Grundrechte-Report 2013
Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland
Der altenative Verfassungsschutzbericht 'Die Themen gehen uns nicht aus', so die Herausgeber des Grundrechte-Reports. Leider - muss man hinzufügen. Sie reichen von der menschenunwürdigen Unterbringung im Strafvollzug, dem Einsatz von...
Leider schon ausverkauft
Taschenbuch
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenlose Rücksendung
Produktdetails
Produktinformationen zu „Grundrechte-Report 2013 “
Der altenative Verfassungsschutzbericht 'Die Themen gehen uns nicht aus', so die Herausgeber des Grundrechte-Reports. Leider - muss man hinzufügen. Sie reichen von der menschenunwürdigen Unterbringung im Strafvollzug, dem Einsatz von Staatstrojanern, der Überwachung von Demonstrierenden durch Drohnen, über Abschiebungen in Staaten, in denen Folter praktiziert wird, bis hin zum eingeschränkten Adoptionsrecht der Lebenspartner. Ein wiederkehrendes Thema ist das bedrohte Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Klappentext zu „Grundrechte-Report 2013 “
Der altenative Verfassungsschutzbericht'Die Themen gehen uns nicht aus', so die Herausgeber des Grundrechte-Reports. Leider - muss man hinzufügen. Sie reichen von der menschenunwürdigen Unterbringung im Strafvollzug, dem Einsatz von Staatstrojanern, der Überwachung von Demonstrierenden durch Drohnen, über Abschiebungen in Staaten, in denen Folter praktiziert wird, bis hin zum eingeschränkten Adoptionsrecht der Lebenspartner. Ein wiederkehrendes Thema ist das bedrohte Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Lese-Probe zu „Grundrechte-Report 2013 “
Grundrechtereport 2013 Vorwort der Herausgeber
Rechtsextremismus und alltäglicher Rassismus
»Das Treiben der Verfassungsschutzämter steht im Fokus der Öffentlichkeit: Auf dem rechten Auge bestenfalls blind, auf dem linken Auge hyperaktiv bis wahnhaft« - so formulierten wir im Vorwort des letztjährigen Grundrechte-Reports. Diesen Befund müssen wir für den aktuellen Berichtszeitraum 2012 erneut stellen - und er hat sich sogar noch verschlimmert. Verkehrte Welt: Statt dass der Verfassungsschutz - was seine Aufgabe sein soll - mörderische neonazistische Umtriebe rechtzeitig aufklärt, versuchen mehrere Untersuchungsausschüsse aufzuklären, was der Verfassungsschutz tatsächlich in Sachen »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) und seinem Umfeld in den letzten Jahren getrieben hat. Sie stehen dabei manches Mal fassungslos vor den Schnipseln geschredderter »Tätigkeitsnachweise «. Fünf Präsidenten von Sicherheitsbehörden sind im Laufe des Jahres - folgerichtig - zurückgetreten. Diesen Weg konsequent bis ans Ende zu gehen und den Verfassungsschutz abzuschaffen, diese Notwendigkeit wird von den politischen Stellen aber nicht einmal als Frage diskutiert. Stattdessen wird, der übliche Reflex, weiter an der »Sicherheitsarchitektur « gebaut, die förmlich eine barocke Renaissance erlebt. Dazu liefert der Einleitungsartikel »Betriebsunfall NSU?«, den wir für den Berichtszeitraum 2012 wichtig, ja unumgänglich fanden, notwendige Fragen und Antworten. Dazu ergänzend beleuchtet der Artikel »Kampf gegen Rechts gegen das Grundgesetz« einen vorgeblichen Wehrturm dieser Architektur: die neue Rechtsextremismus-Datei (siehe S. 44 ff.).
... mehr
Es kann nicht verwundern, dass der kurzatmige Umgang der höchsten politischen Stellen mit dem Thema Rechtsextremismus den alltäglichen Rassismus gegen Migranten auf der Straße, in Institutionen wie vor allem Ausländer-und Polizeibehörden geradezu herausfordert und gleichzeitig absegnet. Zudem ist es ja offenbar gar nicht Kurzatmigkeit, wenn man gleichzeitig feststellt, dass es auch in anderen Bereichen eine gezielte, sogar gesetzlich vorgesehene Diskriminierung von Migranten gibt. So hat das Bundesverfassungsgericht, nach bald 20 Jahren endlich, im Jahre 2012 geurteilt, dass gekürzte Sozialleistungen an Asylsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig sind, weil der übliche Hartz-IV-Satz sowieso schon nur das Existenzminimum darstellt - weniger als Minimum geht nicht (siehe S. 26 ff. und S. 30 ff.).
Jedenfalls müssen wir feststellen, dass, ganz ohne unser Zutun, dieses Thema in all seinen Facetten mit insgesamt mehr als einem Dutzend Artikeln inhaltlicher Schwerpunkt dieses Reports geworden ist - und damit auch die traurige Realität im Land spiegelt. Das reicht von der Abschaffung des Asylrechts, auf dessen 20. Todestag jetzt im Jahre 2013 wir schon einmal vorausgeblickt haben (siehe S. 143 ff.) über die Sonderbehandlung von asylsuchenden Roma (siehe S. 156 ff.) bis zur gerichtlichen Aufarbeitung des Verbrennungstods von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam (siehe S. 191 ff.).
Mit dem letzten Artikel in diesem Report kehren wir zum Verfassungsschutz zurück und stellen fest, dass er auf dem linken Auge nach wie vor »hyperaktiv« ist und überwacht, was das Zeug hält, wobei er nicht einmal vor Abgeordneten des Deutschen Bundestags Halt macht (siehe S. 201 ff.). Das Tüpfelchen auf dem i, eine wahre Posse, wenn es im Gesamtzusammenhang nicht gleichzeitig wieder ein verheerendes Signal darstellte: Dem Verfassungsschutz sollte, per Gesetz, übertragen werden, über die Gemeinnützigkeit von Vereinen zu entscheiden. Listet er einen solchen Verein in seinen jährlichen Verfassungsschutzberichten als extremistisch, sollte dieser gegenüber dem Finanzamt automatisch die Gemeinnützigkeit verlieren, ohne Möglichkeit eines Rechtsmittels; überflüssig festzuhalten, dass es da natürlich wieder hauptsächlich Vereine im linken Spektrum getroffen hätte und dabei ausgerechnet solche, die sich mit ihrer antifaschistischen Arbeit dem alltäglichen Rassismus entgegenstellen. Energischer Widerstand von mehr als 100 bürgerrechtlich bewegten Organisationen konnte dieses Gesetz in letzter Minute verhindern (siehe S. 129 ff.).
