Die Warenverkehrsfreiheit. Rechtsstandards in der EU (PDF)
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Mithilfe der verschiedenen Grundfreiheiten,...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Mithilfe der verschiedenen Grundfreiheiten, zu denen auch die Warenverkehrsfreiheit zählt, wird der Binnenmarkt in der Europäischen Union verwirklicht. Die Grundfreiheiten stellen einen gemeinsamen Markt sicher, in dem jeder Marktteilnehmer gleichberechtigt ist und gleichzeitig beseitigen sie die Grenzen zwischen den Europäischen Mitgliedstaaten. Die Ziele des Binnenmarktes werden im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erläutert. Verantwortlich für das Funktionieren des Binnenmarktes ist die Union. Der Binnenmarkt wird laut Art. 26 Abs. 2 des AEUV als ein Raum "ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist" verstanden. Hierbei regeln Art 28 ff AEUV den freien Warenverkehr.
Die Voraussetzung für das Eröffnen des Anwendungsbereichs, ist das Vorliegen einer Unionsware. Ziel der Warenverkehrsfreiheit ist es, den Warenverkehr innerhalb der Union abzusichern und Behinderungen des Warenaustausches zu beseitigen. Eine Ware die von einem Mitgliedstaat in einen anderen importiert oder exportiert werden soll, soll unter denselben Voraussetzungen wie inländische Ware Zugang zum Markt erhalten. Verwirklicht werden soll der freie Warenverkehr durch drei Grundeinheiten: Den Aufbau einer gemeinsamen Zollunion, die Beseitigung von mengenmäßigen Beschränkungen und der Umformung staatlicher Handelsmonopole.
Die Voraussetzung für das Eröffnen des Anwendungsbereichs, ist das Vorliegen einer Unionsware. Ziel der Warenverkehrsfreiheit ist es, den Warenverkehr innerhalb der Union abzusichern und Behinderungen des Warenaustausches zu beseitigen. Eine Ware die von einem Mitgliedstaat in einen anderen importiert oder exportiert werden soll, soll unter denselben Voraussetzungen wie inländische Ware Zugang zum Markt erhalten. Verwirklicht werden soll der freie Warenverkehr durch drei Grundeinheiten: Den Aufbau einer gemeinsamen Zollunion, die Beseitigung von mengenmäßigen Beschränkungen und der Umformung staatlicher Handelsmonopole.
Bibliographische Angaben
- Autor: Inga Rathje
- 2019, 1. Auflage, 20 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3346061205
- ISBN-13: 9783346061201
- Erscheinungsdatum: 13.11.2019
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