des vom Gesetzgeber neu geregelten beschleunigten Verfahrens nicht mehr möglich ist. Insbesondere jedoch bei einer kumulativen Anwendung der neuen Beschleunigungsinstrumente kommt es zu einer erheblichen Verkürzung der Verfahrensrechte der Beteiligten, insbesondere des Beschuldigten. Praktisch wird die vom Gesetzgeber intendierte häufigere Anwendung des beschleunigten Verfahrens vor allem davon abhängen, inwieweit die verfahrensrechtlichen Neuerungen von organisatorischen Vorkehrungen in der Justiz begleitet werden.
Inhaltsverzeichnis zu „Veränderungen der Hauptverhandlung durch die Neuregelung des beschleunigten Verfahrens “
Aus dem Inhalt : Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren - Anklage - Vereinfachte Beweisaufnahme gemäß420 Abs. 1-3 StPO - Vereinfachte Beweisaufnahme gemäß
420 Abs. 4 StPO - Die Anwendung der
257a, 249 Abs. 2 StPO im beschleunigten Verfahren - Nichterscheinen des Beschuldigten - Ablehnung der Entscheidung im beschleunigten Verfahren - Umfang der Geltung des Sanktionsrahmens in
419 Abs. 1 Satz 2 StPO - Rechtsmittel gegen Urteile im beschleunigten Verfahren - Beurteilung der Neuregelung des beschleunigten Verfahrens.
Autoren-Porträt von Christian Jostes
Der Autor: Christian Jostes, geboren 1971 in Bremen, studierte von 1991 bis 1996 Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Seit dem Ende des Referendariats im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken ist er als Rechtsanwalt in einer Sozietät in Düsseldorf beschäftigt. Die Promotion erfolgte 2001.
Bibliographische Angaben
- Autor: Christian Jostes
- 2003, Neuausg., 232 Seiten, Maße: 14,9 x 21,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3631502133
- ISBN-13: 9783631502136
- Erscheinungsdatum: 16.01.2003
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