Grenzen der Vorverlagerung in einem Tatstrafrecht
Eine rechtsvergleichende Analyse am Beispiel des deutschen und ungarischen Strafrechts
Das systemkritische Potenzial des Begriffs 'Vorverlagerung' für die Strafrechtsdogmatik.
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Produktinformationen zu „Grenzen der Vorverlagerung in einem Tatstrafrecht “
Das systemkritische Potenzial des Begriffs 'Vorverlagerung' für die Strafrechtsdogmatik.
Klappentext zu „Grenzen der Vorverlagerung in einem Tatstrafrecht “
Wenn in der Strafrechtswissenschaft von 'Vorverlagerung der Strafbarkeit' die Rede ist, dann meist in einem systemkritischen Zusammenhang. Das Strafrecht scheint von Vorverlagerungstendenzen durchdrungen zu sein und der Tatbegriff nur noch als eine leere Hülse im System zu fungieren. Die Möglichkeiten des Gesetzgebers, aus kriminalpolitischen Erwägungen 'Taten vor Taten' zu beschreiben, um 'Gefährdungen vor Verletzungen' in einem möglichst frühen Stadium begegnen zu können, scheinen grenzenlos zu sein. Das deutsche und das ungarische Strafrechtssystem legen jeweils den Begriff 'Tat' als Fixpunkt für das Strafrecht fest. Es herrschen aber unterschiedliche Versuchsbegriffe. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den beiden Strafrechten sowie die übereinstimmenden Beobachtungen einer Vorverlagerung der Strafbarkeit in beiden Ländern haben zu einer gemeinsamen rechtsvergleichenden Forschung geführt. Die hier versammelten Beiträge sind das Ergebnis dieses zweijährigen Forschungsprojekts.
Lese-Probe zu „Grenzen der Vorverlagerung in einem Tatstrafrecht “
In general, the system of anticipatory punishment is critically assessed by penologists. Criminal law seems to be imbued with anticipatory tendencies, and the term criminal offence now nothing more than an empty phrase in the legal system. The legislative scope for describing "deeds before deeds" out of crime policy considerations, so as to encounter the risk of injury at the earliest stage possible, seems to be limitless. The German and the Hungarian criminal justice systems both stipulate the criminal offence as the penal benchmark. The definition of attempted crime, however, is different in both countries. The common features and differences, but at the same time similar observations on anticipatory punishment in the criminal law of both countries have given rise to a joint comparative law research project. The contributions in this volume are the results of this two-year project.
Autoren-Porträt
Prof. Dr. Prof. h.c. Arndt Sinn ist Gründer und Direktor des Zentrums für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien und lehrt Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht sowie Strafrechtsvergleichung an der Universität Osnabrück. Er ist Verfasser zahlreicher Aufsätze und Bücher zur Organisierten Kriminalität sowie Mitglied im wissenschaftlichen Beirat zum SOCTA Bericht Europols.
Bibliographische Angaben
- 2011, 683 Seiten, Maße: 17,7 x 24,7 cm, Gebunden, Deutsch
- Herausgegeben:Gropp, Walter; Nagy, Ferenc; Sinn, Arndt
- Herausgegeben: Walter Gropp, Ferenc Nagy, Arndt Sinn
- Verlag: V&R unipress
- ISBN-10: 3899718682
- ISBN-13: 9783899718683
- Erscheinungsdatum: 17.08.2011
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