Zum tatbestandlichen Anwendungsbereich des § 238 Abs. 1 StGB
Der 2007 in Kraft getretene Straftatbestand der Nachstellung steht nachhaltig in der Kritik. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist die Konturierung des strafrechtlich relevanten Regelungsbereichs des
238 Abs. 1 StGB. Die hierfür entscheidenden Parameter...
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Produktinformationen zu „Zum tatbestandlichen Anwendungsbereich des § 238 Abs. 1 StGB “
Der 2007 in Kraft getretene Straftatbestand der Nachstellung steht nachhaltig in der Kritik. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist die Konturierung des strafrechtlich relevanten Regelungsbereichs des
238 Abs. 1 StGB. Die hierfür entscheidenden Parameter gewinnt der Autor anhand einer interdisziplinären Analyse des Phänomens Stalking, einer rechtsvergleichenden Würdigung der englischen, US-amerikanischen und deutschen Strafgesetzgebung zum Schutz vor Stalking sowie der eingehenden Untersuchung der (nationalen) Anforderungen an die Legitimität eines Straftatbestandes aus verfassungsrechtlicher und strafrechtsdogmatischer Sicht im Allgemeinen sowie der Untersagung stalkingspezifischen Verhaltens anhand der (vor-)strafrechtlichen Normenordnung im Besonderen.
238 Abs. 1 StGB. Die hierfür entscheidenden Parameter gewinnt der Autor anhand einer interdisziplinären Analyse des Phänomens Stalking, einer rechtsvergleichenden Würdigung der englischen, US-amerikanischen und deutschen Strafgesetzgebung zum Schutz vor Stalking sowie der eingehenden Untersuchung der (nationalen) Anforderungen an die Legitimität eines Straftatbestandes aus verfassungsrechtlicher und strafrechtsdogmatischer Sicht im Allgemeinen sowie der Untersagung stalkingspezifischen Verhaltens anhand der (vor-)strafrechtlichen Normenordnung im Besonderen.
Klappentext zu „Zum tatbestandlichen Anwendungsbereich des § 238 Abs. 1 StGB “
Der 2007 in Kraft getretene Straftatbestand der Nachstellung steht wegen seiner tatbestandlichen Weite auch nach der grundlegenden Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2009 nachhaltig in der Kritik. Nachstellungen, wie sie 238 StGB mit Strafe bedroht, sind allgemein unter dem Begriff Stalking bekannt. Stalking stellt ein vielschichtiges und komplexes Verhaltensmuster dar, das in Bezug auf Begehungsweise, Motivation des Täters und die Auswirkung auf die davon betroffene Person eine Vielzahl von Erscheinungsformen umfasst, wobei einige dieser Verhaltensweisen auch im Gewande genuin sozialadäquater Handlungen erfolgen können.Ziel der vorliegenden Untersuchung ist die Konturierung eines dem Strafrecht als ultima ratio adäquaten Regelungsbereichs des 238 Abs. 1 StGB. Die hierfür maßgeblichen Parameter gewinnt der Autor anhand einer interdisziplinären Analyse des Phänomens Stalking und einer darauf aufbauenden rechtsvergleichenden Würdigung der englischen, US-amerikanischen und deutschen Strafgesetzgebung zum Schutz vor Stalking. Eine weitergehende Konturierung des tatbestandlichen Anwendungsbereiches gelingt dem Autor schließlich anhand einer eingehenden Untersuchung sowohl der (nationalen) Anforderungen an die Legitimität eines Straftatbestandes aus verfassungsrechtlicher und strafrechtsdogmatischer Sicht im Allgemeinen sowie der Untersagung stalkingspezifischen Verhaltens anhand der (vor-)strafrechtlichen Normenordnung im Besonderen.
Inhaltsverzeichnis zu „Zum tatbestandlichen Anwendungsbereich des § 238 Abs. 1 StGB “
1 Einführung in die ThematikZur (straf)rechtlichen Relevanz des Phänomens Stalking - Gang der vorliegenden Untersuchung
2 Analyse des Phänomens Stalking
Begriff, historische Entwicklung und Hintergrund des Phänomens Stalking - Prävalenz, Erscheinungsformen, Dauer und Verlauf des Stalking - Auswirkungen des Stalking auf Betroffene - Täter- und Opfertypologie(n) - Erkenntnisse für die Notwendigkeit gesetzgeberischen Tätigwerdens
3 Gesetzgeberische Reaktionen auf das Verhaltensmuster Stalking
Überblick über gesetzgeberische Reaktionen im Ausland - Deutschland
4 Würdigung der rechtlichen Reaktion in Deutschland unter strafrechtsdogmatischen Gesichtspunkten
Anforderungen in Hinblick auf die Legitimation und Ausgestaltung - Legitimität des Nachstellungstatbestandes
5 Schlussbetrachtung und Unterbreitung eines Alternativvorschlages
Schlussbetrachtung - Alternativvorschlag für die Ausgestaltung eines Straftatbestandes zum Schutz vor Nachstellungen
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Philipp G. Müller
Philipp Georg Müller, geboren 1982 in Mannheim, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Mannheim und Freiburg. Während der Erstellung der Arbeit war er als (geprüfte) wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht Abt. I bei Professor Dr. Wolfgang Frisch an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg tätig. Seit Oktober 2011 Referendariat am OLG Karlsruhe mit Stammdienststelle Landgericht Freiburg und Stationen u.a. bei CMS Hasche Sigle sowie der EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH (jeweils in Stuttgart) und an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.
Bibliographische Angaben
- Autor: Philipp G. Müller
- 2013, 367 Seiten, Maße: 15,6 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428140826
- ISBN-13: 9783428140824
- Erscheinungsdatum: 20.08.2013
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