Grundzüge der Ein-/Zuwanderungspolitik seit 1945 (ePub)
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: sehr gut, Hochschule Ansbach - Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Ansbach (-), Veranstaltung: Empirische Wirtschaftanalyse, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter...
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Produktinformationen zu „Grundzüge der Ein-/Zuwanderungspolitik seit 1945 (ePub)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: sehr gut, Hochschule Ansbach - Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Ansbach (-), Veranstaltung: Empirische Wirtschaftanalyse, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter Zuwanderungspolitik werden einerseits Regelungen der
Zugangsberechtigung für bestimmte Personengruppen, andererseits die
Gestaltung der Lebensbedingungen im Aufnahmeland verstanden. Das heißt
mit anderen Worten es geht darum, wer wann einreisen und wie lange bleiben
darf und es muss entschieden werden wie mit den Zuwanderern umgegangen
wird. Ziel der Ein-/Zuwanderungspolitik ist die Steuerung grenzüberschreitender
Wanderung zwischen Staaten sowie die Integration der
Zugewanderten - zwei Bereiche, die untrennbar miteinander verbunden sind. In
Deutschland untergliedert sich die Zuwanderungspolitik in drei Politikfelder,
nämlich Ausländer-, Asyl- und Aussiedlerpolitik.
Während unter "Zuwanderung" alle Arten der Migration, auch diejenigen mit
nur vorübergehendem Charakter verstanden werden, erfasst der Begriff der
"Einwanderung" nur die dauerhafte Niederlassung.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts räumt dabei dem
Gesetzgeber einen weiten Spielraum für die rechtliche Ausgestaltung der
Zuwanderung ein. In einer Entscheidung zum Ehegattennachzug aus dem
Jahre 1987 führt es aus: "Das Grundgesetz überantwortet es ... weitgehend der
gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt festzulegen, in welcher Zahl
und unter welchen Voraussetzungen Fremden der Zugang zum Bundesgebiet
ermöglicht wird. Es schließt weder eine großzügige Zulassung von Fremden
aus, noch gebietet es eine solche Praxis"(1).
(1) Bundesverfassungsgericht in Neue Juristische Wochenschrift 1988, S. 626
Zugangsberechtigung für bestimmte Personengruppen, andererseits die
Gestaltung der Lebensbedingungen im Aufnahmeland verstanden. Das heißt
mit anderen Worten es geht darum, wer wann einreisen und wie lange bleiben
darf und es muss entschieden werden wie mit den Zuwanderern umgegangen
wird. Ziel der Ein-/Zuwanderungspolitik ist die Steuerung grenzüberschreitender
Wanderung zwischen Staaten sowie die Integration der
Zugewanderten - zwei Bereiche, die untrennbar miteinander verbunden sind. In
Deutschland untergliedert sich die Zuwanderungspolitik in drei Politikfelder,
nämlich Ausländer-, Asyl- und Aussiedlerpolitik.
Während unter "Zuwanderung" alle Arten der Migration, auch diejenigen mit
nur vorübergehendem Charakter verstanden werden, erfasst der Begriff der
"Einwanderung" nur die dauerhafte Niederlassung.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts räumt dabei dem
Gesetzgeber einen weiten Spielraum für die rechtliche Ausgestaltung der
Zuwanderung ein. In einer Entscheidung zum Ehegattennachzug aus dem
Jahre 1987 führt es aus: "Das Grundgesetz überantwortet es ... weitgehend der
gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt festzulegen, in welcher Zahl
und unter welchen Voraussetzungen Fremden der Zugang zum Bundesgebiet
ermöglicht wird. Es schließt weder eine großzügige Zulassung von Fremden
aus, noch gebietet es eine solche Praxis"(1).
(1) Bundesverfassungsgericht in Neue Juristische Wochenschrift 1988, S. 626
Bibliographische Angaben
- Autor: Bernhard Krammer
- 2003, 1. Auflage, 20 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638174832
- ISBN-13: 9783638174831
- Erscheinungsdatum: 04.03.2003
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eBook Informationen
- Dateiformat: ePub
- Größe: 0.55 MB
- Ohne Kopierschutz
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