Mestmäcker, E: Wettbewerb in der Privatrechtsgesellschaft
Erweiterte Fassung der Böhm-Vorlesung
Franz Böhm tritt als Rechtswissenschaftler neben die großen Wirtschaftswissenschaftler Walter Eucken und F. A. von Hayek, denen das Walter Eucken Institut jährliche Gedächtnisvorlesungen widmet. Diese Wissenschaftler erforschten die Prinzipien, welche die...
Leider schon ausverkauft
Buch (Kartoniert)
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenlose Rücksendung
Produktdetails
Produktinformationen zu „Mestmäcker, E: Wettbewerb in der Privatrechtsgesellschaft “
Klappentext zu „Mestmäcker, E: Wettbewerb in der Privatrechtsgesellschaft “
Franz Böhm tritt als Rechtswissenschaftler neben die großen Wirtschaftswissenschaftler Walter Eucken und F. A. von Hayek, denen das Walter Eucken Institut jährliche Gedächtnisvorlesungen widmet. Diese Wissenschaftler erforschten die Prinzipien, welche die Marktwirtschaft als Ordnung für freie und gleiche Bürger in der Demokratie begründen und legitimieren. Ernst-Joachim Mestmäcker erläutert, wie Franz Böhm die Theorie der Wirtschaftsverfassung als eine Gesamtordnung, zu der Wettbewerb und Privatrechtsgesellschaft gehören, begründete. Er zeigt, dass freie gesellschaftliche Ordnungen auf Spielregeln angewiesen sind und dass die wichtigsten Spielregeln der Marktwirtschaft die nicht utilitaristischen Regeln des Privatrechts sind. Durch sie können die Menschen ihre Lebenspläne rechtlich gesichert verwirklichen. Böhms Theorie der Privatrechtsgesellschaft hat diese Grundlage freier Ordnungen neu begründet.
Bibliographische Angaben
- Autor: Ernst-Joachim Mestmäcker
- 2019, 63 Seiten, Maße: 14,6 x 22,4 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Text: Böhm, Franz
- Verlag: Mohr Siebeck
- ISBN-10: 3161559118
- ISBN-13: 9783161559112
Kommentar zu "Mestmäcker, E: Wettbewerb in der Privatrechtsgesellschaft"
0 Gebrauchte Artikel zu „Mestmäcker, E: Wettbewerb in der Privatrechtsgesellschaft“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Mestmäcker, E: Wettbewerb in der Privatrechtsgesellschaft".
Kommentar verfassen