Vorzeitig in Rente / Meine Rechte als Rentner
Damit keine Fragen offen bleiben und sich Ihr Traum erfüllen kann! Alles Wichtige zum Thema Rente: aktuell und sehr übersichtlich.
Arbeiten bis 67: Wer will das schon? Doch wer vorzeitig in Rente geht, muss mit...
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Produktinformationen zu „Vorzeitig in Rente / Meine Rechte als Rentner “
Damit keine Fragen offen bleiben und sich Ihr Traum erfüllen kann! Alles Wichtige zum Thema Rente: aktuell und sehr übersichtlich.
Arbeiten bis 67: Wer will das schon? Doch wer vorzeitig in Rente geht, muss mit finanziellen Abstrichen rechnen. In diesem Doppelband erhalten Sie alle wichtigen Infos dazu: Wann kann ich früher in Rente? Wie viel Geld brauche ich zum Leben? Können Rentner bei Versicherungen sparen? Steuern auf Immobilien - auf was muss ich achten?
So können Sie auch im Alter gut leben.
Lese-Probe zu „Vorzeitig in Rente / Meine Rechte als Rentner “
Vorzeitig in Rente / Meine Rechte als Rentner von Detlef Pohl, Peer Frank, Falk OstmannKapitel 1
Allgemeines über die gesetzliche Rentenversicherung
Das deutsche Rentenrecht enthält für den Laien kaum nachvollziehbare Regelungen und Strukturen, die durch die ausufernde Rechtsprechung noch komplizierter werden. In diesem Kapitel erhalten Sie einen ersten Überblick über das Rentensystem und die verschiedenen Rentenarten.
Wie hat sich das Rentensystem in Deutschland entwickelt?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist auf die Sozialgesetzgebung unter Reichskanzler Otto von Bismarck zurückzuführen. Am 22.6.1889 wurde das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung verabschiedet. Die gesetzliche Rentenabsicherung war geboren. Es erfolgte eine strenge Unterscheidung nach Arbeitern und Angestellten. Zunächst betrug der Beitragssatz 1,7 Prozent und sollte zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber finanziert werden. Der Bezug einer Altersrente sollte ab Vollendung des 70. Lebensjahres erfolgen. Diese Altersgrenze war freilich seinerzeit realitätsfern. Die durchschnittliche Lebenserwartung betrug bei Männern circa 45 Jahre, bei Frauen lag sie leicht darüber. Die Altersrente war relativ gering. Dies nicht zuletzt deshalb, da seinerzeit noch von einer Altersversorgung im Alter durch die Familie ausgegangen wurde. Die Rente hatte damit eher einen Unterstützungscharakter. Ansprüche bei Arbeitsunfähigkeit und Invalidität waren ebenfalls vorgesehen.
Rentenreformen
... mehr
Eine weitreichende Veränderung erfolgte durch die Rentenreform im Jahr 1957. Der Generationenvertrag entstand. Das bedeutet, dass die aktiven Erwerbsfähigen die Rentner finanzieren. Gleichzeitig bauen sich die Erwerbsfähigen einen Anspruch auf, der die eigene Altersversorgung sichert. Rente hat Allgemeines über die gesetzliche Rentenversicherung
seitdem eher eine Lohnersatzfunktion, sie soll also den Lebensunterhalt grundsätzlich sicherstellen.
Im Jahr 1972 erfolgte eine weitere Reform, die Rentenversicherung war nunmehr auch für Selbständige und Hausfrauen zugänglich.
Drei-Säulen-Modell
In der heutigen Zeit ist es so, dass die gesetzliche Altersversorgung nicht mehr ausreicht, um ein auskömmliches Leben im Alter sicherzustellen. Die Altersvorsorge soll sich deshalb nach dem Willen der Bundesregierung auf drei Säulen stützen:
Die gesetzliche Rentenversicherung bildet die erste der drei Säulen und stellt die wichtigste Altersvorsorge dar. Problematisch ist, dass immer mehr Rentner über eine längere Lebenserwartung verfügen, gleichzeitig aber aufgrund des demographischen Wandels immer weniger jüngere Erwerbstätige für die Rente aufkommen. Der Generationenvertrag ist gefährdet.
Deswegen soll neben der gesetzlichen Rente als zweite Säule durch betriebliche Altersversorgung die Lohnersatzfunktion der Rente sichergestellt und aufrechterhalten werden. Arbeitnehmer haben unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge.
