Die Vorsorge-Welt - bestens vorbereitet für alle Fälle
Vorsorgen und die Zukunft selbst gestalten! Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung, es kann jeden treffen. Um so wichtiger ist es, sich rechtzeitig Gedanken zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und andere Vorsorgeregelungen zu machen. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Vorstellungen und Wünsche auch berücksichtigt werden. Wichtige Fragen und Antworten rund ums Thema finden Sie hier.
Wussten Sie das schon?
"Welche Vorsorge-Dokumente Sie wirklich brauchen!"
Reichen eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht? Sind im Notfall meine Kinder meine gesetzlichen Betreuer? Brauche ich ein Testament, wenn ich 25.000 € zu vererben habe?
Schauen Sie sich unser Info-Video an und erfahren Sie, auf welche 8 Dokumente es wirklich ankommt!
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Auf dem Notfall-Ausweis können Sie Ihre Notfall-Kontaktpersonen eintragen und Angaben zu Ihrer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht machen.
Den ausgedruckten und ausgefüllten Ausweis führen Sie dann am besten immer in Ihrem Geldbeutel mit.
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Wussten Sie das schon?
"Das Testament kann auch mit dem PC geschrieben werden"
FALSCH: Sie können die äußere Gestaltung Ihres Testaments frei wählen. Sogar auf einer Serviette ist es gültig. Aber beachten Sie folgendes: Das Testament muss von Hand und in klarer Schrift verfasst sein. Es ist daher ratsam, jede Seite mit Ort und Datum zu unterschreiben.
FAQs - die wichtigsten Fragen & Antworten
Welche Vorsorgedokumente gibt es überhaupt?
Vorsorgedokumente dienen dazu, dass Sie Ihren Willen bekunden. Z.B. dann, wenn Sie das, nach einem Unfall, nicht mehr selbst können.
In der Regel spricht man von folgenden 8 Vorsorgedokumenten:
1. Patientenverfügung: Ihre Willensbekundung Ihre medizinische Versorgung betreffend
2. Vorsorgevollmacht: Wer darf in Ihrem Namen Erklärungen abgeben?
3. Betreuungsverfügung: Wer soll Sie betreuen, wenn Sie einen Betreuer für wichtige Entscheidungen brauchen?
4. Generalvollmacht: Wer soll in Ihrem Namen Verträge abschließen können?
5. Bankvollmacht: Wer soll in Ihrem Namen Bankgeschäfte tätigen können?
6. Testament: Was soll mit Ihrem Vermögen passieren?
7. Digitale Identität: Was soll mit Ihrem digitalen Nachlass passieren?
8. Sorgerechtsverfügung: Wer soll Ihre minderjährigen Kinder betreuuen, wenn Ihnen etwas zustößt?
Hinter all diesen Dokumenten stehen wichtige Überlegungen, Entscheidungen und Formalien – mehr dazu, z.B. in Mein Vorsorgeordner
Warum ist die Patientenverfügung so wichtig?
Die Patientenverfügung ist ein Dokument, das Ihre medizinischen Wünsche und Präferenzen festhält, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, diese selbst zu äußern.
Sie sorgen mit einer Patientenverfügung für Selbstbestimmung, Entlastung ihrer Angehörigen und können unnötige medizinische Maßnahmen vermeiden.
Mehr zum Thema Patientenverfügung erfahren Sie in diesem Video
Warum ist ein Testament wichtig?
Ohne Testament, wird Ihr Vermögen nach Ihrem Tod entsprechend der gesetzlichen Erbfolge verteilt.
Das kann dazu führen, dass z.B. das Eigenheim verkauft werden muss, weil keiner der Erben über genügend Vermögen verfügt, die anderen Erben auszuzahlen.
Auch wenn Sie, z.B. eine gemeinnützige Organisationen bedenken wollen oder einzelne Ihrer Angehörigen besser stellen wollen, ist ein Testament wichtig.
Was ist mit Pflichtanteil gemeint?
Der Pflichtteil in Deutschland ist ein gesetzlich verankertes Recht von nahen Verwandten auf einen Mindestanteil des Erbes, unabhängig davon, was im Testament des Verstorbenen festgelegt wurde.
Der Pflichtteil steht Ehegatten und Kindern (auch Adoptiv- und Stiefkindern) zu.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den die berechtigten Personen erhalten würden, wenn es kein Testament gäbe.
Der Pflichtteil schützt nahe Verwandte davor, vollständig enterbt zu werden.
Wie ist das mit der Erbschaftsteuer?
Die Erbschaftssteuer wird auf den Erwerb von Vermögen durch Erben oder Schenken erhoben.
Wie hoch sie ausfällt, hängt davon ab, wie hoch das Erbe ist und wie nah der Verwandschaftsgrad.
Eheleute haben beispielsweise einen Freibetrag von 500.000 Euro. Alle Erben - außer Ehegatten, Kindern, Enkeln, Eltern und Großeltern - haben lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Mehr zum Thema Erbschaftssteuer finden Sie hier.