Wehe dem, der beschuldigt wird . . .
Strafverteidigung vor neuen Aufgaben. 34. Strafverteidigertag, Hamburg, 26.-28. Februar 2010. Hrsg. v. Strafverteidigertag
Der Band gibt die Ergebnisse und Referate aus
fünf Arbeitsgruppen, den Eröffnungsvortrag und die
Schlussdiskussion des 33. Strafverteidigertages wieder. Experten
der Strafrechtstheorie und -praxis schreiben zum BKA-Gesetz, zu
Strafmaßverteidigung,...
fünf Arbeitsgruppen, den Eröffnungsvortrag und die
Schlussdiskussion des 33. Strafverteidigertages wieder. Experten
der Strafrechtstheorie und -praxis schreiben zum BKA-Gesetz, zu
Strafmaßverteidigung,...
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Produktinformationen zu „Wehe dem, der beschuldigt wird . . . “
Der Band gibt die Ergebnisse und Referate aus
fünf Arbeitsgruppen, den Eröffnungsvortrag und die
Schlussdiskussion des 33. Strafverteidigertages wieder. Experten
der Strafrechtstheorie und -praxis schreiben zum BKA-Gesetz, zu
Strafmaßverteidigung, Jugendstrafrecht, (mediale)Öffentlichkeit und Hauptverhandlung sowie zu Fragen der
Begutachtung von psychiatrisch Untergebrachten.
Strafverteidigung bleibt auch in Zeiten einer von
Sparzwängen gegängelten Justiz Kampf um die Rechte des
Beschuldigten. Dies gilt selbst wenn der Bundesgerichtshof den
engagierten Einsatz von Strafverteidigern vermehrt ins Zwielicht
rückt. Das geschieht, indem der BGH auch einer
strafprozessual und standesrechtlich korrekte Verteidigung die
rechtsstaatliche Motivation und Legitimation abspricht [Beschl.
v. 31.08.2006 -3 StR 237/06], dies mit einem vermeintlich
geänderten anwaltlichen Ethos erklärt [Beschl. v.
23.04.07 - GSSt 1/06] und daraus rechtspolitische Forderungen
nach einer Einschränkung des Beweisantragsrechts herleitet
[Beschl. v. 14.06.05 - 5 StR 129/05].
Solch höchstrichterliche Geringschätzung wird in
einer Zeit ausgesprochen, in der rechtsstaatliche
Errungenschaften im Zuge des neuen Präventions- und
Sicherheitsdenkens in Frage gestellt werden. Die geplante
Ausweitung der Befugnisse des BKA, die nicht enden wollende
Debatte um das Jugendstrafrecht und die steigenden
Unterbringungszahlen im Maßregelvollzug sind
Herausforderungen für eine konsequente und selbstbewusste
Strafverteidigung.
Aus dem Inhalt
Gerald Goecke
Nachruf auf Christian Richter II.
Eberhard Kempf
Gesetzliche Absprachen im Strafverfahren? Oder: Soll Informelles
formalisiert werden?
Dr. Heide Sandkuhl
Das neue BKA-Gesetz
Gerhart Baum
Das Bundeskriminalamtgesetz
Prof. Dr. Lorenz Böllinger
Die Entwicklung zu terroristischem Handeln als psycho-sozialer
Prozess
Prof. Dr. Thomas Fischer
Strafmaßverteidigung - aus Sicht eines
Revisionsrichters
Dr. h.c. Rüdiger Deckers
Strafzumessungsverteidigung mit Blick auf die §§ 20, 21
StGB und 46a StGB
Sabine Rückert
öffentlichkeit des Strafverfahrens PD
Dr. Christian Laue
Die öffentlichkeit des Strafverfahrens. Entwicklung und
Begründungen
Dr. Klaus Malek
öffentlichkeit der Hauptverhandlung: Rechtsanspruch des
Angeklagten anstatt Verfahrensgrundsatz
Michael Moos
Die öffentlichkeit der Hauptverhandlung
Gabriele Steck-Bromme
Verteidigung im Maßregelvollzug des § 63 StGB
Dr. Michael Jasch
Maßregeln der Besserung und Sicherung als Bausteine eines
neuen Sicherheitsstrafrechts
Anhang:
Ergebnisse der Arbeitsgruppen
fünf Arbeitsgruppen, den Eröffnungsvortrag und die
Schlussdiskussion des 33. Strafverteidigertages wieder. Experten
der Strafrechtstheorie und -praxis schreiben zum BKA-Gesetz, zu
Strafmaßverteidigung, Jugendstrafrecht, (mediale)Öffentlichkeit und Hauptverhandlung sowie zu Fragen der
Begutachtung von psychiatrisch Untergebrachten.
