Streitverkündung gegenüber dem Prozessbevollmächtigten
Die Streitverkündung einer Prozesspartei gegenüber dem eigenen oder gegnerischen Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt ist unwirksam. Dies folgt aus der notwendigen Funktion des Rechtsanwalts für den Zivilprozess und dessen berufsrechtlichen Pflichten,...
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Produktinformationen zu „Streitverkündung gegenüber dem Prozessbevollmächtigten “
Die Streitverkündung einer Prozesspartei gegenüber dem eigenen oder gegnerischen Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt ist unwirksam. Dies folgt aus der notwendigen Funktion des Rechtsanwalts für den Zivilprozess und dessen berufsrechtlichen Pflichten, insbesondere besteht die Gefahr der Beeinträchtigung der beruflichen Unabhängigkeit.
Klappentext zu „Streitverkündung gegenüber dem Prozessbevollmächtigten “
Der Autor befasst sich mit dem zivilprozessualen Hilfsinstrument der Streitverkündung, die zur Sicherung materiell-rechtlicher Ansprüche auch gegenüber Rechtsanwälten relevant werden kann. Verkündet eine Partei dem eigenen oder gegnerischen Prozessbevollmächtigten den Streit, ergeben sich eine Reihe prozessualer und berufsrechtlicher Folgeprobleme. Ausgehend von den Grundbegriffen des Zivilprozesses und der Beteiligtenlehre geht der Autor der Frage nach, ob der Prozessbevollmächtigte auch Streitverkündungsempfänger, sprich Dritter nach72 Abs. 1 ZPO, sein kann. Unter Berücksichtigung der Stellung des Rechtsanwalts im Zivilprozess, den aktuellen Entwicklungen um diesen Beruf sowie der berufsrechtlichen Pflichten stellt die Streitverkündung eine Gefährdung seiner beruflichen Unabhängigkeit dar.
Inhaltsverzeichnis zu „Streitverkündung gegenüber dem Prozessbevollmächtigten “
Inhalt: Zweiparteienprinzip als Ausgangslage der Diskussion - Beteiligung Dritter am Rechtsstreit ist vielfältig - Streitverkündungsrechtlicher Drittbegriff nicht gesetzlich definiert - Rechtsstellung des prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts steht Streitverkündung entgegen - Der Rechtsanwalt ist unabhängiges Organ der Rechtspflege - Unzulässigkeit privatautonomer Vereinbarung über die Herbeiführung der Interventionswirkung.
Autoren-Porträt von Sascha Gruschwitz
Sascha Gruschwitz studierte Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig. Nach Ende des juristischen Vorbereitungsdienstes und der Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für ausländisches und europäisches Privat- und Verfahrensrecht der Universität Leipzig erfolgte der Eintritt in den höheren Justizdienst des Freistaates Sachsen.
Bibliographische Angaben
- Autor: Sascha Gruschwitz
- 2015, 172 Seiten, Maße: 14,6 x 20,8 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang Ltd. International Academic Publishers
- ISBN-10: 3631661320
- ISBN-13: 9783631661321
- Erscheinungsdatum: 30.04.2015
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