Verbindlichkeit von Vorabentscheidungen nach Art. 177 EWGV
Rechtswirkungen im Ausgangsverfahren und als Präjudiz im Lichte von Rechtsvergleichung und Rechtsprechung. Dissertationsschrift
Eine Vorabentscheidung des EuGH ist nicht nur im Ausgangsfall des nationalen Gerichts verbindlich. Sie verlangt eine Beachtung insbesondere durch die nationale höchstrichterliche Rechtsprechung unter der Regel "Folge oder lege vor¿". Sie erstreckt sich auf...
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Produktinformationen zu „Verbindlichkeit von Vorabentscheidungen nach Art. 177 EWGV “
Klappentext zu „Verbindlichkeit von Vorabentscheidungen nach Art. 177 EWGV “
Eine Vorabentscheidung des EuGH ist nicht nur im Ausgangsfall des nationalen Gerichts verbindlich. Sie verlangt eine Beachtung insbesondere durch die nationale höchstrichterliche Rechtsprechung unter der Regel "Folge oder lege vor¿". Sie erstreckt sich auf das Ermessen zur Auslegung und Anwendung geltenden EG-Rechts durch nicht-letztinstanzliche Gerichte.Die rechtliche und nicht nur faktische Verbindlichkeit einer Vorabentscheidung fördert die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten. Sie baut dadurch die Rechtsschutzfunktion des Vorlageverfahrens nach Art. 177 EWGV für den Einzelnen aus.
Inhaltsverzeichnis zu „Verbindlichkeit von Vorabentscheidungen nach Art. 177 EWGV “
Aus dem Inhalt: U.a. Folgepflicht der Gerichte - Vorlagerecht und Vorlagepflicht - Funktionen von Präjudizien - Ungültigkeit und Nicht-Ungültigkeit - Auslegung und Abänderbarkeit der Auslegung - Entpflichtung von der Vorlage.
Bibliographische Angaben
- Autor: André U. Pietrek
- 1989, Neuausg., 315 Seiten, Maße: 16,1 x 24,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3631416288
- ISBN-13: 9783631416280
- Erscheinungsdatum: 01.03.1989
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