Inwiefern ist der Lobbyismus eine fünfte Gewalt in Deutschland? (PDF)
Facharbeit (Schule) aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 15 Punkte, , Sprache: Deutsch, Abstract: In vielen erweckt der Begriff Lobbyismus eine negative Assoziation. Karl-Hein Büschemann...
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Facharbeit (Schule) aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 15 Punkte, , Sprache: Deutsch, Abstract: In vielen erweckt der Begriff Lobbyismus eine negative Assoziation. Karl-Hein Büschemann formuliert dies präzise und behauptet, Lobbyisten hätten ein „böse[s]“ Image. Merkwürdig ist allerdings, dass Umweltaktivisten nicht so beschrieben werden, obwohl sie ebenfalls Lobbyisten sind. Nichtsdestotrotz gelten Lobbyisten als die „üblichen Verdächtigten“, wenn sich ein Gesetz verzögert oder abgemildert verabschiedet wird.
Michael Jungblut meinte schon 1969, dass wir auf dem Weg in die „Lobbykratie“ seien (Jungblut 1969). Sind wir da heute schon angekommen? Thomas Leif beschreibt den Lobbyismus in Deutschland 2006 als „die fünfte Gewalt“ (Leif und Speth 2006) und entfachte damit eine erneute Diskussion über den Lobbyismus. Gleichzeitig bemängelt LobbyControl, ein Verein, der dem Lobbyismus kritisch gegenübersteht und Einschränkungen für den Lobbyismus fordert, die Intransparenz und die nicht vorhandene Regulierung des Lobbyismus. Allerdings wird gleicherweise behauptet, der Lobbyismus sei für die Demokratie wichtig und spiegele nur den Meinungspluralismus wider.
Das Grundgesetz sieht drei Staatsgewalten vor: Legislative, Exekutive und Judikative. Neben der vierten Gewalt der Medien soll nach Thomas Leif Lobbyismus die fünfte Gewalt sein. Daraus folgt, dass Lobbyisten eine Macht besitzen, die nicht legitimiert wurde, und somit auch nicht Teil der Demokratie sein können.
Dies führt zu der Leitfrage: Inwiefern ist der Lobbyismus eine fünfte Staatsgewalt in Deutschland?
Michael Jungblut meinte schon 1969, dass wir auf dem Weg in die „Lobbykratie“ seien (Jungblut 1969). Sind wir da heute schon angekommen? Thomas Leif beschreibt den Lobbyismus in Deutschland 2006 als „die fünfte Gewalt“ (Leif und Speth 2006) und entfachte damit eine erneute Diskussion über den Lobbyismus. Gleichzeitig bemängelt LobbyControl, ein Verein, der dem Lobbyismus kritisch gegenübersteht und Einschränkungen für den Lobbyismus fordert, die Intransparenz und die nicht vorhandene Regulierung des Lobbyismus. Allerdings wird gleicherweise behauptet, der Lobbyismus sei für die Demokratie wichtig und spiegele nur den Meinungspluralismus wider.
Das Grundgesetz sieht drei Staatsgewalten vor: Legislative, Exekutive und Judikative. Neben der vierten Gewalt der Medien soll nach Thomas Leif Lobbyismus die fünfte Gewalt sein. Daraus folgt, dass Lobbyisten eine Macht besitzen, die nicht legitimiert wurde, und somit auch nicht Teil der Demokratie sein können.
Dies führt zu der Leitfrage: Inwiefern ist der Lobbyismus eine fünfte Staatsgewalt in Deutschland?
Bibliographische Angaben
- Autor: Ashkan Naebian
- 2017, 17 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3668381453
- ISBN-13: 9783668381452
- Erscheinungsdatum: 17.01.2017
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