Der Wandel des städtischen Rechts durch das Aufkommen pragmatischer Schriftlichkeit (PDF)
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1, Universität Osnabrück (Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Der grundsätzliche Aufbau der Arbeit spiegelt die gewählte Vorgehensweise wider,...
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Produktinformationen zu „Der Wandel des städtischen Rechts durch das Aufkommen pragmatischer Schriftlichkeit (PDF)“
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1, Universität Osnabrück (Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Der grundsätzliche Aufbau der Arbeit spiegelt die gewählte Vorgehensweise wider, die in einer
zunehmenden Verengung des Betrachtungsgebietes besteht. So wird im ersten Teil des zweiten Kapitels
zunächst allgemein auf die Frage der Auswirkungen der Mündlichkeit bzw. Schriftlichkeit auf eine Kultur
eingegangen, bevor im zweiten Teil dieses Kapitels der Übergang zum Mittelalter erfolgt. Anschließend
wird (in Kapitel 3) der Zusammenhang zwischen Schriftlichkeit, Mündlichkeit und Recht in den
Mittelpunkt der Untersuchung gestellt, alle anderen kulturellen Auswirkungen bleiben ausgeblendet. Im
letzten Kapitel findet eine Verengung auf den städtischen Bereich statt. Die Wahl und die Reihenfolge
der zu untersuchenden Aspekte muß zum einen der grundsätzlichen Vorgehensweise entsprechen, zum
anderen den darzustellenden Zusammenhängen und verwendeten Methoden gerecht werden.
So wird als Methode der Untersuchung für das 3. Kapitel der Analogieschluß gewählt, weil, wie im Kapitel
3.1.1 zum Ausdruck kommen soll, ein direkter Zugang zum ursprünglichen, mittelalterlichen Recht aus der
Quellenproblematik heraus schwierig ist. Um aber unzulässige interkulturelle Vergleiche und Analogieschlüsse
zu vermeiden, muß vorab eine Prüfung der Übereinstimmung der Vergleichsobjekte erfolgen.
Nachdem also im Kapitel 2.1 anhand modernerer Forschungen grundsätzliche Eigenschaften mündlich
geprägter, in ihrer Abweichung von schriftlich geprägten direkt (weil zeitgenössisch) zu untersuchender
Kulturen herausgearbeitet sind, muß notwendigerweise erst eine Einordnung des Mittelalters in die
Bereiche mündlich oder schriftlich geprägter Kulturen erfolgen (Kapitel 2.2.3), bevor die Erkenntnisse aus
dem Kapitel 2.1.2 auf das Mittelalter übertragen werden können. Zur Ermöglichung dieser Einordnung
dient eine ausführliche Beschäftigung mit den Fragen, wer im Mittelalter lesen und schreiben konnte
(Kapitel 2.2.1) und welche Rolle der Schrift zukam (Kapitel 2.2.2)
Da sich der Sachsenspiegel, als erste Verschriftlichung des geltenden Rechts in deutscher Sprache, als
möglicher Übergang vom Mündlichen zum Schriftlichen greifen läßt, soll ihm in dem Teil der Arbeit, der
sich dem Zusammenhang zwischen Schriftlichkeit und Recht zuwendet, besondere Aufmerksamkeit
geschenkt werden. Dabei soll zuerst geklärt werden, ob es sich bei ihm wirklich 'nur' um verschriftlichtes
Recht handelte und welche Beweggründe zu seiner Abfassung geführt haben könnten (Kapitel 3.2.3). [...]
zunehmenden Verengung des Betrachtungsgebietes besteht. So wird im ersten Teil des zweiten Kapitels
zunächst allgemein auf die Frage der Auswirkungen der Mündlichkeit bzw. Schriftlichkeit auf eine Kultur
eingegangen, bevor im zweiten Teil dieses Kapitels der Übergang zum Mittelalter erfolgt. Anschließend
wird (in Kapitel 3) der Zusammenhang zwischen Schriftlichkeit, Mündlichkeit und Recht in den
Mittelpunkt der Untersuchung gestellt, alle anderen kulturellen Auswirkungen bleiben ausgeblendet. Im
letzten Kapitel findet eine Verengung auf den städtischen Bereich statt. Die Wahl und die Reihenfolge
der zu untersuchenden Aspekte muß zum einen der grundsätzlichen Vorgehensweise entsprechen, zum
anderen den darzustellenden Zusammenhängen und verwendeten Methoden gerecht werden.
So wird als Methode der Untersuchung für das 3. Kapitel der Analogieschluß gewählt, weil, wie im Kapitel
3.1.1 zum Ausdruck kommen soll, ein direkter Zugang zum ursprünglichen, mittelalterlichen Recht aus der
Quellenproblematik heraus schwierig ist. Um aber unzulässige interkulturelle Vergleiche und Analogieschlüsse
zu vermeiden, muß vorab eine Prüfung der Übereinstimmung der Vergleichsobjekte erfolgen.
Nachdem also im Kapitel 2.1 anhand modernerer Forschungen grundsätzliche Eigenschaften mündlich
geprägter, in ihrer Abweichung von schriftlich geprägten direkt (weil zeitgenössisch) zu untersuchender
Kulturen herausgearbeitet sind, muß notwendigerweise erst eine Einordnung des Mittelalters in die
Bereiche mündlich oder schriftlich geprägter Kulturen erfolgen (Kapitel 2.2.3), bevor die Erkenntnisse aus
dem Kapitel 2.1.2 auf das Mittelalter übertragen werden können. Zur Ermöglichung dieser Einordnung
dient eine ausführliche Beschäftigung mit den Fragen, wer im Mittelalter lesen und schreiben konnte
(Kapitel 2.2.1) und welche Rolle der Schrift zukam (Kapitel 2.2.2)
Da sich der Sachsenspiegel, als erste Verschriftlichung des geltenden Rechts in deutscher Sprache, als
möglicher Übergang vom Mündlichen zum Schriftlichen greifen läßt, soll ihm in dem Teil der Arbeit, der
sich dem Zusammenhang zwischen Schriftlichkeit und Recht zuwendet, besondere Aufmerksamkeit
geschenkt werden. Dabei soll zuerst geklärt werden, ob es sich bei ihm wirklich 'nur' um verschriftlichtes
Recht handelte und welche Beweggründe zu seiner Abfassung geführt haben könnten (Kapitel 3.2.3). [...]
Bibliographische Angaben
- Autor: Andrea Dittert
- 2004, 1. Auflage, 47 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638264726
- ISBN-13: 9783638264723
- Erscheinungsdatum: 31.03.2004
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Größe: 0.77 MB
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Kommentar zu "Der Wandel des städtischen Rechts durch das Aufkommen pragmatischer Schriftlichkeit"
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