'Begleitetes Fahren ab 17' - Eine Auswertung der Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern seit der Einführung 2006 bis heute (PDF)
Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Anzahl der bei Verkehrsunfällen getöteten Menschen konnte in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2005 bis 2009 von 198 auf 155 Personen gesenkt werden. Die von diesen Unfällen besonders betroffene Bevölkerungsgruppe ist die...
Die Anzahl der bei Verkehrsunfällen getöteten Menschen konnte in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2005 bis 2009 von 198 auf 155 Personen gesenkt werden. Die von diesen Unfällen besonders betroffene Bevölkerungsgruppe ist die...
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Produktinformationen zu „'Begleitetes Fahren ab 17' - Eine Auswertung der Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern seit der Einführung 2006 bis heute (PDF)“
Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Anzahl der bei Verkehrsunfällen getöteten Menschen konnte in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2005 bis 2009 von 198 auf 155 Personen gesenkt werden. Die von diesen Unfällen besonders betroffene Bevölkerungsgruppe ist die der Fahranfänger zwischen 18 und 25 Jahren. Um die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger zu erhöhen, wurde auf Grundlage der Ermächtigung in § 6e des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) trat am 25. November 2006 die ¿Landesverordnung über die Erprobung des - Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre - in Mecklenburg-Vorpommern¿ (BF17 ¿ ErprobungsLVO M-V) in Kraft. Damit wurde die rechtliche Möglichkeit umgesetzt, das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeuges in Begleitung auf 17 Jahre herabzusetzen und die Senkung des Unfallrisikos für junge Fahrer durch den die Risikobereitschaft mäßigenden, vorgeschriebenen Begleiter in Mecklenburg-Vorpommern zu erproben.
Nachfolgend soll eine Auswertung der Umsetzung der Ermächtigung und der während der Erprobung gesammelten Informationen und Erfahrungen erfolgen. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AVORWORT2
BHINTERGRUND DES BEGLEITETEN FAHRENS AB 173
IVERKEHRS- UND MOBILITÄTSERZIEHUNG3
IIMODELLVORSCHLAG ¿BEGLEITETES FAHREN¿4
1)Unfallrisiko jugendlicher Fahranfänger4
2)Übertragbarkeit ausländischer Erfahrungen auf Deutschland5
3)Ziel des Modellprojektes5
4)Schaffung des bundesrechtlichen Rahmens6
CEINFÜHRUNG IN MECKLENBURG-VORPOMMERN7
DUMSETZUNG DES ¿BEGLEITETEN FAHRENS¿ IN MECKLENBURG-VORPOMMERN10
IALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN10
IIBEGLEITPERSONEN12
IIIAHNDUNG VON VERSTÖßEN14
1)Ordnungsrechtliche Konsequenzen14
2)Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen16
3)Neuerteilung der Fahrerlaubnis16
EEVALUATION16
IDEFINITION ¿EVALUATION¿16
IIBERICHTSPFLICHT IN MECKLENBURG-VORPOMMERN17
FAUSWERTUNG18
IMELDUNGEN DER FAHRERLAUBNISBEHÖRDEN UND DER LANDESPOLIZEI MECKLEN-BURG-VORPOMMERN18
IIMELDUNGEN DER TECHNISCHEN PRÜFSTELLE19
IIIWEITERE MELDUNGEN21
GKRITIK AN DER ERFASSUNG UND AUSWERTUNG DER DATEN21
HEVALUATION IN NIEDERSACHSEN23
IINHALTE UND ZIELE DER AUSWERTUNG23
IIERGEBNISSE DER FORMATIVEN EVALUATION25
IIIERGEBNISSE DER SUMMATIVEN EVALUATION26
1)Dauer der Begleitphase und erbrachte Fahrleistung26
2)Unfälle und Ordnungswidrigkeiten beim selbstständigen Fahren ab 18 Jahren26
3)Unfallverursachung und Ordnungswidrigkeiten in Abhängigkeit der Fahrerfahrung im selbstständigen Fahren26
4)Einfluss der Übung auf die Wahrscheinlichkeit einen Unfall zu [...]
