Gestaltung von Lernkontrollen und Prüfungen (ePub)
AdA - Bildungswesen
Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Ada Pädagogik / Erziehung / Beratung, Note: 1, Hochschule RheinMain, Veranstaltung: AdA - Bildungswesen , 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verwaltung...
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Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Ada Pädagogik / Erziehung / Beratung, Note: 1, Hochschule RheinMain, Veranstaltung: AdA - Bildungswesen , 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verwaltung (oder der Betrieb) spielt neben der Berufsschule eine wesentliche Rolle für den beruflichen Lernprozess. Hier werden dem Auszubildenden vor allem durch Möglichkeiten des „Zuschauens“ und „Mitmachens“ berufliche Arbeitsprozesse von der praktischen Seite dargestellt.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt in § 1 Abs. 3 vor, dass die betriebliche Berufsausbildung „die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandeln-den Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln“ hat. „Dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird (…) und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann“ gehört zu den Pflichten des Ausbildenden (s. § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG). Er übernimmt also die Verantwortung für den Ablauf der Ausbildung, für das Aneignen des Wissens durch den Auszubildenden und letztendlich für die ganze berufliche Zukunft des jun-gen Menschen. Dessen muss er sich also bewusst sein und alles in seiner Macht stehende tun, dass er der Verpflichtung nachkommt. Dies gilt gleichermaßen für den Ausbilder, also denjenigen, der „unmittelbar mit der Vermittlung der im Ausbildungsberufsbild festgelegten Fertigkeiten und Kenntnissen beauftragt“ ist. Zu seinen Aufgaben zählen die Planung, Leitung, Unterweisung sowie die Unterrichtung, Beaufsichtigung und Kontrolle. Mit der letzten wird sich die Arbeit ausführlicher beschäftigen.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt in § 1 Abs. 3 vor, dass die betriebliche Berufsausbildung „die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandeln-den Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln“ hat. „Dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird (…) und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann“ gehört zu den Pflichten des Ausbildenden (s. § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG). Er übernimmt also die Verantwortung für den Ablauf der Ausbildung, für das Aneignen des Wissens durch den Auszubildenden und letztendlich für die ganze berufliche Zukunft des jun-gen Menschen. Dessen muss er sich also bewusst sein und alles in seiner Macht stehende tun, dass er der Verpflichtung nachkommt. Dies gilt gleichermaßen für den Ausbilder, also denjenigen, der „unmittelbar mit der Vermittlung der im Ausbildungsberufsbild festgelegten Fertigkeiten und Kenntnissen beauftragt“ ist. Zu seinen Aufgaben zählen die Planung, Leitung, Unterweisung sowie die Unterrichtung, Beaufsichtigung und Kontrolle. Mit der letzten wird sich die Arbeit ausführlicher beschäftigen.
Bibliographische Angaben
- Autor: Monika Kehr
- 2008, 26 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3640184734
- ISBN-13: 9783640184736
- Erscheinungsdatum: 09.10.2008
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eBook Informationen
- Dateiformat: ePub
- Größe: 0.19 MB
- Ohne Kopierschutz
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