Abschließend ist eins klar: Der Verfassungsschutz ist gründlich diskreditiert. Die Verfassungsschutzberichte sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen; sie gehören geschreddert. Der Grundrechte-Report, der jährlich die Verfassungswirklichkeit in unserem Land beleuchtet und gern als »alternativer Verfassungsschutzbericht « apostrophiert wird, hat ab sofort diese Bezeichnung hinter sich gelassen. Es gibt keine Alternative mehr. Er ist der einzige.
Einleitung
Betriebsunfall NSU? Falsche Interpretationen und übliche Lösungen
Der »Nationalsozialistische Untergrund« (NSU) und die Arbeit der »Sicherheitsbehörden« beschäftigen derzeit einen Untersuchungsausschuss des Bundestages und drei weitere in den Land- tagen Thüringens, Sachsens und Bayerns. Mehrere Hunderttausend Blatt Akten hat der Bundestagsausschuss inzwischen zusammengetragen, dutzende Zeugen wurden vernommen. Ständig erzeugte der große Skandal neue kleinere: Akten, die geschreddert wurden, V-Leute aus dem Umfeld der Gruppe, die die Verfassungsschutzämter oder - im Falle Berlins - der polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes (LKA) dem Ausschuss zu benennen »vergaßen«, Informationen, die nicht weitergegeben wurden. Die Aufklärung, so scheint es, nimmt ihren Lauf.
Dennoch besteht die Gefahr, dass auch der Fall NSU, wie so viele Geheimdienstskandale zuvor, ohne angemessene Folgen im Sande verläuft, die Politik der »inneren Sicherheit« zur Tagesordnung zurückkehrt und der Verfassungsschutz am Ende noch ausgebaut wird. Zum einen, weil die Öffentlichkeit nach den zeitweise fast täglichen Enthüllungen den Überblick und das Interesse zu verlieren droht; zum anderen, weil im kommenden Herbst 2013 gewählt wird und der Untersuchungsausschuss des Bundestages die eigentliche Untersuchung allerspätestens vor der Sommerpause beenden und seinen Bericht produzieren muss, damit noch in dieser Legislaturperiode eine - abschließende - Debatte im Plenum stattfinden kann. Die etablierten Parteien werden das Thema aus dem Wahlkampf heraushalten wollen. Der NSU-Skandal könnte also allenfalls noch durch die Ausschüsse der Landtage am Köcheln gehalten werden.
Nichts als Pannen?
Die Gefahr, dass der NSU-Skandal ohne ernsthafte Folgen bleibt, ist umso größer, als die Bundesregierung, die »Sicherheitsbehörden « selbst und die etablierten Parteien sich längst auf eine Interpretation des Falles festgelegt und erste Folgerungen daraus bereits in institutionelle und gesetzliche Formen gegossen haben. Der Fall NSU sei zwar eine gravierende »Niederlage der Sicherheitsbehörden«, letztlich aber doch nur ein Betriebsunfall gewesen, eine Serie von schlimmen Pannen, deren Ursachen in mangelnder Kommunikation und Kooperation zwischen Bund und Ländern, zwischen Polizeibehörden und Geheimdiensten zu suchen seien.
Sicher: Pannen hat es reichlich gegeben: Es waren großenteils Pannen mit System. Mindestens 17 V-Leute der Landesämter und des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des polizeilichen Staatsschutzes waren im Umfeld des NSU und des »Thüringer Heimatschutzes «, aus dem das Trio hervorging, aktiv. Das V-Leute-System gehört zur Quintessenz der geheimdienstlichen und polit-polizeilichen Arbeit. Der damit verbundene Quellenschutz - im Klartext: die Geheimhaltung auch gegenüber anderen Behörden - wurde und wird regelmäßig über die Strafverfolgung und die Fahndung gestellt (und erst recht über die parlamentarische Aufklärung). Dass auch V-Leute angeworben wurden, die in Neonazi-Organisationen eine eindeutige Führungsrolle innehatten, die ohne jeden Zweifel die politischen Positionen ihrer Gruppen weitervertraten, die auch Straftaten begingen oder begangen hatten, die zum Teil einen enormen Finanzbedarf für sich selbst und ihre Gruppen hatten und für dessen Deckung teils horrende Summen als Honorar erhielten - das alles mag den offiziösen Handbüchern zum Verfassungsschutz- recht und den offiziellen Vorschriften, die für das Bundesamt und einige Landesämter damals schon galten, zuwiderlaufen. Es entspricht jedoch der Dynamik des V-Leute-Systems. Denn sowohl die Verfassungsschutzämter als auch die Staatsschutzabteilungen der Polizei sind daran interessiert, möglichst Interna aus den von ihnen überwachten Organisationen zu erhalten - und die erwarten sie am ehesten von Leuten, die zu den inneren Zirkeln gehören, die wegen ihrer kriminellen Vorgeschichte eine entsprechende Glaubwürdigkeit bei ihren »Kameraden « haben.
Das ist aber nicht alles: Das »Frühwarnsystem«, als das sich der Verfassungsschutz gerne verkauft, hat das Gewaltpotenzial der Neonazi-Szene systematisch falsch eingeschätzt. Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2010, der nur wenige Monate vor der (Selbst-)Aufdeckung des NSU erschien, ist die Rede von der »Affinität« der Neonazis zu Waffen, von einer »latenten« und »prinzipiellen Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt gegen politische Gegner und andere Personen«. Allerdings, so heißt es weiter: »Die Anwendung systematischer Gewalt wird aber nach wie vor weitgehend abgelehnt.« Obwohl die Polizei bei Razzien immer wieder Waffen und Bomben bei Neonazis fand, blieben diese in den Augen des Inlandsgeheimdienstes weiterhin bloße Waffennarren.
Was für den Verfassungsschutz gilt, das trifft in ähnlicher Weise auch für die Polizei zu: Der Aufwand zur Ermittlung in der Mordserie an den Gewerbetreibenden türkischer bzw. griechischer Herkunft war durchaus hoch. Sieben Sonderkommissionen gab es quer durch die Republik, die durch eine »Steuerungsgruppe « unter Beteiligung des Bundeskriminalamtes (BKA) koordiniert wurden. Allein an der Besonderen Aufbauorganisation »Bosporus« in Nürnberg waren 160 Beamte und Beamtinnen beteiligt. »3500 Spuren, 11 000 Personen und Millionen Datensätze von Handys und Kreditkarten« seien im Zuge der Ermittlungen überprüft worden, resümierte das Nachrichtenmagazin »Der Spiegel« im Februar 2011.
Gescheitert sind die Ermittlungen jedoch nicht, weil die Länder um die Führungsrolle stritten und eine Übernahme durch das BKA verhinderten, sondern weil sie in die falsche Richtung geführt wurden. Die Polizei schloss eine rechtsextreme Täterschaft von Anfang an aus. Sie suchte nach Verbindungen der Ermordeten ins kriminelle Milieu. Erst 2006 vermuteten bayerische Profiler einen rassistischen Hintergrund, konnten sich aber mit ihrer Auffassung weder beim BKA noch bei den Sonderkommissionen der anderen Länder durchsetzen.