Die Anzahl der bei Verkehrsunfällen getöteten Menschen konnte in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2005 bis 2009 von 198 auf 155 Personen gesenkt werden. Die von diesen Unfällen besonders betroffene Bevölkerungsgruppe ist die der Fahranfänger zwischen 18 und 25 Jahren. Um die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger zu erhöhen, wurde auf Grundlage der Ermächtigung in § 6e des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) trat am 25. November 2006 die ¿Landesverordnung über die Erprobung des - Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre - in Mecklenburg-Vorpommern¿ (BF17 ¿ ErprobungsLVO M-V) in Kraft. Damit wurde die rechtliche Möglichkeit umgesetzt, das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeuges in Begleitung auf 17 Jahre herabzusetzen und die Senkung des Unfallrisikos für junge Fahrer durch den die Risikobereitschaft mäßigenden, vorgeschriebenen Begleiter in Mecklenburg-Vorpommern zu erproben.
Nachfolgend soll eine Auswertung der Umsetzung der Ermächtigung und der während der Erprobung gesammelten Informationen und Erfahrungen erfolgen. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AVORWORT2
BHINTERGRUND DES BEGLEITETEN FAHRENS AB 173
IVERKEHRS- UND MOBILITÄTSERZIEHUNG3
IIMODELLVORSCHLAG ¿BEGLEITETES FAHREN¿4
1)Unfallrisiko jugendlicher Fahranfänger4
2)Übertragbarkeit ausländischer Erfahrungen auf Deutschland5
3)Ziel des Modellprojektes5
4)Schaffung des bundesrechtlichen Rahmens6
CEINFÜHRUNG IN MECKLENBURG-VORPOMMERN7
DUMSETZUNG DES ¿BEGLEITETEN FAHRENS¿ IN MECKLENBURG-VORPOMMERN10
IALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN10
IIBEGLEITPERSONEN12
IIIAHNDUNG VON VERSTÖßEN14
1)Ordnungsrechtliche Konsequenzen14
2)Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen16
3)Neuerteilung der Fahrerlaubnis16
EEVALUATION16
IDEFINITION ¿EVALUATION¿16
IIBERICHTSPFLICHT IN MECKLENBURG-VORPOMMERN17
FAUSWERTUNG18
IMELDUNGEN DER FAHRERLAUBNISBEHÖRDEN UND DER LANDESPOLIZEI MECKLEN-BURG-VORPOMMERN18
IIMELDUNGEN DER TECHNISCHEN PRÜFSTELLE19
IIIWEITERE MELDUNGEN21
GKRITIK AN DER ERFASSUNG UND AUSWERTUNG DER DATEN21
HEVALUATION IN NIEDERSACHSEN23
IINHALTE UND ZIELE DER AUSWERTUNG23
IIERGEBNISSE DER FORMATIVEN EVALUATION25
IIIERGEBNISSE DER SUMMATIVEN EVALUATION26
1)Dauer der Begleitphase und erbrachte Fahrleistung26
2)Unfälle und Ordnungswidrigkeiten beim selbstständigen Fahren ab 18 Jahren26
3)Unfallverursachung und Ordnungswidrigkeiten in Abhängigkeit der Fahrerfahrung im selbstständigen Fahren26
4)Einfluss der Übung auf die Wahrscheinlichkeit einen Unfall zu [...]
Bibliographische Angaben
- Autor: Falk Lippmann
- 2011, 1. Auflage, 35 Seiten, Deutsch
- Verlag: Diplomica Verlag
- ISBN-10: 3842821786
- ISBN-13: 9783842821781
- Erscheinungsdatum: 31.10.2011
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Größe: 0.37 MB
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