Repräsentative Demokratie bei Immanuel Kant (ePub)
Essay aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,3, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Repräsentative Demokratie bei Immanuel Kant
1. Rückblick Rousseau
Rousseau...
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Produktinformationen zu „Repräsentative Demokratie bei Immanuel Kant (ePub)“
Essay aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,3, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Repräsentative Demokratie bei Immanuel Kant
1. Rückblick Rousseau
Rousseau definiert sein Ziel in seinem Werk "Zum Gesellschaftsvertrag" deutlich:
"Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen Kraft die Person und das Vermögen eines
jeden einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt,
nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor" (Rousseau, 1776/1977: S.17 ).
Rousseau möchte die Freiheit jedes einzelnen Menschen auch im Staat möglich machen. Freiheit
meint hierbei nicht die willkürliche Freiheit tun und lassen zu können was man möchte, sondern das
Befolgen von selbst gegebenen Gesetzen. In Hobbes Konzeption des Gesellschaftsvertrages kann es
keine Freiheit geben, da sich jeder Einzelne dem willkürlichen Willen des Souveräns bedingungslos
unterwirft. Auch John Locke erkannte dies und machte das Volk zum Souverän und damit
Gesetzgeber. Damit war jedoch nur die Freiheit der Mehrheit gesichert, und nicht jedes Einzelnen.
Rousseau macht deshalb "das Volk unter der Bedingung der Herrschaft des allgemeinen Willens"
(Grünewald, 2001: S.13) zum Souverän. Da der allgemeine Wille den eigenen Willen in jedem
Gesetzgebungsakt notwendig enthält, ist somit jedes Gesetz an das sich der Einzelne im Staat hält
dem eigenen Willen entsprungen. Der Gemeinwille ist also nicht nur etwas, dass wir "im
Nachdenken über die Berechtigung von wechselseitigen Forderungen entdecken" sondern von
vornherein eine "souveränitätskonstitutive Bedingung" (Ebd.). Rousseau fordert, dass zumindest die
Letztentscheidung über ein jedes Gesetz plebiszitär zu erfolgen hat.
Kant versucht zwischen diesem Ideal, dass sich in seiner"reinen Republik" niederschlägt und den
empirischen Gegebenheiten, die seiner Meinung nach Repräsentation notwendig machen, zu
vermitteln.
2. Der Gemeinwille bei Kant
Für Kant ist Rousseaus Gemeinwille nicht nur ein staatsrechtliches Gebot, sondern das höchste
Moralprinzip. Er präzisiert den Gedanken des Gemeinwillens im kategorischen Imperativ wie folgt:
"Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen
Gesetzgebung gelten könne." (Kant, 1838: S. 64).
1. Rückblick Rousseau
Rousseau definiert sein Ziel in seinem Werk "Zum Gesellschaftsvertrag" deutlich:
"Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen Kraft die Person und das Vermögen eines
jeden einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt,
nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor" (Rousseau, 1776/1977: S.17 ).
Rousseau möchte die Freiheit jedes einzelnen Menschen auch im Staat möglich machen. Freiheit
meint hierbei nicht die willkürliche Freiheit tun und lassen zu können was man möchte, sondern das
Befolgen von selbst gegebenen Gesetzen. In Hobbes Konzeption des Gesellschaftsvertrages kann es
keine Freiheit geben, da sich jeder Einzelne dem willkürlichen Willen des Souveräns bedingungslos
unterwirft. Auch John Locke erkannte dies und machte das Volk zum Souverän und damit
Gesetzgeber. Damit war jedoch nur die Freiheit der Mehrheit gesichert, und nicht jedes Einzelnen.
Rousseau macht deshalb "das Volk unter der Bedingung der Herrschaft des allgemeinen Willens"
(Grünewald, 2001: S.13) zum Souverän. Da der allgemeine Wille den eigenen Willen in jedem
Gesetzgebungsakt notwendig enthält, ist somit jedes Gesetz an das sich der Einzelne im Staat hält
dem eigenen Willen entsprungen. Der Gemeinwille ist also nicht nur etwas, dass wir "im
Nachdenken über die Berechtigung von wechselseitigen Forderungen entdecken" sondern von
vornherein eine "souveränitätskonstitutive Bedingung" (Ebd.). Rousseau fordert, dass zumindest die
Letztentscheidung über ein jedes Gesetz plebiszitär zu erfolgen hat.
Kant versucht zwischen diesem Ideal, dass sich in seiner"reinen Republik" niederschlägt und den
empirischen Gegebenheiten, die seiner Meinung nach Repräsentation notwendig machen, zu
vermitteln.
2. Der Gemeinwille bei Kant
Für Kant ist Rousseaus Gemeinwille nicht nur ein staatsrechtliches Gebot, sondern das höchste
Moralprinzip. Er präzisiert den Gedanken des Gemeinwillens im kategorischen Imperativ wie folgt:
"Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen
Gesetzgebung gelten könne." (Kant, 1838: S. 64).
Bibliographische Angaben
- Autor: Jerome Wittemann
- 2011, 1. Auflage, 7 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3656086095
- ISBN-13: 9783656086093
- Erscheinungsdatum: 20.12.2011
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eBook Informationen
- Dateiformat: ePub
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