Zur Lehre vom allgemeinen Bankvertrag
Die Lehre vom allgemeinen Bankvertrag stellt die von den Einzelverträgen isoliert betrachteten allgemeinen Rechtsbeziehungen zwischen Kreditinstitut und Kunden auf eine eigenständige, rechtsgeschäftliche Grundlage. Zum Inhalt dieses allgemeinen...
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Klappentext zu „Zur Lehre vom allgemeinen Bankvertrag “
Die Lehre vom allgemeinen Bankvertrag stellt die von den Einzelverträgen isoliert betrachteten allgemeinen Rechtsbeziehungen zwischen Kreditinstitut und Kunden auf eine eigenständige, rechtsgeschäftliche Grundlage. Zum Inhalt dieses allgemeinen Bankvertrages sollen neben der Vereinbarung der AGB der Banken oder Sparkassen vor allem die rechtsgeschäftliche Begründung der Bankverbindung und hieraus abgeleitete Verhaltens- und Kontrahierungspflichten des Kreditinstituts gehören.Die Frage nach Existenz und Inhalt des allgemeinen Bankvertrages beantwortet der Verfasser mittels einer Untersuchung zentraler Wirkungsbereiche (Geheimhaltung, Kreditauskunft, Beratung, Schutz der Kundeninteressen) der Bankvertragslehre.
Bibliographische Angaben
- Autor: Hans-Ulrich Fuchs
- 1982, Neuausg., 235 Seiten, Maße: 15,1 x 20,8 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3820471200
- ISBN-13: 9783820471205
- Erscheinungsdatum: 31.12.1982
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...unter anderem werden Bankgeheimnis und Kreditauskunft beispielhaft erörtert. Die BankKommentar zu "Zur Lehre vom allgemeinen Bankvertrag"
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