Schließlich soll auch die private Vorsorge als dritte Säule einen finanziell sorgenfreien Lebensabend sicherstellen, sodass auch der privaten Vorsorge immer mehr Bedeutung zukommt. Der Staat bietet hier Steuererleichterungen als Anreiz an. Im Gegensatz zu früheren Zeiten ist die private Vorsorge nicht mehr nur als zusätzliche Option zu begreifen. Um Ihren Lebensabend finanziell abzusichern, ist private Vorsorge unverzichtbar.
Wie ist die gesetzliche Rentenversicherung organisiert?
Das deutsche Sozialversicherungssystem wird ständig geändert. So wird sich bestimmt der eine oder andere Leser die Frage stellen, warum Anschreiben früherer Tage unter dem Briefkopf der »BfA« oder der »LVA« erfolgten, nunmehr jedoch nur noch eine Korrespondenz mit der »Deutschen Rentenversicherung« stattfindet. Dies liegt daran, dass im Jahr 2005 eine weitreichende Strukturreform der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgte. Bis zu diesem Zeitpunkt war es so, dass sich das gesetzliche Rentenversicherungssystem wie folgt untergliederte:
Für die Versicherung von Angestellten war die »BfA«, also die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zuständig. Für die Versicherung von Arbeitern war die Zuständigkeit einer der Landesversicherungsanstalten (LVA) gegeben. Daneben gab es noch die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse, überdies die Bundesknappschaft. Eine Reform der Rentenversicherung war unumgänglich, nachdem im Zuge der Entwicklung zur Dienstleistungsgesellschaft die Versicherung der Arbeiter immer mehr Mitglieder zugunsten der BfA verloren hat.
Deutsche Rentenversicherung Bund
Durch die Reform im Jahr 2005 wurde das Versicherungssystem dann deutlich vereinfacht. Statt wie bisher, einen Wirrwarr verschiedenster Zuständigkeiten beizubehalten, erfolgte nun keine weitere Unterscheidung mehr zwischen der Rentenversicherung für Arbeiter und der Rentenversicherung für Angestellte. Stattdessen gibt es einen Bundesträger, nämlich die »Deutsche Rentenversicherung Bund«, und daneben nur noch einen weiteren Bundesträger, die »Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See«, allerdings nur für einen kleinen Kreis von Versicherten.
Regionale Versicherungsträger
Neben diesen Bundesträgern gibt es zahlreiche regionale Träger, z. B. die »Deutsche Rentenversicherung Hessen«. Die Regionalträger entstanden aus den ehemaligen Landesversicherungsanstalten.
Für die Abgrenzung der Aufgaben zwischen Bundesträger und Regionalträger gilt Folgendes: Der Bundesträger ist für die Bearbeitung und Lösung von Grundsatzfragen zuständig, soll aber auch weiterhin die Belange der Versicherten betreuen. Die Versicherten werden auf die einzelnen Regionalträger aufgeteilt. Versicherte mit einer Versicherungsnummer, die bereits vor Januar 2005 vergeben wurde, bleiben weiterhin bei dem alten Landesträger, allerdings unter dem neuen Namen des Trägers versichert.
TIPP
Informationen an alle Träger
In manchen Fällen stehen Versicherte sowohl mit der Deutschen Rentenversicherung Bund als auch mit einem Regionalträger in Korrespondenz. Beachten Sie unbedingt, dass die einzelnen Schriftstücke nicht automatisch zwischen den Trägern weitergeleitet werden. Wenn Sie also sicherstellen wollen, dass beide Träger informiert werden, ist es sinnvoll, auch beide Träger anzuschreiben.
Welche Renten gibt es?
Es ist zwischen gesetzlichen Renten, Pensionen, privaten Renten und Betriebsrenten zu unterscheiden. Die gesetzlichen Renten stellen den Regelfall dar.
Gesetzliche Renten
Als Altersrenten werden Renten bezeichnet, die einem Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ab einem bestimmten Lebensalter und unter bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gezahlt werden. Es gibt die
• Regelaltersrente,
• Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte,
• Altersrente für Schwerbehinderte,
• Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit und
• Altersrente für Frauen.
Erwerbsminderungsrenten haben die Aufgabe, Einschränkungen bei der Sicherstellung des Lebensunterhaltes auszugleichen. Durch die Bewilligung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit soll der soziale Abstieg bei erschwerter eigener Verdienstmöglichkeit, z. B. durch gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgehalten werden. Je nach Umfang der Einschränkung wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder wegen teilweiser Erwerbsminderung gewährt. Daneben Allgemeines über die gesetzliche Rentenversicherung
gibt es noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.
Als Renten wegen Todes werden solche Renten bezeichnet, die bei Verlust des Ehepartners oder eines Elternteils gewährt werden. Im Einzelnen gibt es die große Witwen-/Witwerrente, die kleine Witwen-/Witwerrente und die (Halb)Waisenrente.