»Düstere Parallelwelt« ist der zitierte »Spiegel«-Artikel von 2011 überschrieben und gibt damit nicht nur die unter den »Fahndern« vorherrschende Meinung, sondern auch das Bild der (Medien-)Öffentlichkeit wieder: jenes der in kriminelle Machenschaften verwickelten Einwanderer, die zwar Opfer, aber gleichzeitig Mitschuldige sind.
Weiter bauen an der »Sicherheitsarchitektur«
Wer die Ursachen für das Versagen der »Sicherheitsbehörden« jedoch nur im Mangel an Koordination und Informationsaustausch verortet, zieht auch entsprechende politische Schlussfolgerungen. Noch mehr Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten lautete die erste. Vorbild dafür waren das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) und die Antiterrordatei (ATD). Das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus (GAR), in dem die BKA-Staatsschutzabteilung in Meckenheim und das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz die Führungsrollen einnehmen, nahm schon im Dezember 2011 seinen Betrieb auf; die Rechtsextremismus-Datei (RED), in der Polizeien und Dienste aus Bund und Ländern ihre einschlägigen Erkenntnisse speichern sollen, folgte im September 2012, nachdem der Bundestag das Gesetz verabschiedet hatte. Dass mit der Datei nur solche Informationen zusammengeführt und ausgewertet werden können, die zuvor unter dem Label »Rechtsextremismus « erfasst wurden, was bei den NSU-Morden und Anschlägen eben nicht geschehen ist - wen kümmert's?
Klar ist mittlerweile auch, dass der Verfassungsschutz aus der NSU-Krise gestärkt hervorgehen wird. Anfang Dezember 2012 beschloss die Innenministerkonferenz (IMK) seine »Neuausrichtung «. In der Presseerklärung des Innenministers von Mecklenburg-Vorpommern, der 2012 den IMK-Vorsitz innehatte, taucht der NSU nur noch unter »aktuelle Ereignisse« auf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhält mehr Gewicht: Es soll von den Landesämtern »unverzüglich« mit allen relevanten Informationen zu allen »Phänomenbereichen« des »Extremismus « versorgt werden und die Auswertung zentral vornehmen. Es erhält zudem eine Koordinierungsfunktion. Im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) des Verfassungsschutzes, das neu NADIS-Wissensnetz heißt, sollen nun alle Daten im Volltext gespeichert werden. Geeinigt hat man sich schließlich auch auf eine stärkere Überwachung des Internet und auf eine zentrale V-Mann-Datei.
Die Neuausrichtung des Verfassungsschutzes sowie die Pläne der IMK, die Anti-Terror-und die gerade erst errichtete Rechtsextremismus-Datei »analyse-und recherchierfähig« zu machen, dürften diverse Gesetzesänderungen erforderlich machen. Von der derzeit noch in der Opposition wartenden SPD wird da kaum Widerstand kommen. Sie will »den Verfassungsschutz fit machen für den Schutz der Demokratie.«
Ein Ende des V-Leute-Systems oder gar eine vollständige Abschaffung der Ämter kommt für die Staatsparteien, die den Inlandsgeheimdienst für sein Versagen in Sachen NSU mit Fitnessprogrammen und Wellnesskuren belohnen wollen, nicht in Frage. Ein Jahr nach dem Auffliegen der Neonazi-Truppe sind zwar die Untersuchungsausschüsse immer noch mit der Aufklärung des Geschehens befasst, die etablierte Politik der inneren Sicherheit ist hingegen wieder im gewohnten alten Fahrwasser gelandet. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat dafür Mitte November den schlagenden Beweis erbracht: Er gliederte das noch nicht einmal ein Jahr alte GAR in ein neues Gemeinsames Extremismus-und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) ein, mit dem nun Geheimdienste und Polizei auch gegen »Linksextremismus«, »Ausländerextremismus«, Spionage und Proliferation kooperieren sollen. Ansonsten bleibt von der »entschlossenen Bekämpfung des Rechtsextremismus « nur ein erneuter NPD-Verbotsantrag, der an der Realität des Rassismus in diesem Land nichts ändern wird.
Kampf gegen Rechts, aber wie?
Eine Alternative zu diesem Programm setzt nicht auf den weiteren Ausbau geheim(dienstlich)er Überwachung, sondern zum einen auf eine offene politische Auseinandersetzung sowohl mit den rechten und rechtsextremen politischen Gruppierungen als auch mit dem alltäglichen und dem institutionellen Rassismus. Das notwendige Wissen für diese gesellschaftliche Auseinandersetzung, auch das Detailwissen über rechte Organisationen und Seilschaften, ist vorhanden - u. a. bei jenen antifaschistischen Gruppen, Archiven und Bildungszentren, die wegen ihres Engagements vom Verfassungsschutz überwacht und als »Linksextremisten« abgestempelt werden. Den Verfassungsschutz braucht es für diese gesellschaftliche Auseinandersetzung nicht. Ihn abzuschaffen ist das Gebot der Stunde.
Das Problem rechter Gewalt besteht nicht in einer Gefährdung der »freiheitlichen demokratischen Grundordnung« oder des »Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder « - so die Floskeln der Verfassungsschutzgesetze. Weil hier nicht die staatliche Sicherheit und Ordnung bedroht sind, sondern das Leben, die Gesundheit und die Bewegungsfreiheit der Angehörigen von Minderheiten, braucht es zum zweiten eine Polizei, die das Vertrauen und die Mithilfe der Betroffenen sucht, auch wenn sie keinen deutschen Pass haben und sich nicht im politischen und gesellschaftlichen Mainstream bewegen. Das kann nur gelingen, wenn sie ihr eigenes diskriminierendes Verhalten gegenüber diesen Minderheiten und ihren institutionalisierten Rassismus beendet. Eine Polizei, die ihre »verdachtsunabhängigen« Kontrollen systematisch an der Hautfarbe oder dem »ausländischen Aussehen« orientiert, stellt Immigranten und Asylsuchende unter Generalverdacht. Sie ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung.
Und drittens schließlich braucht es eine Politik, die Rassismus und Rechtsextremismus nicht erst dann als Problem wahrnimmt, wenn der Standort Deutschland und das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gefährdet sind. Eine Politik, die ständig vor »unkontrollierter Zuwanderung« warnt und das Ausländerrecht verschärft, bleibt unglaubwürdig, auch wenn sie den »Aufstand der Anständigen« ausruft wie Bundeskanzler Gerhard Schröder Anfang des letzten Jahrzehnts, oder Betroffenheitsbekenntnisse gegenüber den Opfern des NSU ablegt wie Bundeskanzlerin Angela Merkel im vergangenen Jahr 2012.
