Bauordnung für Berlin (BauO Bln), Kommentar
Mit Rechtsverordnungen und Ausführungsvorschriften
Ohne Kommentar kein Bauen in Berlin
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Produktinformationen zu „Bauordnung für Berlin (BauO Bln), Kommentar “
Ohne Kommentar kein Bauen in Berlin
Klappentext zu „Bauordnung für Berlin (BauO Bln), Kommentar “
Seit 2006 ist die neue Bauordnung von Berlin in Kraft, die weitgehend die Regelungen der Musterbauordnung 2002 aufgreift.Die aktuelle Berliner Bauordnung beruht auf den grundsätzlichen Erwägungen, sich im Verfahrens- wie im materiellen Recht auf die aus heutiger Sicht notwendigen Regelungen zu beschränken.
Teilziele sind
- Stärkung der Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten,
- Reduzierung der Prüfprogramme der Baugenehmigungsverfahren,
- Deregulierung und Vereinfachung des materiellen Bauordnungsrechts.
Die 6. Auflage des bewährten Kommentars liefert aktuelle Erläuterungen, in die Praxiserfahrungen der letzten zwei Jahre Eingang fanden.
Ausführlich behandelt werden unter anderem das Abstandsflächenrecht, der Brandschutz, die am Bau Beteiligten, die bauaufsichtlichen Verfahren, die Behandlung des Bauantrages, die Prüfung bautechnischer Nachweise und die Regelungen über Bauprodukte und Bauarten.
Seit 2006 ist die neue Bauordnung von Berlin in Kraft, die weitgehend die Regelungen der Musterbauordnung 2002 aufgreift.
Die aktuelle Berliner Bauordnung beruht auf den grundsätzlichen Erwägungen, sich im Verfahrens- wie im materiellen Recht auf die aus heutiger Sicht notwendigen Regelungen zu beschränken.
Teilziele sind
- Stärkung der Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten,
- Reduzierung der Prüfprogramme der Baugenehmigungsverfahren,
- Deregulierung und Vereinfachung des materiellen Bauordnungsrechts.
Die 6. Auflage des bewährten Kommentars liefert aktuelle Erläuterungen, in die Praxiserfahrungen der letzten zwei Jahre Eingang fanden.
Ausführlich behandelt werden unter anderem das Abstandsflächenrecht, der Brandschutz, die am Bau Beteiligten, die bauaufsichtlichen Verfahren, die Behandlung des Bauantrages, die Prüfung bautechnischer Nachweise und die Regelungen über Bauprodukte und Bauarten.
Die aktuelle Berliner Bauordnung beruht auf den grundsätzlichen Erwägungen, sich im Verfahrens- wie im materiellen Recht auf die aus heutiger Sicht notwendigen Regelungen zu beschränken.
Teilziele sind
- Stärkung der Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten,
- Reduzierung der Prüfprogramme der Baugenehmigungsverfahren,
- Deregulierung und Vereinfachung des materiellen Bauordnungsrechts.
Die 6. Auflage des bewährten Kommentars liefert aktuelle Erläuterungen, in die Praxiserfahrungen der letzten zwei Jahre Eingang fanden.
Ausführlich behandelt werden unter anderem das Abstandsflächenrecht, der Brandschutz, die am Bau Beteiligten, die bauaufsichtlichen Verfahren, die Behandlung des Bauantrages, die Prüfung bautechnischer Nachweise und die Regelungen über Bauprodukte und Bauarten.
Inhaltsverzeichnis zu „Bauordnung für Berlin (BauO Bln), Kommentar “
Aus dem Inhalt:Der erweiterte Katalog verfahrensfreier Vorhaben - Genehmigungsfreistellung - vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren - Baugenehmigungsverfahren - Prüfungskompetenz der Bauaufsichtsbehörden - Prüfung bautechnischer Nachweise - das neue Abstandsflächenrecht - die neuen Brandschutzregelungen - Pflicht zur Entfernung von Graffiti - Technische Baubestimmungen - Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte und Bauarten - Nachbarschutz - Stellplätze - barrierefreies Bauen - Entwurfsverfasser - Bauvorlagenberechtigung - Baueinstellung und Beseitigung baulicher Anlagen - Bestandsschutz - Darstellung der für die Praxis immer noch wichtigen Fragen des weiterhin maßgeblichen übergeleiteten Planungsrechts der Bauordnung 1958.
Autoren-Porträt von Dieter Wilke, Hans-Jürgen Dageförde, Andreas Knuth, Thomas Meyer, Cornelia Broy-Bülow
Thomas Meyer ist Leitender Baudirektor bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin. Er leitet das Referat Oberste Bauaufsicht und war für die Erarbeitung des Referentenentwurfs für die neue BauO Bln verantwortlich.Prof. Dr. Dieter Wilke war Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin und Vorsitzender des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts, der für das Baurecht und für Normenkontrollverfahren zuständig ist. Er war zugleich Professor für Öffentliches Recht an der Freien Universität Berlin.
Hans-Joachim Dageförde war Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin und gehörte über 20 Jahre dem 2. (Baurechts-) Senat an.
Andreas Knuth ist Präsident des Verwaltungsgerichts Cottbus und seit Jahren mit Fragen des öffentlichen Baurechts befasst.
Dr. Cornelia Broy-Bülow ist Richterin am Oberverwaltungsgericht Berlin und gehört dort dem (Baurechts-) Senat an.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Dieter Wilke , Hans-Jürgen Dageförde , Andreas Knuth , Thomas Meyer , Cornelia Broy-Bülow
- 6., vollständig überarbeitete Aufl. 2008, 828 Seiten, Maße: 17,6 x 25,1 cm, Gebunden, Deutsch
- Von Dieter Wilke, Hans-Jürgen Dageförde, Andreas Knuth u. a.
- Verlag: Vieweg+Teubner
- ISBN-10: 3528125500
- ISBN-13: 9783528125509
- Erscheinungsdatum: 27.05.2008
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