Prekäre Legitimitäten
Rechtfertigung von Herrschaft in der postnationalen Konstellation
Politische Herrschaft konzentriert sich nicht mehr allein auf die Ebene des Nationalstaats. Supra- und internationale Regimes wie EU, UNO und G8 haben im Zeitalter der Globalisierung an Bedeutung gewonnen. Wie aber steht es um die demokratische Legitimität...
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Produktinformationen zu „Prekäre Legitimitäten “
Politische Herrschaft konzentriert sich nicht mehr allein auf die Ebene des Nationalstaats. Supra- und internationale Regimes wie EU, UNO und G8 haben im Zeitalter der Globalisierung an Bedeutung gewonnen. Wie aber steht es um die demokratische Legitimität der entstehenden postnationalen Herrschaftsformen? Die Autoren beleuchten, welche Rechtfertigungsmuster die öffentliche Debatten dominieren und welche Prinzipien dabei im Mittelpunkt positiver bzw. kritischer Bewertungen stehen. Deutlich wird: Bisher ist die demokratische Legitimität der neuen Herrschaftsformen vielfach noch prekär geblieben.
Klappentext zu „Prekäre Legitimitäten “
Politische Herrschaft konzentriert sich nicht mehr allein auf die Ebene des Nationalstaats. Supra- und internationale Regimes wie EU, UNO und G8 haben im Zeitalter der Globalisierung an Bedeutung gewonnen. Wie aber steht es um die demokratische Legitimität der entstehenden postnationalen Herrschaftsformen? Die Autoren beleuchten, welche Rechtfertigungsmuster die öffentliche Debatten dominieren und welche Prinzipien dabei im Mittelpunkt positiver bzw. kritischer Bewertungen stehen. Deutlich wird: Bisher ist die demokratische Legitimität der neuen Herrschaftsformen vielfach noch prekär geblieben.
Lese-Probe zu „Prekäre Legitimitäten “
Die Theorie der Legitimationsketten expliziert in normativ-juristischer Perspektive das, was Max Webers Idealtyp der rationalen, d.h. legalen Herrschaft in empirisch-soziologischer Einstellung beschrieben hatte: Legitim ist danach eine politische Herrschaft, die sich auf gesatztes Recht beziehen kann. Allerdings gibt es zwei wesentliche Unterschiede zu Weber: Erstens kennt dieser unterschiedliche, jeweils idealtypische Quellen von Legitimität (neben der legalen Prozedur die Tradition und das Charisma), und er macht auch darauf aufmerksam, dass es im Konkreten stets zu unterschiedlichen Mischungen dieser idealtypischen Legitimitätsquellen kommen kann (Weber 1922: 19-20). Diese Pluralität der Legitimitätskonstituierung bekommt die normativ-juristische Perspektive zumeist nicht in den Blick.Zweitens bezieht die Theorie der Legitimationsketten überall dort, wo Weber nur die Verwaltung als Bürokratie im Blick hatte, die zentralen Konstrukte der freien Rechts-Satzung und der Amtshierarchie nunmehr auf den gesamten demokratischen Prozess. Den Weisungsketten, die den Amtsleiter mit den Referenten verbinden, entsprechen die durch Wahlvorgänge geschaffenen Ketten zwischen Bürgerschaft und Parlament, Parlament und Regierung. An die Stelle der einseitigen Amtskette Weberscher Art, die nur die Beziehungen innerhalb einer Exekutive und in einer ausschließlich rechtsstaatlichen Perspektive erfasst, tritt die auf Delegation, Wahlen und Weisungen zurückgreifende, zweiseitige Legitimationskette Böckenfördes, die Legislative und Exekutive erfasst und damit eine Theorie demokratischer Legitimität entwirft, einen Typus, den Weber nicht kennt. Die Theorie der Legitimationsketten ist somit aus einer zweifachen Transformation der Weberschen Legitimitätskonzeption hervorgegangen: Aus einer empirischen Legitimationstheorie wird erstens eine normative und aus einer Theorie der Verwaltungsherrschaft wird zweitens eine Theorie demokratischer Herrschaft.