Die Würde des Menschen ist unantastbar
Art. 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Ein bitterer Sieg
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte urteilt: Menschenrechte von El Masri wurden verletzt
Nach fast acht Jahren vergeblicher juristischer Bemühungen in fünf Staaten konnten der deutsche Staatsbürger Khaled El Masri und seine US-amerikanischen Anwälte am 13. Dezember 2012 einen historischen Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verbuchen. Die Große Kammer verurteilte die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien wegen ihrer Beteiligung an der Folter, willkürlichen Festnahme und unmenschlicher Behandlung bei El Masris Festnahme in Skopje, der mazedonischen Hauptstadt, am 31. Dezember 2003. Von dort wurde er anschließend von CIA-Agenten nach Afghanistan entführt und ohne Angabe von Gründen am 29. Mai 2004 nach Albanien verbracht und freigelassen. Es war das erste Urteil des Straßburger Gerichtes über die Praktiken des US-Geheimdienstes im Rahmen des Extraordinary Rendition-Programms. Weitere Fälle sind gegen Polen und Litauen anhängig, da die USA Geheimgefängnisse in beiden Staaten unterhielten, in denen Terrorismusverdächtige festgehalten und teilweise gefoltert wurden.
Das Urteil erfuhr nicht nur in Deutschland und Europa, sondern in den USA große Aufmerksamkeit. Dort hatte El Masri mehrfach vergeblich versucht, die Hauptverantwortlichen für seine Odyssee, die US-Regierung und die CIA, zur Verantwortung ziehen zu lassen. Doch obwohl die Fakten in seinem Fall weltweit bekannt und weitgehend gesichert sind, wiesen US-Gerichte seine Klagen mit der absurden Begründung ab, seine Entführung und Misshandlung stelle ein Staatsgeheimnis dar (state secrets privilige). In Spanien fanden immerhin umfangreiche Ermittlungen statt, da die CIA-Entführungsflüge in diesem und anderen Fällen vom Flughafen Mallorca aus durchgeführt wurden. Die Ergebnisse dieser Ermittlungen gingen in die Arbeit der Staatsanwaltschaft München ein, die zuständig ist, weil El Masri Deutscher ist (sogenanntes passives Personalitätsprinzip). Das Amtsgericht München erließ zwar Haftbefehle gegen 13 an der Entführung mutmaßlich beteiligte CIA-Agenten. Doch die Bundesregierung verzichtete darauf, gegenüber den USA auf die Auslieferung der Tatverdächtigen zu drängen. Mazedonien und Albanien blockten von Anfang an jegliche Bemühungen von Anwälten und Menschenrechtsorganisationen ab, die Straftaten aufzuklären und gerichtlich zu ahnden.
Imposantes Sündenregister
Nun hat es also das schwächste Glied in dieser Kette in Straßburg erwischt: Mazedonien. Hinsichtlich des Sachverhaltes folgte der EGMR der Darstellung des Klägers, der die Ereignisse ausführlich und widerspruchsfrei geschildert hatte. Mazedonien hatte bis zuletzt entgegen der soliden Dokumentation deutscher und europäischer Stellen die Fakten bestritten. Der EGMR stellt mehrere Verstöße gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest und zwar wegen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung durch eine 23-tägige Isolationshaft in einem Hotel in Skopje und wegen Folter durch Prügel und Vergewaltigung am Flughafen in Skopje. Durch die Überstellung von El Masri an die USA sei er zudem der Gefahr weiterer Verstöße gegen Artikel 3 ausgesetzt gewesen. Auch die mangelhafte Untersuchung der Vorfälle durch Mazedonien verletzt Artikel 3. Dazu kommen noch Verstöße gegen Artikel 5 wegen des fehlenden gerichtlichen Haftbefehls, gegen das Recht auf Privat-und Familienleben nach Artikel 8 und gegen das Recht auf wirksame Beschwerde nach Artikel 13 EMRK. Ein imposantes Sündenregister also. Kein Wunder, dass vor allem die US-Juristen positiv auf das Urteil reagiert hatten, die seit über elf Jahren vergeblich versuchten, vor US-Gerichten auf die Einhaltung scheinbar selbstverständlicher Bürger-und Menschenrechte zu klagen.
So spricht Scott Horton vom »Harper's Magazine« von einem wegweisenden Ereignis, weil erstmals ein hochrangiges Gericht mit juristischer Bindungskraft die routinemäßig von der CIA verwandten Praktiken rechtlich als Folter einordne. Horton fordert, dass sich US-Präsident Barack Obama auf der Grundlage der Gerichtsentscheidung entschuldigt, eine Entschädigung sowie medizinische Behandlung für El Masri anbietet und erklärt, dass die CIA diese und ähnliche Maßnahmen nicht mehr anwende. Doch es ist kaum zu erwarten, dass die US-Regierung diesem Begehren nachkommt oder sich gar entschließt, die beteiligten Agenten und deren Vorgesetzte strafzuverfolgen. So wird es also in den nächsten Jahren bei dem Zustand weitestgehender Straflosigkeit der Menschenrechtsverletzungen der USA bleiben, es sei denn, die Tatverdächtigen reisten in den Einzugsbereich des Europäischen Haftbefehls oder in solche Länder, von denen aus eine Auslieferung nach Deutschland oder anderswo möglich wäre.
Mehr Schutz gegen Folter
Doch das Urteil entfaltet nicht nur innerhalb der USA Sprengkraft. Die klaren juristischen Ausführungen zu Artikel 3 EMRK, insbesondere zu Folter, werden in vielen anhängigen Verfahren zu den Geheimgefängnissen in Polen und Litauen sowie zu den Praktiken der britischen Streitkräfte bei der Gefangenenbehandlung in Irak eine große Rolle spielen. Schon am 25. September 2012 hatte der Straßburger Gerichtshof im Fall El Haski gegen Belgien den europäischen Strafverfolgungsbehörden Grenzen im Umgang mit Informationen gesetzt, die mutmaßlich durch Folter erlangt wurden. Der aus Marokko stammende El Haski war von einem Brüsseler Gericht wegen terroristischer Straftaten auf der Grundlage von Beweisen verurteilt worden, die die marokkanische Polizei den Belgiern übermittelt hatte. Die belgische und die britische Regierung hatten in Straßburg vertreten, dass El Haski den vollen Nachweis hätte erbringen müssen, dass die Beweise unter Einsatz von Folter gewonnen wurden. Der EGMR wandte demgegenüber einen deutlich niedrigen Beweisstandard an. In Marokkos Gefängnissen würden Terrorismusverdächtige regelmäßig gefoltert, daher bestünde eine reelle Gefahr, dass dies auch im Falle der Aussagen der Fall war, die zur Verurteilung El Haskis führten. Innerhalb weniger Wochen fällten die Straßburger Richter somit zwei Urteile, die den rechtlichen Schutz vor Folter deutlich verbessern.
