Die Auswirkung des § 392 Abs. 2 HGB auf die Abtretung der Forderung sowie auf die Aufrechnung gegen diese Forderung (PDF)
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12 Punkte, Freie Universität Berlin (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Absatzmittlerrecht und Vertragsgestaltung,...
sofort als Download lieferbar
eBook (pdf)
15.99 €
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenloser tolino webreader
Produktdetails
Produktinformationen zu „Die Auswirkung des § 392 Abs. 2 HGB auf die Abtretung der Forderung sowie auf die Aufrechnung gegen diese Forderung (PDF)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12 Punkte, Freie Universität Berlin (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Absatzmittlerrecht und Vertragsgestaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Es werden folgende Fragen behandelt: Darf der Kommissionär mit der Forderung aus dem Ausführungsgeschäft frei verfügen, also auch abtreten, oder werden ihm diesbezüglich Grenzen gesetzt? Unter welchen Voraussetzungen kann der Dritte aufrechnen? Ist eine Aufrechnung des Kommissionärs möglich?
Bibliographische Angaben
- Autor: Volkan Erdogan
- 2019, 1. Auflage, 28 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3668869219
- ISBN-13: 9783668869219
- Erscheinungsdatum: 22.01.2019
Abhängig von Bildschirmgröße und eingestellter Schriftgröße kann die Seitenzahl auf Ihrem Lesegerät variieren.
eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Größe: 0.63 MB
- Ohne Kopierschutz
- Vorlesefunktion
Kommentar zu "Die Auswirkung des § 392 Abs. 2 HGB auf die Abtretung der Forderung sowie auf die Aufrechnung gegen diese Forderung"
0 Gebrauchte Artikel zu „Die Auswirkung des § 392 Abs. 2 HGB auf die Abtretung der Forderung sowie auf die Aufrechnung gegen diese Forderung“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Die Auswirkung des § 392 Abs. 2 HGB auf die Abtretung der Forderung sowie auf die Aufrechnung gegen diese Forderung".
Kommentar verfassen