Ertragsbesteuerung eines inlandsansässigen Gründers einer ausländischen Personengesellschaft (PDF)
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 3,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Steuerlehre), Veranstaltung: Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Hohe Steuern, viele...
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 3,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Steuerlehre), Veranstaltung: Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Hohe Steuern, viele Reglementierungen und eine nur langsam wachsende inländische Wirtschaft lassen viele inländische Unternehmer über ein Auslandsengagement nachdenken, was der ständig steigende Umfang der Outbound-Investitionen 1 bestätigt: Von 20 Mrd. Euro 1990 auf 93 Mrd. Euro 1999. 2
Insbesondere mittelständische Unternehmen streben dafür jedoch kein kompliziertes System mit Holdingstrukturen an, sondern beteiligen sich investiv an ausländischen Gesellschaften, zunehmend auch an Personengesellschaften. 3
Zwischen Stammhaus und Betriebstätte sind Kauf-, Miet-, Darlehens-, Lizenz- und sonstige Verträge nicht möglich, das Betriebstättenergebnis bildet einen Teil des Betriebsergebnisses des Stammhauses. Mit einer Personengesellschaft dagegen als eigenständige Gesellschaft im Ausland sind solche Verträge sehr wohl durchführbar. Daher gelten zwar die meisten Grundsätze für Betriebsstätten im Ausland auch für ausländische Personengesellschaften, im Detail sind jedoch zahlreiche Unterschiede vorhanden.
Die Personengesellschaft nimmt daher eine Stellung zwischen der uneingeschränkt rechtsfähigen Kapitalgesellschaft und der rechtlich völlig unselbständigen Betriebsstätte ein 4 und gilt in der grenzüberschreitenden Betrachtung als "besonders schwierig".
Insbesondere mittelständische Unternehmen streben dafür jedoch kein kompliziertes System mit Holdingstrukturen an, sondern beteiligen sich investiv an ausländischen Gesellschaften, zunehmend auch an Personengesellschaften. 3
Zwischen Stammhaus und Betriebstätte sind Kauf-, Miet-, Darlehens-, Lizenz- und sonstige Verträge nicht möglich, das Betriebstättenergebnis bildet einen Teil des Betriebsergebnisses des Stammhauses. Mit einer Personengesellschaft dagegen als eigenständige Gesellschaft im Ausland sind solche Verträge sehr wohl durchführbar. Daher gelten zwar die meisten Grundsätze für Betriebsstätten im Ausland auch für ausländische Personengesellschaften, im Detail sind jedoch zahlreiche Unterschiede vorhanden.
Die Personengesellschaft nimmt daher eine Stellung zwischen der uneingeschränkt rechtsfähigen Kapitalgesellschaft und der rechtlich völlig unselbständigen Betriebsstätte ein 4 und gilt in der grenzüberschreitenden Betrachtung als "besonders schwierig".
Bibliographische Angaben
- Autor: Hauke Johannsen
- 2004, 1. Auflage, 83 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 363827019X
- ISBN-13: 9783638270199
- Erscheinungsdatum: 21.04.2004
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
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