Sollte Klonen verboten bleiben? Eine philosophische Untersuchung zum Personenbegriff (PDF)
Essay aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,3, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Mittelpunkt dieser philosophischen Arbeit steht die Frage, ob das...
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Essay aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,3, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Mittelpunkt dieser philosophischen Arbeit steht die Frage, ob das reproduktive Klonen von Menschen weiterhin verboten bleiben soll. Der Autor verknüpft diese Problematik mit dem Personenbegriff: Wenn durch das Klonen dieselbe Person ein zweites Mal entstünde, wäre das Verbot gerechtfertigt. Allerdings kommt er zu dem Ergebnis, dass durch Klonen niemals eine identische Person entsteht: ganz gleich ob man das antike, das mittelalterliche oder das moderne Verständnis von dem, was eine Person ist, zugrunde legt.
Auch gegen den Vorgang des Klonens selbst lassen sich entgegen der amtlichen Begründung zum Embryonenschutzgesetz keine wirklich ethisch begründeten Einwände erheben. Insbesondere wird durch das Klonen kein Menschenleben beeinträchtigt sondern vielmehr ein neues geboren. Der Klon wird gerade nicht zum bloßen Objekt degradiert, denn die Menschenwürde reicht
nicht bis zur Verschmelzung des Samens mit der Eizelle zurück. Und der Klon hat kein Recht darauf mit einem bestimmten Erbgut ausgestattet zu sein. Wenn Luttenberger trotzdem gegen eine Abschaffung von § 6 Embryonenschutzgesetz plädiert, so hat das keine ethischen Gründe, sondern liegt am ordre public. Die Menschen haben seit alters her tiefe Vorbehalte gegen Eingriffe ins menschliche Genom. Das gilt es zu respektieren.
Auch gegen den Vorgang des Klonens selbst lassen sich entgegen der amtlichen Begründung zum Embryonenschutzgesetz keine wirklich ethisch begründeten Einwände erheben. Insbesondere wird durch das Klonen kein Menschenleben beeinträchtigt sondern vielmehr ein neues geboren. Der Klon wird gerade nicht zum bloßen Objekt degradiert, denn die Menschenwürde reicht
nicht bis zur Verschmelzung des Samens mit der Eizelle zurück. Und der Klon hat kein Recht darauf mit einem bestimmten Erbgut ausgestattet zu sein. Wenn Luttenberger trotzdem gegen eine Abschaffung von § 6 Embryonenschutzgesetz plädiert, so hat das keine ethischen Gründe, sondern liegt am ordre public. Die Menschen haben seit alters her tiefe Vorbehalte gegen Eingriffe ins menschliche Genom. Das gilt es zu respektieren.
Autoren-Porträt von Götz-Ulrich Luttenberger
1953 geboren in Nürnberg1973-1978 Studium der Rechtswissenschaften und Anglistik an der
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
1978 Erste juristische Staatsprüfung
1981 Zweite juristische Staatsprüfung
1982-2015 Juristische und Managementtätigkeiten in der Ver- und Entsorgungswirtschaft
1992-2015 Alleingeschäftsführer des Regionalversorgers Städtische Werke Überlandwerke Coburg
Seit 2015 - Studium der Philosophie und der Allgemeinen Sprachwissenschaft an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Bibliographische Angaben
- Autor: Götz-Ulrich Luttenberger
- 2019, 1. Auflage, 19 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3346076903
- ISBN-13: 9783346076908
- Erscheinungsdatum: 04.12.2019
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
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