Zeitschrift für Evangelische Ethik, Heft 2/2010 (PDF)
Kirchliche Zeitpolitik - Menschenbild und Strafrecht - Christen und Muslime in Europa - Leistung: »blinder Fleck« evangelischer Theologie?
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Kirchliche Zeitpolitik - Menschenbild und Strafrecht - Christen und Muslime in Europa - Leistung: »blinder Fleck« evangelischer Theologie?
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Wie viel Klarheit darf Dialog kosten? (S. 121-122) Zur Ethik des Gesprächs zwischen Protestanten und Muslimen
Von Klaus Beckmann
Die EKD fand im Herbst 2006 zum Verhältnis zwischen Islam und Protestantismus Worte, die in ungewöhnlichem Maß Aufhorchen und Widerspruch provoziert haben. Schließlich entspricht es wenigstens nicht dem Klischee von »interreligiösem Dialog«, dass Konfliktfelder ohne Rücksicht auf Nettigkeitskonventionen benannt werden. Genau dies aber tat die Handreichung »Klarheit und gute Nachbarschaft«. Schon seines bescheidenen Umfangs wegen kann der Text nicht beanspruchen, keiner Ergänzung oder Ausdifferenzierung zu bedürfen. Doch zeigen die Reaktionen, die sowohl von im christlich-islamischen Gespräch etablierten Christen wie seitens muslimischer Verbände geäußert wurden, dass ein Nerv getroffen war. Geradezu reflexhaft bekamen die Verfasser der Handreichung unterstellt, sie hätten sich in die Wagenburg konfessionalistischer Abgrenzung zurückgezogen. »Evangelisch aus fundamentalem Grund« lautet der polemische Titel eines Sammelbandes, der zur Fortsetzung des bisher gepflegten christlich-muslimischen Gesprächs aufrief. Kennzeichnend ist der darin gegen die EKD-Handreichung erhobene Vorwurf, die theologische »Vielfalt« der Bibel durch positionelle christlich-theologische Festlegungen enggeführt und dadurch »eingespielten Dialoggepflogenheiten und einem guten Stil, wie er in der Ökumene geübt wird«, widersprochen zu haben, wobei auf die dialogethische Aporie, die der favorisierte Nicht-Positionalismus birgt, nicht eingegangen wurde.
Im genannten Titel machten die Handreichungskritiker sich die Sprache zu eigen, die Aiman Mazyek, Generalsekretär des »Zentralrats der Muslime in Deutschland«, in einem Zeitungspamphlet gebrauchte: Die EKD vollführe in Auseinandersetzung mit dem Islam ein »Ablenkungsmanöver « von inneren Problemen mit evangelischen »Fundis«, »aber statt die Fundis zu entlarven, lässt sich die
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EKD auf sie ein mit Stellvertreterdebatten um die Muslime hierzulande und Sündenbockdiskussionen auf dem Rücken von Minderheiten.«
Selbst wenn man die der Rolle des Verbandsfunktionärs geschuldete routinierte Larmoyanz hier außer Betracht lässt und versucht, zum sachlichen Kern durchzudringen, bleibt einiges an Irritation, hat die EKD-Handreichung doch offensichtlich keinerlei »fundamentalistische« Position bezogen, sondern sich erkennbar bemüht, verbindlich evangelisch zu reden. Dies realisiert sich sowohl im Benennen zentraler theologischer Positionen wie der kriteriologischen Stellung von Christologie und Trinitätslehre als auch darin, dass ohne in die Hysterie eines »Kulturkampfs « zu verfallen die Existenz einer Konfliktsituation zwischen traditionellem Islam und europäisch-aufklärerischem Gesellschaftsmodell nicht verschleiert und dem politischen Wächteramt der Kirche Genüge getan wird.
Zum redlichen Dialog gehört es, dem Partner das eigene Zeugnis zu gönnen und sich ein kritisches Bild seiner Position zu verschaffen. Gut gemeintes Überspielen von Gegensätzen enthält dem Gegenüber den eigenen Standpunkt und das wirkliche Interesse an seinen Glaubensinhalten vor. Überdies riskiert ein solcher Irenismus, bei muslimischen Partnern den Eindruck einer zum Streit für eigene Errungenschaften nicht bereiten »westlichen Dekadenz« zu verstärken. Klare Worte zur Sache implizieren keineswegs eine Abwertung muslimischer Menschen oder gar die Bestreitung ihres legitimen Platzes in der säkularen Gesellschaft. Beleidigend wäre hingegen, dem Partner unterstellter »Unreife« oder »Überempfindlichkeit« wegen das Zeugnis zu verweigern, bereits die asymmetrische Ausübung methodologischer Kritik verrät die diskursethisch fragwürdige Tendenz, den muslimischen Partner nicht wirklich ernst zu nehmen. Die dem Dialog schädliche Selbstviktimisierung der Verbände sollte letztlich nicht zum Fokus werden, durch den »der« Islam insgesamt gesehen wird. Mit Arnulf von Scheliha, der in seinem Beitrag für »Evangelisch aus fundamentalem Grund« die Religionshermeneutik Hermann Cohens anschaulich erschließt, ist aktive Toleranz einzufordern, eine engagierte »Hermeneutik des Anderen«.