Die Konsequenzen der
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Legitimationskettentheorie liegen vor allem darin, dass leicht zu entscheiden ist, ob eine Herrschaft demokratisch legitim ist oder nicht: Es geht dabei ausschließlich um die Rechtsbeziehungen. Nur wenn Delegations-, Wahl- und Weisungsakte rechtlich vorgeschrieben sind, und nur wenn sie sich als eine Äußerungsform der Apparate politischer Herrschaft auf den Willen der Bürgerschaft zurückführen lassen, können diese Akte als legitim gelten. Dies ist in der Regel leicht zu überprüfen, entsprechend ist immer nur mit der Zuweisung der Prädikate "legitim" oder "illegitim" zu rechnen. Zwischenformen - prekäre Legitimitäten - sind nicht zu erwarten oder bestenfalls seltene Streitfälle für Juristen.
Die Auswirkungen dieser Legitimationskonzeption auf die Untersuchung neuer inter- und supranationaler politischer Ordnungen sind gravierend. Da keine direkten Wahlbeziehungen zwischen der Weltbevölkerung, d.h. einer Weltbürgerschaft, und den Gremien dieser internationalen Organisationen bestehen, kann von direkter Legitimität nicht die Rede sein. Die Rede vom "demokratischen Defizit" ist in dieser Perspektive fast eine Untertreibung, da es sich um prinzipiell demokratisch illegitime Ordnungen handelt. Die Legitimitätsfrage stellt sich hier - und das ist die entscheidende Weichenstellung - aber nur, wenn Folgebereitschaft eingefordert wird, also eine wirkliche Herrschaftsbeziehung zwischen der internationalen Institution und der Weltbevölkerung existiert. Wo keine Herrschaft, da kein Bedarf an Folgebereitschaft, wo kein Bedarf an Folgebereitschaft, da auch keine Legitimitätsfrage. Aber handelt es sich bei inter- und supranationalen Regimes wie UNO, G8 und EU um Formen politischer Herrschaft? Und wenn ja, von wem fordern sie Folgebereitschaft, nur von den Mitgliedstaaten oder auch von den Bürgerinnen all dieser Staaten? Damit rückt die Compliance-Thematik ins Zentrum der Überlegungen. Auch Fritz W. Scharpf hat diese Frage in aller Schärfe aufgeworfen und am Fall derjenigen internationalen politischen Ordnung, die nach übereinstimmender Sicht aller Beobachter im Grad der Staatlichkeit bzw. Supranationalität am weitesten fortgeschritten ist, der Europäischen Union, beantwortet. Da es keine eigenen Vollzugsbehörden der EU gibt, sind die Bürgerinnen nie mit der Europäischen Union direkt konfrontiert. Überall dort, wo europäisches Recht umgesetzt wird, sind es die Organe der Mitgliedstaaten, die die Folgebereitschaft der Bürgerinnen einfordern. Folglich gibt es keine direkte Legitimationsproblematik in der Beziehung zwischen Bürgerinnen und EU-Organen. Die Klage über das Demokratiedefizit ist insofern verfehlt, als die eigentliche Struktur der EU verkannt wird. Statt der direkten Beziehung ist eine zweistufige Legitimationsbeziehung vorhanden - zum einen zwischen Bürgerinnen und den Nationalstaaten, zum anderen zwischen den Mitgliedstaaten und der EU:ance-Thematik ins Zentrum der Überlegungen. Auch Fritz W. Scharpf hat diese Frage in aller Schärfe aufgeworfen und am Fall derjenigen internationalen politischen Ordnung, die nach übereinstimmender Sicht al
