Die Beweisführung mit privaten elektronischen Dokumenten
Eine Untersuchung der 144, 371, 371a ZPO sowie der Vorschriften der eIDAS-Verordnung über Vertrauensdienste
Einfache, das heißt ungesicherte, elektronische Dokumente bieten grundsätzlich keine Gewähr für die Urheberschaft und Unverfälschtheit, da sie spurenlos verändert werden können. Anders liegt es bei Urkunden: Die Anordnung des Textes, die äußere...
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Klappentext zu „Die Beweisführung mit privaten elektronischen Dokumenten “
Einfache, das heißt ungesicherte, elektronische Dokumente bieten grundsätzlich keine Gewähr für die Urheberschaft und Unverfälschtheit, da sie spurenlos verändert werden können. Anders liegt es bei Urkunden: Die Anordnung des Textes, die äußere Beschaffenheit des Trägermaterials und die Unterschrift sind starke Indizien für die Authentizität und Integrität. Um keinen Beweisverlust in der zunehmend elektronisch geführten Welt im Vergleich elektronischer Dokumente zu den herkömmlichen Papierurkunden zu erleiden, gibt es verschiedene Sicherungsinstrumente wie die qualifizierte Signatur als Verschlüsselungsverfahren oder die De-Mail als Transportmedium. Die Beweiskraft dieser besonders gesicherten elektronischen Dokumente wird untersucht. Dabei werden die bestehenden Regelungen in der Zivilprozessordnung, insbesondere im Augenscheinsbeweisrecht, und die Vorschriften der europäischen eIDAS-Verordnung beleuchtet.
Bibliographische Angaben
- Autor: Susanne Rupp
- 1. Auflage, 377 Seiten, Maße: 15,3 x 22,7 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Nomos
- ISBN-10: 3848753413
- ISBN-13: 9783848753413
- Erscheinungsdatum: 22.10.2018
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