Khaled El Masri wird sich über das Urteil vom 13. Dezember 2012 und die dort ausgesprochene Entschädigung von 60 000 Euro für den immateriellen Schaden dennoch wenig freuen. Für ihn kommen sowohl die Entschädigung als auch die Genugtuung zu spät, er erlebte die Urteilsverkündung in der Justizvollzugsanstalt in Kempten. Die unbarmherzige bayrische Justiz hatte den Mann, obschon durch die Folter und die erlittene Behandlung traumatisiert, wegen Körperverletzung und anderer Delikte zu insgesamt über drei Jahren Haft verurteilt. El Masri hat den bis dahin bestehenden guten Kontakt zu den ihn unterstützenden Menschenrechtorganisationen in der Haft abgebrochen und auch von den noch laufenden Gerichtsverfahren nichts erwartet. So wertvoll also der Urteilsspruch aus Straßburg für die juristischen Debatten um Folter und für die Folterprävention in der Zukunft sein mag, als Gerechtigkeit für Khaled El Masri wird man ihn dennoch nicht ansehen können.
Copyright © S. Fischer Verlag GmbH, Frankfurt
Es kann nicht verwundern, dass der kurzatmige Umgang der höchsten politischen Stellen mit dem Thema Rechtsextremismus den alltäglichen Rassismus gegen Migranten auf der Straße, in Institutionen wie vor allem Ausländer-und Polizeibehörden geradezu herausfordert und gleichzeitig absegnet. Zudem ist es ja offenbar gar nicht Kurzatmigkeit, wenn man gleichzeitig feststellt, dass es auch in anderen Bereichen eine gezielte, sogar gesetzlich vorgesehene Diskriminierung von Migranten gibt. So hat das Bundesverfassungsgericht, nach bald 20 Jahren endlich, im Jahre 2012 geurteilt, dass gekürzte Sozialleistungen an Asylsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig sind, weil der übliche Hartz-IV-Satz sowieso schon nur das Existenzminimum darstellt - weniger als Minimum geht nicht (siehe S. 26 ff. und S. 30 ff.).
Jedenfalls müssen wir feststellen, dass, ganz ohne unser Zutun, dieses Thema in all seinen Facetten mit insgesamt mehr als einem Dutzend Artikeln inhaltlicher Schwerpunkt dieses Reports geworden ist - und damit auch die traurige Realität im Land spiegelt. Das reicht von der Abschaffung des Asylrechts, auf dessen 20. Todestag jetzt im Jahre 2013 wir schon einmal vorausgeblickt haben (siehe S. 143 ff.) über die Sonderbehandlung von asylsuchenden Roma (siehe S. 156 ff.) bis zur gerichtlichen Aufarbeitung des Verbrennungstods von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam (siehe S. 191 ff.).
Mit dem letzten Artikel in diesem Report kehren wir zum Verfassungsschutz zurück und stellen fest, dass er auf dem linken Auge nach wie vor »hyperaktiv« ist und überwacht, was das Zeug hält, wobei er nicht einmal vor Abgeordneten des Deutschen Bundestags Halt macht (siehe S. 201 ff.). Das Tüpfelchen auf dem i, eine wahre Posse, wenn es im Gesamtzusammenhang nicht gleichzeitig wieder ein verheerendes Signal darstellte: Dem Verfassungsschutz sollte, per Gesetz, übertragen werden, über die Gemeinnützigkeit von Vereinen zu entscheiden. Listet er einen solchen Verein in seinen jährlichen Verfassungsschutzberichten als extremistisch, sollte dieser gegenüber dem Finanzamt automatisch die Gemeinnützigkeit verlieren, ohne Möglichkeit eines Rechtsmittels; überflüssig festzuhalten, dass es da natürlich wieder hauptsächlich Vereine im linken Spektrum getroffen hätte und dabei ausgerechnet solche, die sich mit ihrer antifaschistischen Arbeit dem alltäglichen Rassismus entgegenstellen. Energischer Widerstand von mehr als 100 bürgerrechtlich bewegten Organisationen konnte dieses Gesetz in letzter Minute verhindern (siehe S. 129 ff.).
Abschließend ist eins klar: Der Verfassungsschutz ist gründlich diskreditiert. Die Verfassungsschutzberichte sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen; sie gehören geschreddert. Der Grundrechte-Report, der jährlich die Verfassungswirklichkeit in unserem Land beleuchtet und gern als »alternativer Verfassungsschutzbericht « apostrophiert wird, hat ab sofort diese Bezeichnung hinter sich gelassen. Es gibt keine Alternative mehr. Er ist der einzige.
Einleitung
Betriebsunfall NSU? Falsche Interpretationen und übliche Lösungen
Der »Nationalsozialistische Untergrund« (NSU) und die Arbeit der »Sicherheitsbehörden« beschäftigen derzeit einen Untersuchungsausschuss des Bundestages und drei weitere in den Land- tagen Thüringens, Sachsens und Bayerns. Mehrere Hunderttausend Blatt Akten hat der Bundestagsausschuss inzwischen zusammengetragen, dutzende Zeugen wurden vernommen. Ständig erzeugte der große Skandal neue kleinere: Akten, die geschreddert wurden, V-Leute aus dem Umfeld der Gruppe, die die Verfassungsschutzämter oder - im Falle Berlins - der polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes (LKA) dem Ausschuss zu benennen »vergaßen«, Informationen, die nicht weitergegeben wurden. Die Aufklärung, so scheint es, nimmt ihren Lauf.
Dennoch besteht die Gefahr, dass auch der Fall NSU, wie so viele Geheimdienstskandale zuvor, ohne angemessene Folgen im Sande verläuft, die Politik der »inneren Sicherheit« zur Tagesordnung zurückkehrt und der Verfassungsschutz am Ende noch ausgebaut wird. Zum einen, weil die Öffentlichkeit nach den zeitweise fast täglichen Enthüllungen den Überblick und das Interesse zu verlieren droht; zum anderen, weil im kommenden Herbst 2013 gewählt wird und der Untersuchungsausschuss des Bundestages die eigentliche Untersuchung allerspätestens vor der Sommerpause beenden und seinen Bericht produzieren muss, damit noch in dieser Legislaturperiode eine - abschließende - Debatte im Plenum stattfinden kann. Die etablierten Parteien werden das Thema aus dem Wahlkampf heraushalten wollen. Der NSU-Skandal könnte also allenfalls noch durch die Ausschüsse der Landtage am Köcheln gehalten werden.
Nichts als Pannen?
