Arbeitsmigration in der Europäischen Union (PDF)
Die Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Rahmen der EU-Osterweiterung am Beispiel Polen, Deutschland und Großbritannien
Mit der fünften und sechsten Erweiterung der Europäischen Union ist der
Staatenverbund seit 2004 auf nunmehr 27 Mitgliedsstaaten angewachsen. Die 'Festung
Europas' hat sich fast 15 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs für seine...
Staatenverbund seit 2004 auf nunmehr 27 Mitgliedsstaaten angewachsen. Die 'Festung
Europas' hat sich fast 15 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs für seine...
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Produktinformationen zu „Arbeitsmigration in der Europäischen Union (PDF)“
Mit der fünften und sechsten Erweiterung der Europäischen Union ist der
Staatenverbund seit 2004 auf nunmehr 27 Mitgliedsstaaten angewachsen. Die 'Festung
Europas' hat sich fast 15 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs für seine östlichen
Nachbarn geöffnet und ihnen die Mitgliedschaft ermöglicht. Im Prinzip ist es
vorgesehen, dass alle beitretenden Länder den Gemeinschaftlichen Besitzstand, den so
genannten Acquis Communautaire und damit alle Rechte und Pflichten eines
EU-Mitgliedes übernehmen. Die wichtigsten Grundfreiheiten in der EU sind in diesem
Zusammenhang der freie Warenverkehr, die Dienstleistungsfreiheit, ein freier Kapitalund
Zahlungsverkehr sowie die Freiheit für Personen und im Besonderen auch für
Arbeitnehmer, sich uneingeschränkt auf dem europäischen Binnenmarkt zu bewegen.
Da es unter den Altmitgliedern der EU jedoch Vorbehalte gegenüber einer sofortigen
und vollständigen Öffnung der Arbeitsmärkte für die Beitrittsländer gab, wurden
Übergangsbestimmungen vereinbart, sodass der überwiegende Teil der Bürger in den
neuen Mitgliedsstaaten vorerst nicht von der Arbeitnehmerfreizügigkeit profitieren
kann. Inzwischen haben sich jedoch viele der Altmitglieder dazu entschieden, die
Übergangsbestimmungen zu lockern oder ganz abzuschaffen, wodurch sich ein sehr
differenziertes Bild auf dem EU-Binnenmarkt ergeben hat. Während in Deutschland
nach wie vor an den Beschränkungen festgehalten wird, waren die Türen für die
Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedsländern zum Beispiel nach Schweden von
Beginn an offen.
Staatenverbund seit 2004 auf nunmehr 27 Mitgliedsstaaten angewachsen. Die 'Festung
Europas' hat sich fast 15 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs für seine östlichen
Nachbarn geöffnet und ihnen die Mitgliedschaft ermöglicht. Im Prinzip ist es
vorgesehen, dass alle beitretenden Länder den Gemeinschaftlichen Besitzstand, den so
genannten Acquis Communautaire und damit alle Rechte und Pflichten eines
EU-Mitgliedes übernehmen. Die wichtigsten Grundfreiheiten in der EU sind in diesem
Zusammenhang der freie Warenverkehr, die Dienstleistungsfreiheit, ein freier Kapitalund
Zahlungsverkehr sowie die Freiheit für Personen und im Besonderen auch für
Arbeitnehmer, sich uneingeschränkt auf dem europäischen Binnenmarkt zu bewegen.
Da es unter den Altmitgliedern der EU jedoch Vorbehalte gegenüber einer sofortigen
und vollständigen Öffnung der Arbeitsmärkte für die Beitrittsländer gab, wurden
Übergangsbestimmungen vereinbart, sodass der überwiegende Teil der Bürger in den
neuen Mitgliedsstaaten vorerst nicht von der Arbeitnehmerfreizügigkeit profitieren
kann. Inzwischen haben sich jedoch viele der Altmitglieder dazu entschieden, die
Übergangsbestimmungen zu lockern oder ganz abzuschaffen, wodurch sich ein sehr
differenziertes Bild auf dem EU-Binnenmarkt ergeben hat. Während in Deutschland
nach wie vor an den Beschränkungen festgehalten wird, waren die Türen für die
Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedsländern zum Beispiel nach Schweden von
Beginn an offen.
Bibliographische Angaben
- Autor: Philipp Stroehle
- 2008, 22 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638004058
- ISBN-13: 9783638004053
- Erscheinungsdatum: 01.01.2008
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Größe: 0.18 MB
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