Die Auswirkungen dieser Legitimationskonzeption auf die Untersuchung neuer inter- und supranationaler politischer Ordnungen sind gravierend. Da keine direkten Wahlbeziehungen zwischen der Weltbevölkerung, d.h. einer Weltbürgerschaft, und den Gremien dieser internationalen Organisationen bestehen, kann von direkter Legitimität nicht die Rede sein. Die Rede vom "demokratischen Defizit" ist in dieser Perspektive fast eine Untertreibung, da es sich um prinzipiell demokratisch illegitime Ordnungen handelt. Die Legitimitätsfrage stellt sich hier - und das ist die entscheidende Weichenstellung - aber nur, wenn Folgebereitschaft eingefordert wird, also eine wirkliche Herrschaftsbeziehung zwischen der internationalen Institution und der Weltbevölkerung existiert. Wo keine Herrschaft, da kein Bedarf an Folgebereitschaft, wo kein Bedarf an Folgebereitschaft, da auch keine Legitimitätsfrage. Aber handelt es sich bei inter- und supranationalen Regimes wie UNO, G8 und EU um Formen politischer Herrschaft? Und wenn ja, von wem fordern sie Folgebereitschaft, nur von den Mitgliedstaaten oder auch von den Bürgerinnen all dieser Staaten? Damit rückt die Compliance-Thematik ins Zentrum der Überlegungen. Auch Fritz W. Scharpf hat diese Frage in aller Schärfe aufgeworfen und am Fall derjenigen internationalen politischen Ordnung, die nach übereinstimmender Sicht aller Beobachter im Grad der Staatlichkeit bzw. Supranationalität am weitesten fortgeschritten ist, der Europäischen Union, beantwortet. Da es keine eigenen Vollzugsbehörden der EU gibt, sind die Bürgerinnen nie mit der Europäischen Union direkt konfrontiert. Überall dort, wo europäisches Recht umgesetzt wird, sind es die Organe der Mitgliedstaaten, die die Folgebereitschaft der Bürgerinnen einfordern. Folglich gibt es keine direkte Legitimationsproblematik in der Beziehung zwischen Bürgerinnen und EU-Organen. Die Klage über das Demokratiedefizit ist insofern verfehlt, als die eigentliche Struktur der EU verkannt wird. Statt der direkten Beziehung ist eine zweistufige Legitimationsbeziehung vorhanden - zum einen zwischen Bürgerinnen und den Nationalstaaten, zum anderen zwischen den Mitgliedstaaten und der EU:ance-Thematik ins Zentrum der Überlegungen. Auch Fritz W. Scharpf hat diese Frage in aller Schärfe aufgeworfen und am Fall derjenigen internationalen politischen Ordnung, die nach übereinstimmender Sicht al
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Inhaltsverzeichnis zu „Prekäre Legitimitäten “
InhaltDank71 EinleitungFrank Nullmeier92 Der Wandel des LegitimitätsdenkensFrank Nullmeier und Martin Nonhoff163 Empirische LegitimationsforschungSteffen Schneider454 Der demokratische Nationalstaat - hohe UnterstützungSteffen Schneider685 Die Vereinten Nationen - gespaltene LegitimitätHenning Schmidtke1076 Die G8 - wirkungsloses Spektakel odermächtiger Club der Reichen?Jennifer Gronau1477 Die Europäische Union - zwischen Effektivität und DemokratieDominika Biego?1868 Legitimation in der postnationalen KonstellationMartin Nonhoff und Steffen Schneider2229 AusblickFrank Nullmeier243Abbildungsverzeichnis249Tabellenverzeichnis253Literatur255Autorinnen und Autoren268
Autoren-Porträt von Frank Nullmeier, Dominika Biegon, Jennifer Gronau
Frank Nullmeier ist Professor an der Universität Bremen und Leiter eines Forschungsprojekts am SFB »Staatlichkeit im Wandel«, in dem auch seine Mitautor(inn)en beschäftigt sind.Frank Nullmeier ist Professor an der Universität Bremen und Leiter eines Forschungsprojekts am SFB »Staatlichkeit im Wandel«, in dem auch seine Mitautor(inn)en beschäftigt sind.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Frank Nullmeier , Dominika Biegon , Jennifer Gronau
- 2010, 269 Seiten, 76 Abbildungen, Maße: 14,3 x 21,6 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: CAMPUS VERLAG
- ISBN-10: 3593392119
- ISBN-13: 9783593392110
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