Strafverteidigung bleibt auch in Zeiten einer von
Sparzwängen gegängelten Justiz Kampf um die Rechte des
Beschuldigten. Dies gilt selbst wenn der Bundesgerichtshof den
engagierten Einsatz von Strafverteidigern vermehrt ins Zwielicht
rückt. Das geschieht, indem der BGH auch einer
strafprozessual und standesrechtlich korrekte Verteidigung die
rechtsstaatliche Motivation und Legitimation abspricht [Beschl.
v. 31.08.2006 -3 StR 237/06], dies mit einem vermeintlich
geänderten anwaltlichen Ethos erklärt [Beschl. v.
23.04.07 - GSSt 1/06] und daraus rechtspolitische Forderungen
nach einer Einschränkung des Beweisantragsrechts herleitet
[Beschl. v. 14.06.05 - 5 StR 129/05].
Solch höchstrichterliche Geringschätzung wird in
einer Zeit ausgesprochen, in der rechtsstaatliche
Errungenschaften im Zuge des neuen Präventions- und
Sicherheitsdenkens in Frage gestellt werden. Die geplante
Ausweitung der Befugnisse des BKA, die nicht enden wollende
Debatte um das Jugendstrafrecht und die steigenden
Unterbringungszahlen im Maßregelvollzug sind
Herausforderungen für eine konsequente und selbstbewusste
Strafverteidigung.
Aus dem Inhalt
Gerald Goecke
Nachruf auf Christian Richter II.
Eberhard Kempf
Gesetzliche Absprachen im Strafverfahren? Oder: Soll Informelles
formalisiert werden?
Dr. Heide Sandkuhl
Das neue BKA-Gesetz
Gerhart Baum
Das Bundeskriminalamtgesetz
Prof. Dr. Lorenz Böllinger
Die Entwicklung zu terroristischem Handeln als psycho-sozialer
Prozess
Prof. Dr. Thomas Fischer
Strafmaßverteidigung - aus Sicht eines
Revisionsrichters
Dr. h.c. Rüdiger Deckers
Strafzumessungsverteidigung mit Blick auf die §§ 20, 21
StGB und 46a StGB
Sabine Rückert
öffentlichkeit des Strafverfahrens PD
Dr. Christian Laue
Die öffentlichkeit des Strafverfahrens. Entwicklung und
Begründungen
Dr. Klaus Malek
öffentlichkeit der Hauptverhandlung: Rechtsanspruch des
Angeklagten anstatt Verfahrensgrundsatz
Michael Moos
Die öffentlichkeit der Hauptverhandlung
Gabriele Steck-Bromme
Verteidigung im Maßregelvollzug des § 63 StGB
Dr. Michael Jasch
Maßregeln der Besserung und Sicherung als Bausteine eines
neuen Sicherheitsstrafrechts
Anhang:
Ergebnisse der Arbeitsgruppen
Bibliographische Angaben
- Autor: Strafverteidigertag
- 2010, 300 Seiten, Maße: 21 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Wolters Kluwer Information Services
- ISBN-10: 398122132X
- ISBN-13: 9783981221329
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