Zeitschrift für Evangelische Ethik, Heft 1/2011 (PDF)
Themenheft: Finanzmarktkrise
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Präzision und Konfliktbereitschaft! (S. 49-50) Zum Gespräch mit Muslimen eine Antwort an Arnulf von Scheliha
Von Klaus Beckmann
Arnulf von Schelihas Beitrag »Zu den Perspektiven im Verhältnis von Christen und Muslimen in Europa« verdeutlicht Strukturprobleme des etablierten »Dialogs«. Die Dringlichkeit meiner früheren Bemerkungen zum Thema sehe ich dadurch unterstrichen und setze das Gespräch gerne fort.
1. Politik und Religion
Nicht selten verdankt sich die vordergründige Plausibilität einer Argumentation der unklaren Zuordnung von Aussageebenen, insbesondere im Hinblick auf Allgemeines und Besonderes. So kann eine Detailbetrachtung übergreifende Gemeinsamkeiten und Unterschiede politischer Ordnungen verwischen. Von Scheliha liegt keineswegs falsch, wenn er variierende Ausgestaltungen der Säkularität »westlicher« Länder zitiert, auf die Bandbreite der Interpretation der Grundbzw. Menschenrechte hinweist und die komplexe Genese des Menschenrechtekanons bedenkt (133f, 136). Jedoch verfehlt er im gegebenen Kontext den relevanten Punkt. Entscheidend nämlich ist das heute im »Westen« durchgängige Prinzip der individuellen Grundrechtsgarantie und der Entkoppelung von religiösem Bekenntnis und politischer Teilhabe. Muslimische Immigranten sind unbeschadet staatskirchenrechtlicher Gestaltungsfragen nicht in die Kirche und auch nicht in ein »christliches« Land eingewandert, sondern in eine säkular verfasste, vom Christentum allerdings nachhaltig geprägte Gesellschaft.
Ihrem biblisch fundierten Auftrag, »der Stadt Bestes« zu suchen (Jer 29,7), folgt die Christengemeinde unter diesen Umständen, indem sie als Anwältin ihrer speziellen Sichtweisen argumentierend am Diskurs der demokratischen Öffentlichkeit teilnimmt. Religiös begründeten Positionen kommt dabei in keiner Hinsicht formaler Vorrang zu (weshalb das »katholische« Spanien ein liberales Abtreibungsrecht bekommen konnte).
Affirmativ nimmt
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von Scheliha Bezug auf den offenen Brief »A Common Word Between Us and You«, den 138 muslimische Gelehrte im Oktober 2007 an Kirchenvertreter richteten. Das Dokument ist dem Ziel verschrieben, Weltfrieden herzustellen durch »Frieden zwischen Muslimen und Christen«. In diesem Horizont wird die »westliche« Welt, alle Säkularisierungs- und Emanzipationsprozesse übergehend, schlicht mit dem Christentum gleichgesetzt. Dies bedient das traditionell islamische, vom Konzept des »Schutzvertrages« (Dhimma) bestimmte Gemein- schaftsmodell. Soziales Leben wird darin definiert als geregelte Koexistenz unterschiedlicher religiöser Gruppen genauer: der im Koran erwähnten »Schriftbesitzer« , bei der die Rechte des Einzelnen von der Zugehörigkeit zur religiösen Gruppe abhängen. Anhänger anderer Bekenntnisse oder Bekenntnislose werden so wenig bedacht, wie es zur expliziten Reflexion des politischen Ordnungsrahmens kommt, der Gesamtduktus des Papiers legt freilich nahe, dass eine Alternative zur Dhimma nicht zur Debatte steht. Damit »überfordert« das Papier nicht nur die Religionen (132), sondern es konterkariert das Bemühen um ein globales System säkularer (Meta-)Staatlichkeit, das geeignet wäre, allen Individuen Recht und Frieden zu garantieren. Es trifft sich gut, dass Reiner Anselm im selben Heft der ZEE ein »Defizit der evangelischen Ethik im Blick auf die konstitutive Funktion des Staates« moniert hat. Das Manko an Staatsbewusstsein öffnet aber dem islamistischen Dhimma-Konzept ein Einfallstor. Aufgabe christlicher Ethik muss es sein, die in A Common Word angebotene »Partnerschaft« zwischen Islam und Christentum präzise auszuloten in ihrem Verhältnis zur säkularen Staatlichkeit. Wird die Christenheit hier doch allem Anschein nach für ein anti-säkularistisches Globalisierungsprogramm vereinnahmt, das zumindest denjenigen Erdbürgern, die weder Muslime noch Christen sein wollen, die Friedensperspektive verweigert. Ausgerechnet hierin »eine richtige und wichtige Antwort« auf Huntington zu sehen (132), scheint eilfertig.
2. Die Schweizer Stimmbürger und die Religionsfreiheit
Eigenartig berührt die wiederholte, analytisch knapp anmutende Bezugnahme auf das Schweizer Minarett-Plebiszit. Dass hier xenophobe Hintergründe existieren, soll nicht bestritten werden und harrt der Aufarbeitung. Doch ist die Behauptung, durch die Schweizer Entscheidung werde »freie Religionsausübung erschwert« (133, vgl. 131, 136), mindestens überzogen, sie reproduziert Voten, wie sie auch in den Ursprungsländern von A Common Word, wo Religionsfreiheit im europäischen Sinn meist unbekannt ist, lanciert wurden. Den Beschluss der eidgenössischen Stimmbürger auf eine Ebene zu stellen mit der Unterdrückung der Religionsfreiheit im islamisch dominierten Raum, wäre im seriösen Diskurs inakzeptabel.
2. Die Schweizer Stimmbürger und die Religionsfreiheit
Eigenartig berührt die wiederholte, analytisch knapp anmutende Bezugnahme auf das Schweizer Minarett-Plebiszit. Dass hier xenophobe Hintergründe existieren, soll nicht bestritten werden und harrt der Aufarbeitung. Doch ist die Behauptung, durch die Schweizer Entscheidung werde »freie Religionsausübung erschwert« (133, vgl. 131, 136), mindestens überzogen, sie reproduziert Voten, wie sie auch in den Ursprungsländern von A Common Word, wo Religionsfreiheit im europäischen Sinn meist unbekannt ist, lanciert wurden. Den Beschluss der eidgenössischen Stimmbürger auf eine Ebene zu stellen mit der Unterdrückung der Religionsfreiheit im islamisch dominierten Raum, wäre im seriösen Diskurs inakzeptabel.
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Bibliographische Angaben
- Autoren: Reiner Anselm , Ulrich Körtner
- 2011, Deutsch
- Verlag: GVH Zeitschriften
- ISBN-13: 044267420111
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- Dateiformat: PDF
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