Versicherungen, m. CD-ROM
Ob man richtig versichert ist, bemerkt man oft erst dann, wenn ein Schaden passiert. Damit Sie in Zukunft auch wirklich gut versichert sind, möchten wir Ihnen diesen Ratgeber zur Seite stellen, der Zuschauererfahrungen und unser Expertenwissen...
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Produktinformationen zu „Versicherungen, m. CD-ROM “
Klappentext zu „Versicherungen, m. CD-ROM “
Ob man richtig versichert ist, bemerkt man oft erst dann, wenn ein Schaden passiert. Damit Sie in Zukunft auch wirklich gut versichert sind, möchten wir Ihnen diesen Ratgeber zur Seite stellen, der Zuschauererfahrungen und unser Expertenwissen zusammenfasst. Sonderausgabe in Zusammenarbeit mit dem MDR - Ein Fall für Escher.
Lese-Probe zu „Versicherungen, m. CD-ROM “
Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls:Dieses Kündigungsrecht ist nur für einige Versicherungsarten im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Daher müssen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag nachsehen. Ist ein solches Kündigungsrecht vorgesehen, sind beide Vertragspartner berechtigt, den Versicherungsvertrag nach Eintritt des Versicherungsfalls zu kündigen.Hierzugelten bestimmte Fristen. Nach den allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen VHB 92 beispielsweise muss die Kündigung schriftlich bis spätestens einen Monat nach Auszahlung der Entschädigung zugehen. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Hausratversicherung VHB 84 war noch eine etwas unklare Regelung maßgebend. Hier musste die Kündigung spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigungsleistung erfolgen.Sie können bei dieser Variante mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Aber Vorsicht: Der Versicherungsgesellschaft steht der volleJahresbeitrag zu. Zur Verdeutlichung folgendes Beispiel:Kündigung der HausratversicherungDer bestehende Hausratversicherungsvertrag wurde am 01.02.2000 abgeschlossen. Die Entschädigungszahlung erfolgte am 20.05.2002. Lösen Sie den Vertrag zum 01.06.2002, bekommen Sie den bereits bezahlten Versicherungsbeitrag nicht zurück. Sie müssen aber ab dem 01.06.2002 einen neuen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft abschließen. Damit zahlen Sie den Beitrag für die Zeit vom 01.06.2002 bis zum 01.02.2003 doppelt. Kündigen Sie daher gleich zum Ablauf des Versicherungsjahres, hier der 01.02.2003.
Inhaltsverzeichnis zu „Versicherungen, m. CD-ROM “
Aus dem Inhalt:- Wie muss ich mich versichern?
- Welche Fallen lauern beim Vertragsabschluss?
- Was passiert, wenn der Schadenfall eintritt und wie kann ich mich wehren, wenn die Versicherungsgesellschaft den Schaden ablehnt?
- Was muss ich bei den einzelnen Versicherungsarten beachten?AUF DER CD-ROM
- Versicherungslexikon
- Versicherungen und Steuern
- Produktanalyse
- Recht und Versicherung
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Arbeitshilfen
- Musterbriefe
Autoren-Porträt von Petra Kauffmann
Petra Kauffmann arbeitete nachdem Studium zum Finanzwirtschaftler als Leiterin im Versicherungswesen. 1995 legte sie die Prüfung zur gerichtlich zugelassenen Versicherungsberaterin ab. Sie ist spezialisiert auf außergerichtliche Beratung und Vertretung im Schadenfall auf dem Gebiet des privaten sowie betrieblichen Versicherungsrechts.
Bibliographische Angaben
- Autor: Petra Kauffmann
- 2003, 192 Seiten, Maße: 19 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Haufe-Lexware
- ISBN-10: 3448055395
- ISBN-13: 9783448055399
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