Einlagen und Entnahmen: Gestaltungsspielraum nutzen und Gewinn beeinflussen (ePub)
Vor allem bei Existenzgründern sind Finanzmittel oft knapp und Investitionen nur in engen Grenzen möglich. Oft werden daher private Vermögensgegenstände für betriebliche Zwecke genutzt. Am weitesten verbreitet ist die Nutzung eines privaten Pkw. Was viele...
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Produktinformationen zu „Einlagen und Entnahmen: Gestaltungsspielraum nutzen und Gewinn beeinflussen (ePub)“
Vor allem bei Existenzgründern sind Finanzmittel oft knapp und Investitionen nur in engen Grenzen möglich. Oft werden daher private Vermögensgegenstände für betriebliche Zwecke genutzt. Am weitesten verbreitet ist die Nutzung eines privaten Pkw. Was viele Selbstständige nicht wissen: Die Ausgaben, die durch die betriebliche Verwendung von Privatvermögen entstehen, können als Betriebsausgaben erfasst werden (Aufwandseinlage).
Meist können Selbstständige sogar noch einen Schritt weiter gehen und das betrieblich genutzte Wirtschaftsgut in den Betrieb einbringen. Der Vorteil: Nach der Privateinlage lässt sich das Wirtschaftsgut abschreiben. Und alle laufenden Kosten dürfen als Betriebsausgaben verbucht werden.
Das Gegenstück zur Einlage ist die Entnahme: Betriebliche Wirtschaftsgüter können aus dem Betrieb entnommen und in das Privatvermögen überführt werden. Allerdings kommt es dann zu einer Betriebseinnahme. Oft ist ein anderer Weg vorteilhafter: Der betrieblichen Gegenstand bleibt im Betriebsvermögen und wird privat mitgenutzt. Die dadurch entstehenden Kosten müssen versteuert werden.
Dieser Beitrag liefert Ihnen das erforderliche Werkzeug, um Einlagen und Entnahmen aus steuerlicher Sicht optimal zu gestalten.Vor allem bei Existenzgründern sind Finanzmittel oft knapp und Investitionen nur in engen Grenzen möglich. Oft werden daher private Vermögensgegenstände für betriebliche Zwecke genutzt. Am weitesten verbreitet ist die Nutzung eines privaten Pkw. Was viele Selbstständige nicht wissen: Die Ausgaben, die durch die betriebliche Verwendung von Privatvermögen entstehen, können als Betriebsausgaben erfasst werden (Aufwandseinlage).
Meist können Selbstständige sogar noch einen Schritt weiter gehen und das betrieblich genutzte Wirtschaftsgut in den Betrieb einbringen. Der Vorteil: Nach der Privateinlage lässt sich das Wirtschaftsgut abschreiben. Und alle laufenden Kosten dürfen als Betriebsausgaben verbucht werden.
Das Gegenstück zur Einlage ist die Entnahme: Betriebliche Wirtschaftsgüter können aus dem Betrieb entnommen und in das Privatvermögen überführt werden. Allerdings kommt es dann zu einer Betriebseinnahme. Oft ist ein anderer Weg vorteilhafter: Der betrieblichen Gegenstand bleibt im Betriebsvermögen und wird privat mitgenutzt. Die dadurch entstehenden Kosten müssen versteuert werden.
Dieser Beitrag liefert Ihnen das erforderliche Werkzeug, um Einlagen und Entnahmen aus steuerlicher Sicht optimal zu gestalten.
Meist können Selbstständige sogar noch einen Schritt weiter gehen und das betrieblich genutzte Wirtschaftsgut in den Betrieb einbringen. Der Vorteil: Nach der Privateinlage lässt sich das Wirtschaftsgut abschreiben. Und alle laufenden Kosten dürfen als Betriebsausgaben verbucht werden.
Das Gegenstück zur Einlage ist die Entnahme: Betriebliche Wirtschaftsgüter können aus dem Betrieb entnommen und in das Privatvermögen überführt werden. Allerdings kommt es dann zu einer Betriebseinnahme. Oft ist ein anderer Weg vorteilhafter: Der betrieblichen Gegenstand bleibt im Betriebsvermögen und wird privat mitgenutzt. Die dadurch entstehenden Kosten müssen versteuert werden.
Dieser Beitrag liefert Ihnen das erforderliche Werkzeug, um Einlagen und Entnahmen aus steuerlicher Sicht optimal zu gestalten.Vor allem bei Existenzgründern sind Finanzmittel oft knapp und Investitionen nur in engen Grenzen möglich. Oft werden daher private Vermögensgegenstände für betriebliche Zwecke genutzt. Am weitesten verbreitet ist die Nutzung eines privaten Pkw. Was viele Selbstständige nicht wissen: Die Ausgaben, die durch die betriebliche Verwendung von Privatvermögen entstehen, können als Betriebsausgaben erfasst werden (Aufwandseinlage).
Meist können Selbstständige sogar noch einen Schritt weiter gehen und das betrieblich genutzte Wirtschaftsgut in den Betrieb einbringen. Der Vorteil: Nach der Privateinlage lässt sich das Wirtschaftsgut abschreiben. Und alle laufenden Kosten dürfen als Betriebsausgaben verbucht werden.
Das Gegenstück zur Einlage ist die Entnahme: Betriebliche Wirtschaftsgüter können aus dem Betrieb entnommen und in das Privatvermögen überführt werden. Allerdings kommt es dann zu einer Betriebseinnahme. Oft ist ein anderer Weg vorteilhafter: Der betrieblichen Gegenstand bleibt im Betriebsvermögen und wird privat mitgenutzt. Die dadurch entstehenden Kosten müssen versteuert werden.
Dieser Beitrag liefert Ihnen das erforderliche Werkzeug, um Einlagen und Entnahmen aus steuerlicher Sicht optimal zu gestalten.
Bibliographische Angaben
- 2013, 22 Seiten, Deutsch
- Herausgegeben: Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag
- Verlag: akademische arbeitsgemeinschaft verlag
- ISBN-10: 3868172564
- ISBN-13: 9783868172560
- Erscheinungsdatum: 25.05.2013
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eBook Informationen
- Dateiformat: ePub
- Ohne Kopierschutz
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