Die Gefahr, dass der NSU-Skandal ohne ernsthafte Folgen bleibt, ist umso größer, als die Bundesregierung, die »Sicherheitsbehörden « selbst und die etablierten Parteien sich längst auf eine Interpretation des Falles festgelegt und erste Folgerungen daraus bereits in institutionelle und gesetzliche Formen gegossen haben. Der Fall NSU sei zwar eine gravierende »Niederlage der Sicherheitsbehörden«, letztlich aber doch nur ein Betriebsunfall gewesen, eine Serie von schlimmen Pannen, deren Ursachen in mangelnder Kommunikation und Kooperation zwischen Bund und Ländern, zwischen Polizeibehörden und Geheimdiensten zu suchen seien.
Sicher: Pannen hat es reichlich gegeben: Es waren großenteils Pannen mit System. Mindestens 17 V-Leute der Landesämter und des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des polizeilichen Staatsschutzes waren im Umfeld des NSU und des »Thüringer Heimatschutzes «, aus dem das Trio hervorging, aktiv. Das V-Leute-System gehört zur Quintessenz der geheimdienstlichen und polit-polizeilichen Arbeit. Der damit verbundene Quellenschutz - im Klartext: die Geheimhaltung auch gegenüber anderen Behörden - wurde und wird regelmäßig über die Strafverfolgung und die Fahndung gestellt (und erst recht über die parlamentarische Aufklärung). Dass auch V-Leute angeworben wurden, die in Neonazi-Organisationen eine eindeutige Führungsrolle innehatten, die ohne jeden Zweifel die politischen Positionen ihrer Gruppen weitervertraten, die auch Straftaten begingen oder begangen hatten, die zum Teil einen enormen Finanzbedarf für sich selbst und ihre Gruppen hatten und für dessen Deckung teils horrende Summen als Honorar erhielten - das alles mag den offiziösen Handbüchern zum Verfassungsschutz- recht und den offiziellen Vorschriften, die für das Bundesamt und einige Landesämter damals schon galten, zuwiderlaufen. Es entspricht jedoch der Dynamik des V-Leute-Systems. Denn sowohl die Verfassungsschutzämter als auch die Staatsschutzabteilungen der Polizei sind daran interessiert, möglichst Interna aus den von ihnen überwachten Organisationen zu erhalten - und die erwarten sie am ehesten von Leuten, die zu den inneren Zirkeln gehören, die wegen ihrer kriminellen Vorgeschichte eine entsprechende Glaubwürdigkeit bei ihren »Kameraden « haben.
Das ist aber nicht alles: Das »Frühwarnsystem«, als das sich der Verfassungsschutz gerne verkauft, hat das Gewaltpotenzial der Neonazi-Szene systematisch falsch eingeschätzt. Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2010, der nur wenige Monate vor der (Selbst-)Aufdeckung des NSU erschien, ist die Rede von der »Affinität« der Neonazis zu Waffen, von einer »latenten« und »prinzipiellen Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt gegen politische Gegner und andere Personen«. Allerdings, so heißt es weiter: »Die Anwendung systematischer Gewalt wird aber nach wie vor weitgehend abgelehnt.« Obwohl die Polizei bei Razzien immer wieder Waffen und Bomben bei Neonazis fand, blieben diese in den Augen des Inlandsgeheimdienstes weiterhin bloße Waffennarren.
Was für den Verfassungsschutz gilt, das trifft in ähnlicher Weise auch für die Polizei zu: Der Aufwand zur Ermittlung in der Mordserie an den Gewerbetreibenden türkischer bzw. griechischer Herkunft war durchaus hoch. Sieben Sonderkommissionen gab es quer durch die Republik, die durch eine »Steuerungsgruppe « unter Beteiligung des Bundeskriminalamtes (BKA) koordiniert wurden. Allein an der Besonderen Aufbauorganisation »Bosporus« in Nürnberg waren 160 Beamte und Beamtinnen beteiligt. »3500 Spuren, 11 000 Personen und Millionen Datensätze von Handys und Kreditkarten« seien im Zuge der Ermittlungen überprüft worden, resümierte das Nachrichtenmagazin »Der Spiegel« im Februar 2011.
Gescheitert sind die Ermittlungen jedoch nicht, weil die Länder um die Führungsrolle stritten und eine Übernahme durch das BKA verhinderten, sondern weil sie in die falsche Richtung geführt wurden. Die Polizei schloss eine rechtsextreme Täterschaft von Anfang an aus. Sie suchte nach Verbindungen der Ermordeten ins kriminelle Milieu. Erst 2006 vermuteten bayerische Profiler einen rassistischen Hintergrund, konnten sich aber mit ihrer Auffassung weder beim BKA noch bei den Sonderkommissionen der anderen Länder durchsetzen.
»Düstere Parallelwelt« ist der zitierte »Spiegel«-Artikel von 2011 überschrieben und gibt damit nicht nur die unter den »Fahndern« vorherrschende Meinung, sondern auch das Bild der (Medien-)Öffentlichkeit wieder: jenes der in kriminelle Machenschaften verwickelten Einwanderer, die zwar Opfer, aber gleichzeitig Mitschuldige sind.
Weiter bauen an der »Sicherheitsarchitektur«
Wer die Ursachen für das Versagen der »Sicherheitsbehörden« jedoch nur im Mangel an Koordination und Informationsaustausch verortet, zieht auch entsprechende politische Schlussfolgerungen. Noch mehr Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten lautete die erste. Vorbild dafür waren das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) und die Antiterrordatei (ATD). Das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus (GAR), in dem die BKA-Staatsschutzabteilung in Meckenheim und das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz die Führungsrollen einnehmen, nahm schon im Dezember 2011 seinen Betrieb auf; die Rechtsextremismus-Datei (RED), in der Polizeien und Dienste aus Bund und Ländern ihre einschlägigen Erkenntnisse speichern sollen, folgte im September 2012, nachdem der Bundestag das Gesetz verabschiedet hatte. Dass mit der Datei nur solche Informationen zusammengeführt und ausgewertet werden können, die zuvor unter dem Label »Rechtsextremismus « erfasst wurden, was bei den NSU-Morden und Anschlägen eben nicht geschehen ist - wen kümmert's?
Klar ist mittlerweile auch, dass der Verfassungsschutz aus der NSU-Krise gestärkt hervorgehen wird. Anfang Dezember 2012 beschloss die Innenministerkonferenz (IMK) seine »Neuausrichtung «. In der Presseerklärung des Innenministers von Mecklenburg-Vorpommern, der 2012 den IMK-Vorsitz innehatte, taucht der NSU nur noch unter »aktuelle Ereignisse« auf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhält mehr Gewicht: Es soll von den Landesämtern »unverzüglich« mit allen relevanten Informationen zu allen »Phänomenbereichen« des »Extremismus « versorgt werden und die Auswertung zentral vornehmen. Es erhält zudem eine Koordinierungsfunktion. Im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) des Verfassungsschutzes, das neu NADIS-Wissensnetz heißt, sollen nun alle Daten im Volltext gespeichert werden. Geeinigt hat man sich schließlich auch auf eine stärkere Überwachung des Internet und auf eine zentrale V-Mann-Datei.
