Verschulden als Grundlage der Haftung (ePub)
Ein historischer Vergleich
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 12 Punkte, Universität Hamburg, Veranstaltung: Seminar zum internationalen Deliktsrecht, 29 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch,...
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Produktinformationen zu „Verschulden als Grundlage der Haftung (ePub)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 12 Punkte, Universität Hamburg, Veranstaltung: Seminar zum internationalen Deliktsrecht, 29 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Kaum ein anderes Ergebnis der neueren germanistischen Forschung
auf dem Gebiete der Privatrechtsgeschichte hatte so weittragende
Folgen, wie die Entdeckung der scharfen Unterscheidung von Schuld
und Haftung.
Das deutsche Zivilrecht geht heute von dem Grundsatz aus, dass ein
Schaden nur im Falle eines Verschuldens zu ersetzen sei. Ein Risiko,
das ohne Verschulden gesetzt wird, führt – bis auf Ausnahmen, die
gerechtfertigt werden müssen – nicht zur Haftung, sondern zum
Verbleib des Schadens bei dem Betroffenen. Nach wie vor bringt die
berühmte Formel Jhering`s diesen Kerngedanken auf den Punkt:
„Nicht die Zufügung des Schadens verpflichtet zum Schadensersatz,
sondern die Schuld.“ So kann man sagen, dass heute alle
Kulturstaaten grundsätzlich einen Schadensersatz nur bei Verschulden
gewähren. Diese Grundregel hat sich aber erst im 19. Jahrhundert
herausgebildet. Das römische Recht beispielsweise kannte auch Fälle
des Schadensersatzes ohne Verschulden.
[...]
auf dem Gebiete der Privatrechtsgeschichte hatte so weittragende
Folgen, wie die Entdeckung der scharfen Unterscheidung von Schuld
und Haftung.
Das deutsche Zivilrecht geht heute von dem Grundsatz aus, dass ein
Schaden nur im Falle eines Verschuldens zu ersetzen sei. Ein Risiko,
das ohne Verschulden gesetzt wird, führt – bis auf Ausnahmen, die
gerechtfertigt werden müssen – nicht zur Haftung, sondern zum
Verbleib des Schadens bei dem Betroffenen. Nach wie vor bringt die
berühmte Formel Jhering`s diesen Kerngedanken auf den Punkt:
„Nicht die Zufügung des Schadens verpflichtet zum Schadensersatz,
sondern die Schuld.“ So kann man sagen, dass heute alle
Kulturstaaten grundsätzlich einen Schadensersatz nur bei Verschulden
gewähren. Diese Grundregel hat sich aber erst im 19. Jahrhundert
herausgebildet. Das römische Recht beispielsweise kannte auch Fälle
des Schadensersatzes ohne Verschulden.
[...]
Bibliographische Angaben
- Autor: Andrej Pletter
- 2009, 24 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3640295676
- ISBN-13: 9783640295678
- Erscheinungsdatum: 24.03.2009
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eBook Informationen
- Dateiformat: ePub
- Größe: 0.49 MB
- Ohne Kopierschutz
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