1. Gottesstaat oder Säkularität
In Auseinandersetzung mit Beiträgen aus »Evangelisch aus fundamentalem Grund« möchte ich im Folgenden ohne Anspruch auf »Ausgewogenheit«, jedoch in der Debatte hilfreicher Zuspitzung der Frage nachgehen, ob es nicht in der Tat »fundamentale« Gründe gibt, das Verhältnis der evangelischen Kirche zum Islam distinktiv zu bestimmen. Das Interesse gilt dabei besonders der politischen Ethik und dem Verständnis der Menschenrechte. Dies berücksichtigt, dass die häufig diffus geäußerte gesellschaftliche Erwartung, die Religionen sollten »gemeinsam auf ethische und weltanschauliche Herausforderungen reagieren«, soweit die intendierte Verteidigung des »Stellenwertes der Religionsgemeinschaften innerhalb der Gesellschaft« überhaupt Antrieb und Maßstab christlicher Ethik sein kann in verantwortbar realitätsbezogener Praxis allenfalls dann zu befriedigen ist, wenn zuvor eine interreligiöse Verständigung über Wertorientierungen und gesellschaftliche Grundregeln geleistet wurde.
Selbst wenn man die der Rolle des Verbandsfunktionärs geschuldete routinierte Larmoyanz hier außer Betracht lässt und versucht, zum sachlichen Kern durchzudringen, bleibt einiges an Irritation, hat die EKD-Handreichung doch offensichtlich keinerlei »fundamentalistische« Position bezogen, sondern sich erkennbar bemüht, verbindlich evangelisch zu reden. Dies realisiert sich sowohl im Benennen zentraler theologischer Positionen wie der kriteriologischen Stellung von Christologie und Trinitätslehre als auch darin, dass ohne in die Hysterie eines »Kulturkampfs « zu verfallen die Existenz einer Konfliktsituation zwischen traditionellem Islam und europäisch-aufklärerischem Gesellschaftsmodell nicht verschleiert und dem politischen Wächteramt der Kirche Genüge getan wird.
Zum redlichen Dialog gehört es, dem Partner das eigene Zeugnis zu gönnen und sich ein kritisches Bild seiner Position zu verschaffen. Gut gemeintes Überspielen von Gegensätzen enthält dem Gegenüber den eigenen Standpunkt und das wirkliche Interesse an seinen Glaubensinhalten vor. Überdies riskiert ein solcher Irenismus, bei muslimischen Partnern den Eindruck einer zum Streit für eigene Errungenschaften nicht bereiten »westlichen Dekadenz« zu verstärken. Klare Worte zur Sache implizieren keineswegs eine Abwertung muslimischer Menschen oder gar die Bestreitung ihres legitimen Platzes in der säkularen Gesellschaft. Beleidigend wäre hingegen, dem Partner unterstellter »Unreife« oder »Überempfindlichkeit« wegen das Zeugnis zu verweigern, bereits die asymmetrische Ausübung methodologischer Kritik verrät die diskursethisch fragwürdige Tendenz, den muslimischen Partner nicht wirklich ernst zu nehmen. Die dem Dialog schädliche Selbstviktimisierung der Verbände sollte letztlich nicht zum Fokus werden, durch den »der« Islam insgesamt gesehen wird. Mit Arnulf von Scheliha, der in seinem Beitrag für »Evangelisch aus fundamentalem Grund« die Religionshermeneutik Hermann Cohens anschaulich erschließt, ist aktive Toleranz einzufordern, eine engagierte »Hermeneutik des Anderen«.
1. Gottesstaat oder Säkularität
In Auseinandersetzung mit Beiträgen aus »Evangelisch aus fundamentalem Grund« möchte ich im Folgenden ohne Anspruch auf »Ausgewogenheit«, jedoch in der Debatte hilfreicher Zuspitzung der Frage nachgehen, ob es nicht in der Tat »fundamentale« Gründe gibt, das Verhältnis der evangelischen Kirche zum Islam distinktiv zu bestimmen. Das Interesse gilt dabei besonders der politischen Ethik und dem Verständnis der Menschenrechte. Dies berücksichtigt, dass die häufig diffus geäußerte gesellschaftliche Erwartung, die Religionen sollten »gemeinsam auf ethische und weltanschauliche Herausforderungen reagieren«, soweit die intendierte Verteidigung des »Stellenwertes der Religionsgemeinschaften innerhalb der Gesellschaft« überhaupt Antrieb und Maßstab christlicher Ethik sein kann in verantwortbar realitätsbezogener Praxis allenfalls dann zu befriedigen ist, wenn zuvor eine interreligiöse Verständigung über Wertorientierungen und gesellschaftliche Grundregeln geleistet wurde.
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Bibliographische Angaben
- Autoren: Reiner Anselm , Ulrich Körtner
- 2010, Deutsch
- Verlag: GVH Zeitschriften
- ISBN-13: 044267420102
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