Was ist bei der Beantragung von Arbeitslosenhilfe zu beachten? (PDF)
Das Inside-Paper ist ein Leitfaden für alle Arbeitlosenshilfeantragsteller und –Bezieher. Inhaltlich sind umfassende Erklärungen und Erläuterungen mit wichtigen Hinweisen und Tipps zur Arbeitslosenhilfe enthalten. Insbesondere wird auf folgende Inhalte...
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Produktinformationen zu „Was ist bei der Beantragung von Arbeitslosenhilfe zu beachten? (PDF)“
Das Inside-Paper ist ein Leitfaden für alle Arbeitlosenshilfeantragsteller und –Bezieher. Inhaltlich sind umfassende Erklärungen und Erläuterungen mit wichtigen Hinweisen und Tipps zur Arbeitslosenhilfe enthalten. Insbesondere wird auf folgende Inhalte verwiesen:
Geänderte Vorschriften zur Arbeitslosenhilfe ab 01.01.2003. Wie wird Arbeitslosenhilfe beantragt? Die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosenhilfe. Wie wird Arbeitslosenhilfe berechnet? Was heißt Bedürftigkeit bei der Arbeitslosenhilfe? Welches Einkommen wird angerechnet und welche Freibeträge werden dabei berücksichtigt? Welches Vermögen wird vom Arbeitsamt herangezogen und wie kann ich Vermögen notfalls schützen? Was habe ich bei einer Ablehnung der Arbeitslosenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit zu beachten?
Geänderte Vorschriften zur Arbeitslosenhilfe ab 01.01.2003. Wie wird Arbeitslosenhilfe beantragt? Die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosenhilfe. Wie wird Arbeitslosenhilfe berechnet? Was heißt Bedürftigkeit bei der Arbeitslosenhilfe? Welches Einkommen wird angerechnet und welche Freibeträge werden dabei berücksichtigt? Welches Vermögen wird vom Arbeitsamt herangezogen und wie kann ich Vermögen notfalls schützen? Was habe ich bei einer Ablehnung der Arbeitslosenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit zu beachten?
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7. Was habe ich bei einer Ablehnung der Arbeitslosenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit zu beachten? (S. 26) Bei der Ablehnung der Arbeitslosenhilfe unterscheidet man zwischen einer Ablehnung wegen Anrechnung von Vermögen oder wegen der Anrechnung von Einkommen. In beiden Fällen hat man die Möglichkeit bei geänderten Verhältnissen erneut Arbeitslosenhilfe zu beantragen. Die erneute Beantragung hat grundsätzlich durch eine persönliche Antragstellung zu erfolgen. Ein Arbeitsloser, bei dem die Arbeitslosenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt wurde, hat insbesondere darauf zu achten, sich regelmäßig beim Arbeitsamt zu melden. Der Arbeitslose gilt nach einer Ablehnung nicht mehr als Leistungsempfänger, sondern nur als Arbeitssuchender.
Ein Arbeitsgesuch ist nach dem Sozialgesetzbuch alle drei Monate zu erneuern. Der Arbeitslose stellt sich damit weiterhin der Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Dadurch sind die restlichen Anspruchsvoraussetzungen außer der Bedürftigkeit für Arbeitslosenhilfe erfüllt. Ein Vorteile für eine weitere regelmäßige Arbeitslosmeldung, trotz fehlender Leistung, ist in erster Linie natürlich die Bemühung um eine Beendigung der Arbeitslosigkeit. Für die Zeit der fehlenden Bedürftigkeit besteht vom Arbeitsamt kein Anspruch auf Übernahme von Versicherungsleistungen.
Der Arbeitslose müsste sich somit privat krankenversichern oder er hat die Möglichkeit der Familienversicherung über den Ehegatten. In jedem Fall sollte der Arbeitslose nach einer Ablehnung der Arbeitslosenhilfe sofort mit der Krankenkasse in Verbindung treten. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist es für den Arbeitslosen einfacher. Die Zeiten, in denen der Arbeitslose keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit hat, werden dem Rententräger als Ersatzzeiten gemeldet. Damit wird ein lückenloses Rentenkonto gesichert. Vorraussetzung ist, dass nach einer Ablehnung eine regelmäßige Meldung (alle 3 Monate) erfolgt. Sollte der
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Arbeitslose vorab wissen, dass nur eine Ablehnung wegen fehlender Bedürftigkeit in Frage kommt, ist es wichtig, dass dennoch eine Antragstellung erfolgt. Dem Arbeitslosen wird damit eine fehlende Bedürftigkeit bescheinigt. Demzufolge wird die Erlöschensfrist für Arbeitslosenhilfe verlängert, d.h. der Arbeitslose hat nach dem letzten Tag des Arbeitslosengeldbezuges noch innerhalb von 3 Jahren Zeit, erneut Anträge auf Arbeitslosenhilfe zustellen. Bei fehlender erster Antragstellung müsste der Arbeitslose innerhalb eines Jahres erneut einen Antrag auf Arbeitslosenhilfe stellen.
Der Hintergrund dabei ist, dass sich nach einer fehlenden Bedürftigkeit die finanzielle Lage des Arbeitslosen auch ändern kann und der Arbeitslose damit die Anspruchsvoraussetzung, vorliegende Bedürftigkeit, erfüllen würde. Aus diesem Grund hätte z.B. ein Arbeitsloser einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe nach 1 Jahren, wenn sich seine finanzielle Situation verschlechtert hat und er bereits einen Antrag nach dem Erlöschen des Arbeitslosengeldes auf Arbeitslosenhilfe gestellt hat. Arbeitslose ohne vorherige Antragstellung würden dann eine Ablehnung gemäß § 192 SGB III erhalten, wegen nicht erfüllter Vorfrist. Der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe wäre endgültig erloschen.
Der Hintergrund dabei ist, dass sich nach einer fehlenden Bedürftigkeit die finanzielle Lage des Arbeitslosen auch ändern kann und der Arbeitslose damit die Anspruchsvoraussetzung, vorliegende Bedürftigkeit, erfüllen würde. Aus diesem Grund hätte z.B. ein Arbeitsloser einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe nach 1 Jahren, wenn sich seine finanzielle Situation verschlechtert hat und er bereits einen Antrag nach dem Erlöschen des Arbeitslosengeldes auf Arbeitslosenhilfe gestellt hat. Arbeitslose ohne vorherige Antragstellung würden dann eine Ablehnung gemäß § 192 SGB III erhalten, wegen nicht erfüllter Vorfrist. Der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe wäre endgültig erloschen.
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Bibliographische Angaben
- Autor: Matthias Wimmer
- 2004, 45 Seiten, Deutsch
- Verlag: B.4U Verlag
- ISBN-10: 3938011009
- ISBN-13: 9783938011003
- Erscheinungsdatum: 01.01.2004
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Größe: 0.64 MB
- Mit Kopierschutz
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