Wann unterliegt die Aufhebung bzw. die Änderung von Verträgen der Form des 313 S. 1 BGB?
dargestellt am Beispiel des Kaufvertrages und des Personengesellschaftsvertrages. Dissertationsschrift
313 S. 1 BGB nennt in seinem Wortlaut weder die Vertragsaufhebung noch die Vertragsänderung. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage nach der Grenzziehung zwischen formfreien und formbedürftigen Vorgängen.
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Klappentext zu „Wann unterliegt die Aufhebung bzw. die Änderung von Verträgen der Form des 313 S. 1 BGB? “
313 S. 1 BGB nennt in seinem Wortlaut weder die Vertragsaufhebung noch die Vertragsänderung. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage nach der Grenzziehung zwischen formfreien und formbedürftigen Vorgängen.
Inhaltsverzeichnis zu „Wann unterliegt die Aufhebung bzw. die Änderung von Verträgen der Form des 313 S. 1 BGB? “
Aus dem Inhalt: Dogmatische Grundlagen von Formvorschriften - Formfragen bei verschiedenen Anwartschaftsrechten - Falsa demonstratio - Rechtliche Einordnung der Gesamthand.
Bibliographische Angaben
- Autor: Thomas Lindemann
- 1988, Neuausg., XXVI, 174 Seiten, Maße: 14,9 x 21,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3631407815
- ISBN-13: 9783631407813
- Erscheinungsdatum: 01.11.1988
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