Pensionen
Beamte des Bundes, der Länder und der Kommunen haben Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen durch den Dienstherrn. Auch im Bereich der Gewährung von Ruhegehältern hat der Gesetzgeber Vorsorge für den Fall des Vorliegens von gesundheitlichen Beeinträchtigungen getroffen; man spricht dann von der sogenannten Dienstunfähigkeit. Ebenso haben Hinterbliebene grundsätzlich Anspruch auf Versorgung, falls der eigentliche Bezieher des Ruhegehalts verstirbt.
Privatrenten
Ansprüche auf Privatrenten haben Personen, die eine entsprechende Vereinbarung mit einem privaten Versicherungsunternehmen geschlossen haben, z. B. eine Riester-Rente zur Altersvorsorge. Aber auch private Absicherungen bei Invalidität oder Tod sind häufig anzutreffen.
Betriebsrenten
Auch mit dem Arbeitgeber kann eine Vereinbarung dahin gehend getroffen werden, dass dieser Versorgungsleistungen im Alter, bei Invalidität oder Tod in Form von Geldleistungen gewährt. Vereinbart werden diese Renten im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder durch gesonderte Vereinbarung.
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Eine weitreichende Veränderung erfolgte durch die Rentenreform im Jahr 1957. Der Generationenvertrag entstand. Das bedeutet, dass die aktiven Erwerbsfähigen die Rentner finanzieren. Gleichzeitig bauen sich die Erwerbsfähigen einen Anspruch auf, der die eigene Altersversorgung sichert. Rente hat Allgemeines über die gesetzliche Rentenversicherung
seitdem eher eine Lohnersatzfunktion, sie soll also den Lebensunterhalt grundsätzlich sicherstellen.
Im Jahr 1972 erfolgte eine weitere Reform, die Rentenversicherung war nunmehr auch für Selbständige und Hausfrauen zugänglich.
Drei-Säulen-Modell
In der heutigen Zeit ist es so, dass die gesetzliche Altersversorgung nicht mehr ausreicht, um ein auskömmliches Leben im Alter sicherzustellen. Die Altersvorsorge soll sich deshalb nach dem Willen der Bundesregierung auf drei Säulen stützen:
Die gesetzliche Rentenversicherung bildet die erste der drei Säulen und stellt die wichtigste Altersvorsorge dar. Problematisch ist, dass immer mehr Rentner über eine längere Lebenserwartung verfügen, gleichzeitig aber aufgrund des demographischen Wandels immer weniger jüngere Erwerbstätige für die Rente aufkommen. Der Generationenvertrag ist gefährdet.
Deswegen soll neben der gesetzlichen Rente als zweite Säule durch betriebliche Altersversorgung die Lohnersatzfunktion der Rente sichergestellt und aufrechterhalten werden. Arbeitnehmer haben unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge.
Schließlich soll auch die private Vorsorge als dritte Säule einen finanziell sorgenfreien Lebensabend sicherstellen, sodass auch der privaten Vorsorge immer mehr Bedeutung zukommt. Der Staat bietet hier Steuererleichterungen als Anreiz an. Im Gegensatz zu früheren Zeiten ist die private Vorsorge nicht mehr nur als zusätzliche Option zu begreifen. Um Ihren Lebensabend finanziell abzusichern, ist private Vorsorge unverzichtbar.
Wie ist die gesetzliche Rentenversicherung organisiert?
Das deutsche Sozialversicherungssystem wird ständig geändert. So wird sich bestimmt der eine oder andere Leser die Frage stellen, warum Anschreiben früherer Tage unter dem Briefkopf der »BfA« oder der »LVA« erfolgten, nunmehr jedoch nur noch eine Korrespondenz mit der »Deutschen Rentenversicherung« stattfindet. Dies liegt daran, dass im Jahr 2005 eine weitreichende Strukturreform der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgte. Bis zu diesem Zeitpunkt war es so, dass sich das gesetzliche Rentenversicherungssystem wie folgt untergliederte:
Für die Versicherung von Angestellten war die »BfA«, also die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zuständig. Für die Versicherung von Arbeitern war die Zuständigkeit einer der Landesversicherungsanstalten (LVA) gegeben. Daneben gab es noch die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse, überdies die Bundesknappschaft. Eine Reform der Rentenversicherung war unumgänglich, nachdem im Zuge der Entwicklung zur Dienstleistungsgesellschaft die Versicherung der Arbeiter immer mehr Mitglieder zugunsten der BfA verloren hat.