Die Neuausrichtung des Verfassungsschutzes sowie die Pläne der IMK, die Anti-Terror-und die gerade erst errichtete Rechtsextremismus-Datei »analyse-und recherchierfähig« zu machen, dürften diverse Gesetzesänderungen erforderlich machen. Von der derzeit noch in der Opposition wartenden SPD wird da kaum Widerstand kommen. Sie will »den Verfassungsschutz fit machen für den Schutz der Demokratie.«
Ein Ende des V-Leute-Systems oder gar eine vollständige Abschaffung der Ämter kommt für die Staatsparteien, die den Inlandsgeheimdienst für sein Versagen in Sachen NSU mit Fitnessprogrammen und Wellnesskuren belohnen wollen, nicht in Frage. Ein Jahr nach dem Auffliegen der Neonazi-Truppe sind zwar die Untersuchungsausschüsse immer noch mit der Aufklärung des Geschehens befasst, die etablierte Politik der inneren Sicherheit ist hingegen wieder im gewohnten alten Fahrwasser gelandet. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat dafür Mitte November den schlagenden Beweis erbracht: Er gliederte das noch nicht einmal ein Jahr alte GAR in ein neues Gemeinsames Extremismus-und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) ein, mit dem nun Geheimdienste und Polizei auch gegen »Linksextremismus«, »Ausländerextremismus«, Spionage und Proliferation kooperieren sollen. Ansonsten bleibt von der »entschlossenen Bekämpfung des Rechtsextremismus « nur ein erneuter NPD-Verbotsantrag, der an der Realität des Rassismus in diesem Land nichts ändern wird.
Kampf gegen Rechts, aber wie?
Eine Alternative zu diesem Programm setzt nicht auf den weiteren Ausbau geheim(dienstlich)er Überwachung, sondern zum einen auf eine offene politische Auseinandersetzung sowohl mit den rechten und rechtsextremen politischen Gruppierungen als auch mit dem alltäglichen und dem institutionellen Rassismus. Das notwendige Wissen für diese gesellschaftliche Auseinandersetzung, auch das Detailwissen über rechte Organisationen und Seilschaften, ist vorhanden - u. a. bei jenen antifaschistischen Gruppen, Archiven und Bildungszentren, die wegen ihres Engagements vom Verfassungsschutz überwacht und als »Linksextremisten« abgestempelt werden. Den Verfassungsschutz braucht es für diese gesellschaftliche Auseinandersetzung nicht. Ihn abzuschaffen ist das Gebot der Stunde.
Das Problem rechter Gewalt besteht nicht in einer Gefährdung der »freiheitlichen demokratischen Grundordnung« oder des »Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder « - so die Floskeln der Verfassungsschutzgesetze. Weil hier nicht die staatliche Sicherheit und Ordnung bedroht sind, sondern das Leben, die Gesundheit und die Bewegungsfreiheit der Angehörigen von Minderheiten, braucht es zum zweiten eine Polizei, die das Vertrauen und die Mithilfe der Betroffenen sucht, auch wenn sie keinen deutschen Pass haben und sich nicht im politischen und gesellschaftlichen Mainstream bewegen. Das kann nur gelingen, wenn sie ihr eigenes diskriminierendes Verhalten gegenüber diesen Minderheiten und ihren institutionalisierten Rassismus beendet. Eine Polizei, die ihre »verdachtsunabhängigen« Kontrollen systematisch an der Hautfarbe oder dem »ausländischen Aussehen« orientiert, stellt Immigranten und Asylsuchende unter Generalverdacht. Sie ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung.
Und drittens schließlich braucht es eine Politik, die Rassismus und Rechtsextremismus nicht erst dann als Problem wahrnimmt, wenn der Standort Deutschland und das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gefährdet sind. Eine Politik, die ständig vor »unkontrollierter Zuwanderung« warnt und das Ausländerrecht verschärft, bleibt unglaubwürdig, auch wenn sie den »Aufstand der Anständigen« ausruft wie Bundeskanzler Gerhard Schröder Anfang des letzten Jahrzehnts, oder Betroffenheitsbekenntnisse gegenüber den Opfern des NSU ablegt wie Bundeskanzlerin Angela Merkel im vergangenen Jahr 2012.
Die Würde des Menschen ist unantastbar
Art. 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Ein bitterer Sieg
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte urteilt: Menschenrechte von El Masri wurden verletzt
Nach fast acht Jahren vergeblicher juristischer Bemühungen in fünf Staaten konnten der deutsche Staatsbürger Khaled El Masri und seine US-amerikanischen Anwälte am 13. Dezember 2012 einen historischen Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verbuchen. Die Große Kammer verurteilte die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien wegen ihrer Beteiligung an der Folter, willkürlichen Festnahme und unmenschlicher Behandlung bei El Masris Festnahme in Skopje, der mazedonischen Hauptstadt, am 31. Dezember 2003. Von dort wurde er anschließend von CIA-Agenten nach Afghanistan entführt und ohne Angabe von Gründen am 29. Mai 2004 nach Albanien verbracht und freigelassen. Es war das erste Urteil des Straßburger Gerichtes über die Praktiken des US-Geheimdienstes im Rahmen des Extraordinary Rendition-Programms. Weitere Fälle sind gegen Polen und Litauen anhängig, da die USA Geheimgefängnisse in beiden Staaten unterhielten, in denen Terrorismusverdächtige festgehalten und teilweise gefoltert wurden.
Das Urteil erfuhr nicht nur in Deutschland und Europa, sondern in den USA große Aufmerksamkeit. Dort hatte El Masri mehrfach vergeblich versucht, die Hauptverantwortlichen für seine Odyssee, die US-Regierung und die CIA, zur Verantwortung ziehen zu lassen. Doch obwohl die Fakten in seinem Fall weltweit bekannt und weitgehend gesichert sind, wiesen US-Gerichte seine Klagen mit der absurden Begründung ab, seine Entführung und Misshandlung stelle ein Staatsgeheimnis dar (state secrets privilige). In Spanien fanden immerhin umfangreiche Ermittlungen statt, da die CIA-Entführungsflüge in diesem und anderen Fällen vom Flughafen Mallorca aus durchgeführt wurden. Die Ergebnisse dieser Ermittlungen gingen in die Arbeit der Staatsanwaltschaft München ein, die zuständig ist, weil El Masri Deutscher ist (sogenanntes passives Personalitätsprinzip). Das Amtsgericht München erließ zwar Haftbefehle gegen 13 an der Entführung mutmaßlich beteiligte CIA-Agenten. Doch die Bundesregierung verzichtete darauf, gegenüber den USA auf die Auslieferung der Tatverdächtigen zu drängen. Mazedonien und Albanien blockten von Anfang an jegliche Bemühungen von Anwälten und Menschenrechtsorganisationen ab, die Straftaten aufzuklären und gerichtlich zu ahnden.
