Die bösgläubige Markenanmeldung nach 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG im Lichte des Benutzungswillens
Nach 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG sind bösgläubig angemeldete Marken von der Eintragung ausgeschlossen. Die Arbeit zeigt unter Berücksichtigung der Lindt-Entscheidung des EuGH zum begrifflich inhaltsgleichen Art. 51 Abs. 1 GMV a.F., welche Bedeutung dem...
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Produktinformationen zu „Die bösgläubige Markenanmeldung nach 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG im Lichte des Benutzungswillens “
Nach 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG sind bösgläubig angemeldete Marken von der Eintragung ausgeschlossen. Die Arbeit zeigt unter Berücksichtigung der Lindt-Entscheidung des EuGH zum begrifflich inhaltsgleichen Art. 51 Abs. 1 GMV a.F., welche Bedeutung dem Benutzungswillen des Markenanmelders bei der Beurteilung einer Anmeldung als bösgläubig zukommt.
Klappentext zu „Die bösgläubige Markenanmeldung nach 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG im Lichte des Benutzungswillens “
Nach 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, wenn der Markenanmelder bei deren Anmeldung bösgläubig ist. Bei dem Begriff der Bösgläubigkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in Umsetzung der Ersten Markenrechtsrichtlinie in das Markengesetz eingeführt wurde. Er beschäftigt die Rechtsprechung nach wie vor, wie auch die Lindt-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2009 zu Art. 51 Abs. 1 lit. b GMV a.F. zeigt, wo der Begriff inhaltsgleich verwendet wird. Die Arbeit untersucht, welche Bedeutung dem Benutzungswillen des Markenanmelders bei der Beurteilung einer Anmeldung als bösgläubig zukommt. Dabei werden insbesondere die rechtshistorische Entwicklung des 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG und die Regelungen zum Benutzungszwang herangezogen.
Inhaltsverzeichnis zu „Die bösgläubige Markenanmeldung nach 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG im Lichte des Benutzungswillens “
Inhalt: Grundlagen der bösgläubigen Markenanmeldung nach 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG - Spekulationsmarke - Entwicklung des Benutzungszwangs - Abschaffung des Akzessorietätsprinzips - Benutzungswille - Classe E- und Ivadal-Entscheidung des BGH - Sperrmarke - Lindt-Entscheidung des EuGH.
Autoren-Porträt von Carolin Schosser
Carolin Schosser, geboren in Ludwigsburg, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Seit 2008 arbeitet sie als Rechtsanwältin in einer Wirtschaftskanzlei in Stuttgart.
Bibliographische Angaben
- Autor: Carolin Schosser
- 2014, XIV, 206 Seiten, Maße: 15,3 x 21,6 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Peter Lang Ltd. International Academic Publishers
- ISBN-10: 3631648502
- ISBN-13: 9783631648506
- Erscheinungsdatum: 15.01.2014
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