Deutsche Rentenversicherung Bund
Durch die Reform im Jahr 2005 wurde das Versicherungssystem dann deutlich vereinfacht. Statt wie bisher, einen Wirrwarr verschiedenster Zuständigkeiten beizubehalten, erfolgte nun keine weitere Unterscheidung mehr zwischen der Rentenversicherung für Arbeiter und der Rentenversicherung für Angestellte. Stattdessen gibt es einen Bundesträger, nämlich die »Deutsche Rentenversicherung Bund«, und daneben nur noch einen weiteren Bundesträger, die »Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See«, allerdings nur für einen kleinen Kreis von Versicherten.
Regionale Versicherungsträger
Neben diesen Bundesträgern gibt es zahlreiche regionale Träger, z. B. die »Deutsche Rentenversicherung Hessen«. Die Regionalträger entstanden aus den ehemaligen Landesversicherungsanstalten.
Für die Abgrenzung der Aufgaben zwischen Bundesträger und Regionalträger gilt Folgendes: Der Bundesträger ist für die Bearbeitung und Lösung von Grundsatzfragen zuständig, soll aber auch weiterhin die Belange der Versicherten betreuen. Die Versicherten werden auf die einzelnen Regionalträger aufgeteilt. Versicherte mit einer Versicherungsnummer, die bereits vor Januar 2005 vergeben wurde, bleiben weiterhin bei dem alten Landesträger, allerdings unter dem neuen Namen des Trägers versichert.
TIPP
Informationen an alle Träger
In manchen Fällen stehen Versicherte sowohl mit der Deutschen Rentenversicherung Bund als auch mit einem Regionalträger in Korrespondenz. Beachten Sie unbedingt, dass die einzelnen Schriftstücke nicht automatisch zwischen den Trägern weitergeleitet werden. Wenn Sie also sicherstellen wollen, dass beide Träger informiert werden, ist es sinnvoll, auch beide Träger anzuschreiben.
Welche Renten gibt es?
Es ist zwischen gesetzlichen Renten, Pensionen, privaten Renten und Betriebsrenten zu unterscheiden. Die gesetzlichen Renten stellen den Regelfall dar.
Gesetzliche Renten
Als Altersrenten werden Renten bezeichnet, die einem Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ab einem bestimmten Lebensalter und unter bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gezahlt werden. Es gibt die
• Regelaltersrente,
• Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte,
• Altersrente für Schwerbehinderte,
• Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit und
• Altersrente für Frauen.
Erwerbsminderungsrenten haben die Aufgabe, Einschränkungen bei der Sicherstellung des Lebensunterhaltes auszugleichen. Durch die Bewilligung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit soll der soziale Abstieg bei erschwerter eigener Verdienstmöglichkeit, z. B. durch gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgehalten werden. Je nach Umfang der Einschränkung wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder wegen teilweiser Erwerbsminderung gewährt. Daneben Allgemeines über die gesetzliche Rentenversicherung
gibt es noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.
Als Renten wegen Todes werden solche Renten bezeichnet, die bei Verlust des Ehepartners oder eines Elternteils gewährt werden. Im Einzelnen gibt es die große Witwen-/Witwerrente, die kleine Witwen-/Witwerrente und die (Halb)Waisenrente.
Pensionen
Beamte des Bundes, der Länder und der Kommunen haben Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen durch den Dienstherrn. Auch im Bereich der Gewährung von Ruhegehältern hat der Gesetzgeber Vorsorge für den Fall des Vorliegens von gesundheitlichen Beeinträchtigungen getroffen; man spricht dann von der sogenannten Dienstunfähigkeit. Ebenso haben Hinterbliebene grundsätzlich Anspruch auf Versorgung, falls der eigentliche Bezieher des Ruhegehalts verstirbt.
Privatrenten
Ansprüche auf Privatrenten haben Personen, die eine entsprechende Vereinbarung mit einem privaten Versicherungsunternehmen geschlossen haben, z. B. eine Riester-Rente zur Altersvorsorge. Aber auch private Absicherungen bei Invalidität oder Tod sind häufig anzutreffen.
Betriebsrenten
Auch mit dem Arbeitgeber kann eine Vereinbarung dahin gehend getroffen werden, dass dieser Versorgungsleistungen im Alter, bei Invalidität oder Tod in Form von Geldleistungen gewährt. Vereinbart werden diese Renten im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder durch gesonderte Vereinbarung.
© 2011 by Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG Niederlassung Planegg/ München, Frauenhoferstraße 5, 82152 Planegg/München.
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Bibliographische Angaben
- Autoren: Detlef Pohl , Peer Frank , Falk Ostmann
- 336 Seiten, Maße: 12,4 x 20,5 cm, Kartoniert (TB)
- Verlag: Weltbild
- ISBN-10: 382895748X
- ISBN-13: 9783828957480
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