Imposantes Sündenregister
Nun hat es also das schwächste Glied in dieser Kette in Straßburg erwischt: Mazedonien. Hinsichtlich des Sachverhaltes folgte der EGMR der Darstellung des Klägers, der die Ereignisse ausführlich und widerspruchsfrei geschildert hatte. Mazedonien hatte bis zuletzt entgegen der soliden Dokumentation deutscher und europäischer Stellen die Fakten bestritten. Der EGMR stellt mehrere Verstöße gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest und zwar wegen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung durch eine 23-tägige Isolationshaft in einem Hotel in Skopje und wegen Folter durch Prügel und Vergewaltigung am Flughafen in Skopje. Durch die Überstellung von El Masri an die USA sei er zudem der Gefahr weiterer Verstöße gegen Artikel 3 ausgesetzt gewesen. Auch die mangelhafte Untersuchung der Vorfälle durch Mazedonien verletzt Artikel 3. Dazu kommen noch Verstöße gegen Artikel 5 wegen des fehlenden gerichtlichen Haftbefehls, gegen das Recht auf Privat-und Familienleben nach Artikel 8 und gegen das Recht auf wirksame Beschwerde nach Artikel 13 EMRK. Ein imposantes Sündenregister also. Kein Wunder, dass vor allem die US-Juristen positiv auf das Urteil reagiert hatten, die seit über elf Jahren vergeblich versuchten, vor US-Gerichten auf die Einhaltung scheinbar selbstverständlicher Bürger-und Menschenrechte zu klagen.
So spricht Scott Horton vom »Harper's Magazine« von einem wegweisenden Ereignis, weil erstmals ein hochrangiges Gericht mit juristischer Bindungskraft die routinemäßig von der CIA verwandten Praktiken rechtlich als Folter einordne. Horton fordert, dass sich US-Präsident Barack Obama auf der Grundlage der Gerichtsentscheidung entschuldigt, eine Entschädigung sowie medizinische Behandlung für El Masri anbietet und erklärt, dass die CIA diese und ähnliche Maßnahmen nicht mehr anwende. Doch es ist kaum zu erwarten, dass die US-Regierung diesem Begehren nachkommt oder sich gar entschließt, die beteiligten Agenten und deren Vorgesetzte strafzuverfolgen. So wird es also in den nächsten Jahren bei dem Zustand weitestgehender Straflosigkeit der Menschenrechtsverletzungen der USA bleiben, es sei denn, die Tatverdächtigen reisten in den Einzugsbereich des Europäischen Haftbefehls oder in solche Länder, von denen aus eine Auslieferung nach Deutschland oder anderswo möglich wäre.
Mehr Schutz gegen Folter
Doch das Urteil entfaltet nicht nur innerhalb der USA Sprengkraft. Die klaren juristischen Ausführungen zu Artikel 3 EMRK, insbesondere zu Folter, werden in vielen anhängigen Verfahren zu den Geheimgefängnissen in Polen und Litauen sowie zu den Praktiken der britischen Streitkräfte bei der Gefangenenbehandlung in Irak eine große Rolle spielen. Schon am 25. September 2012 hatte der Straßburger Gerichtshof im Fall El Haski gegen Belgien den europäischen Strafverfolgungsbehörden Grenzen im Umgang mit Informationen gesetzt, die mutmaßlich durch Folter erlangt wurden. Der aus Marokko stammende El Haski war von einem Brüsseler Gericht wegen terroristischer Straftaten auf der Grundlage von Beweisen verurteilt worden, die die marokkanische Polizei den Belgiern übermittelt hatte. Die belgische und die britische Regierung hatten in Straßburg vertreten, dass El Haski den vollen Nachweis hätte erbringen müssen, dass die Beweise unter Einsatz von Folter gewonnen wurden. Der EGMR wandte demgegenüber einen deutlich niedrigen Beweisstandard an. In Marokkos Gefängnissen würden Terrorismusverdächtige regelmäßig gefoltert, daher bestünde eine reelle Gefahr, dass dies auch im Falle der Aussagen der Fall war, die zur Verurteilung El Haskis führten. Innerhalb weniger Wochen fällten die Straßburger Richter somit zwei Urteile, die den rechtlichen Schutz vor Folter deutlich verbessern.
Khaled El Masri wird sich über das Urteil vom 13. Dezember 2012 und die dort ausgesprochene Entschädigung von 60 000 Euro für den immateriellen Schaden dennoch wenig freuen. Für ihn kommen sowohl die Entschädigung als auch die Genugtuung zu spät, er erlebte die Urteilsverkündung in der Justizvollzugsanstalt in Kempten. Die unbarmherzige bayrische Justiz hatte den Mann, obschon durch die Folter und die erlittene Behandlung traumatisiert, wegen Körperverletzung und anderer Delikte zu insgesamt über drei Jahren Haft verurteilt. El Masri hat den bis dahin bestehenden guten Kontakt zu den ihn unterstützenden Menschenrechtorganisationen in der Haft abgebrochen und auch von den noch laufenden Gerichtsverfahren nichts erwartet. So wertvoll also der Urteilsspruch aus Straßburg für die juristischen Debatten um Folter und für die Folterprävention in der Zukunft sein mag, als Gerechtigkeit für Khaled El Masri wird man ihn dennoch nicht ansehen können.
Copyright © S. Fischer Verlag GmbH, Frankfurt
... weniger
Autoren-Porträt
Müller-Heidelberg, TillDer Grundrechte-Report wird herausgegeben von renommierten Bürgerrechtsorganisationen, darunter die Humanistische Union, die Neue Richtervereinigung, PRO ASYL und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein.
Bibliographische Angaben
- 2013, 240 Seiten, Maße: 12,6 x 19 cm, Taschenbuch, Deutsch
- Herausgegeben: Till Müller-Heidelberg, Elke Steven, Marei Pelzer
- Verlag: FISCHER Taschenbuch
- ISBN-10: 3596196485
- ISBN-13: 9783596196487
- Erscheinungsdatum: 15.05.2013
Rezension zu „Grundrechte-Report 2013 “
Eine unverzichtbare Bestandsaufnahme unerfüllter, vorenthaltener oder wiedererlangter Grundrechte in Deutschland Natalie Wohlleben Portal für Politikwissenschaft 20131107
Pressezitat
Eine unverzichtbare Bestandsaufnahme unerfüllter, vorenthaltener oder wiedererlangter Grundrechte in Deutschland Natalie Wohlleben Portal für Politikwissenschaft 20131107
Kommentar zu "Grundrechte-Report 2013"
0 Gebrauchte Artikel zu „Grundrechte-Report 2013“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Grundrechte-Report 2013".
Kommentar verfassen